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habe wegen Baulärm Miete gemindert, jetzt "erinnert" Vermieter an Rückstand. Wie verhalte ich mich

gefragt von hier09 am 12.02.2009 um 19:12 Uhr

Habe dem Vermieter vor der Mietminderung angezeigt, dass ich Miete mindern möchte wegen Großbaustelle direkt vor meiner Wohnung. Vermieter reagierte abweisend und verwies auf allgemeine Lebenssituation in Bebauungsgebieten. Habe Widerspruch eingelegt und daraufhin die Miete gemindert. Nach 9 Monaten erinnert mich jetzt der Vermieter an den " Zahlungsrückstand" und fordert mich auf innerhalb von 3 Tagen zu zahlen. Wie verhalte ich mich?


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anonym
beantwortet von Mehamm123 am 12. Februar 2009 19:24
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Baulärm: AG Köln, WM 1983, S. 53 (Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück. Ansich wären 20 % Mietminderung berechtigt, da der Vermieter gegen die Störung jedoch nichts unternehmen kann, sind nur 10 % Mietminderung berechtigt.).

Leider geht aus der Frage nicht hervor um wieviel % die Miete gekürzt wurde. Sollten es 10-15% seib, würde ich nicht zahlen.

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 12. Februar 2009 21:49

Also, 25% sind es bei übermäßigen Baulärm in einem Neubaugebiet (LG Darmstadt WM 84, 245).


Malkia
beantwortet von Malkia am 12. Februar 2009 19:18
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Wenn der Vermieter nicht schon gleich nach der ersten Mietminderung Widerspruch dagegen eingelegt hat, so hat er die Mietminderung akzeptiert.

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 12. Februar 2009 19:25

Auch wenn der Vermieter gegen den Baustellenlärm in der Nachbarschaft nichts unternehmen kann und er z. B. auch keine Ausgleichzahlungen erhält, ist eine Mietminderung möglich (BayObLG RE WM 87, 112; LG Göttingen WM 86, 114).

Kommentar von amiria71 am 12. Februar 2009 19:29

Ich würde Dir sofort ein DH geben, wenn Du auch noch eine Antwort gegeben hättest. Einen Kommentar kann ich leider nur "virtuell" loben.


1hoss43
beantwortet von 1hoss43 am 12. Februar 2009 19:15
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Zahlen natürlich! Oder hatte der Vermieter den Baulärm zu vertreten?? Und Du mußt auch aufpassen, denn wenn der Rückstand 2 Monatsmieten erreicht, kann er Dir die Wohnung fristlos kündigen!!

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 12. Februar 2009 19:21

Das ist doch völliger Quatsch!

Kommentar von Df4635c9c7e3bbcceda4b471af2ad9cbsmallEngelchen46 am 12. Februar 2009 19:26

Gar kein Quatsch Malkia...1hoss43 hat vollkommen recht.

Kommentar von amiria71 am 12. Februar 2009 19:31

malkia hat sehr wohl recht - Baulärm ist Minderungsgrund. Und auf das "verteretenmüssen" kommt es dabei schlicht nicht an.

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 12. Februar 2009 20:23

Ich nehme hiermit meine Aussage zurück und behaupte fortan das Gegenteil!!

http://www.mietrecht-information.de/Mietminderung-Baulaerm-Nachbarn.html

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 12. Februar 2009 20:30
Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 12. Februar 2009 21:46

Das habe ich doch geschrieben!

Kommentar von Obelhicks am 12. Februar 2009 22:23

ihos, diese dinge sind durch rechtsprechung geregelt. wenn du davon keine ahnung hast gib auch keine falschen antworten.

Kommentar von B7709c2d2a7818d6c1d1bc26591913d5smallexperte2009 am 14. Mai 2009 15:46

Ihr habt alle total die Ahnung.


flamingstar
beantwortet von flamingstar am 12. Februar 2009 19:13
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Ich glaube, die Mietminderung war nicht rechtens. Erkundige dich vorsichtshalber beim Mieterbund oder bei einem Anwalt.

Kommentar von C741c538c26b1430e074d07ec6c91474smallalbatros am 12. Februar 2009 19:34

total falsch!

Kommentar von Simple_avatar8smallflamingstar am 13. Februar 2009 09:26

Ich sagte: glaube!!!! Noch ein Grund mehr, niemals zu vermieten. Man ist als Vermieter nur der Prellbock.


schildi
beantwortet von schildi am 12. Februar 2009 19:15
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was kann der Vermieter für eine Großbaustelle direkt vor deiner Wohnung.


Kommentar von Simple_avatar3smallCarlotta2009 am 12. Februar 2009 19:17

Das habe ich mich auch gefragt..


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 12. Februar 2009 19:16
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Findest du es nicht übertrieben, wegen Bauläurms die Miete zu mindern? Es gibt sachen, die kommen halt mal vor und die sollte man einfach mal so hinnehmen. Solltest auf die Mietminderung nur bestehen, wenn du dir sicher bist, daß du im Recht bist. Sollte es der Vermieter erfolgreich einklagen, wird es für dich ja noch teurer.

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 12. Februar 2009 19:20

Sicher kann er wegen Baulärm die Miete mindern, der Vermieter kann sich das Geld von dem Bauherren u. U. zurück holen.

Kommentar von Df4635c9c7e3bbcceda4b471af2ad9cbsmallEngelchen46 am 12. Februar 2009 19:28

Hallo, was erzählst du Malkia??? Wenn ich ein Haus habe, das vermiete und neben mir baut ein anderer noch ein Haus...seit wann kann man sich vom anderen Geld wieder holen, nur weil einer der Mieter sich belästigt fühlt??? Das Gesetz möcht ich sehen!!!


albatros
beantwortet von albatros am 13. Februar 2009 16:25
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ist die mietsache in ihrem gebrauch gemindert, kann auch die miete gemindert werden. diese minderung ist weder zu beantragen noch zu genehmigen. sie tritt kraft gesetzes für den minderungszeitraum in kraft. sie muss aber dem vemieter mitgeteilt und kann danach, gegebenenfalls auch bis zu 6 monate rückwirkend, ab übernächstem monat realisiert (sprich von der miete abgezogen) werden. der prozentsatz richtet sich nach dem ausmaß der beeeinträchtigung und bezieht sich immer auf die bruttomiete. der minderungsbetrag ist nicht nachzuzahlen und bedeutet auch keine mietschuld die zu einer kündigung führen könnte. mietminderung wegen baulärms, auch in der nachbarschaft, ist grundsätzlich möglich und rechtlich zulässig. die beurteilung ist aber immer eine einzelfallentscheidung. sie kann von 10 bis 60 % betragen (lt. diverser urteile, einfach mal bei google eingeben "mietminderung wegen baulärm", da können diverse urteile nachgelesen werden). natürlich könnte der vermieter sagen, es sei nicht seine schuld. das spielt aber in der rechtssprechung in der regel keine rolle. es ist sein geschäftsrisiko. hier subjektiv zu beraten, ist falsch. es geht um das geltende recht was objektiv anzuwenden ist. wichtig ist die beweisführung, die oft, aber nicht immer, bei gericht gefordert wird. richtigerweise kann der vermieter seinen mietausfall gegenüber dem verursacher geltend machen. ob ihm das gelingt, ist nicht vorhersehbar, denn es gilt noch immer "vor gericht und auf hoher see ist man in gottes hand".


anonym
beantwortet von amiria71 am 12. Februar 2009 19:14
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Hast Du genau dokumentiert, von wann bis wann der Lärm war, an welchen Tagen, welche Beeinträchtigung etc....? Du musst nämlich im Streitfall die Beeinträchtigung darlegen und beweisen.
In der Tat ist Baulärm auch ein Minderungsgrund, aber der Mieter muss natürlich genau auch den Umfang darlegen können.
Ansonsten: Ab zum Mieterbund, die können Dich beraten, welche Höhe Mietminderung für welche Beeinträchtigung von Gerichten anerkannt wird. Und die schreiben dann auch Deinem Vermieter


anonym
beantwortet von jockl am 12. Februar 2009 19:14
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Dazu fehlen Details über den Verlauf der Sache.


anonym
beantwortet von Kaffeetrinker am 12. Februar 2009 19:14
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Wenn Du sicher bist, dass die Minderung richtig war, nicht zahlen. Ich hoffe, Du hast damals die Minderung schriftlich erklärt und auch warum. - Sind es mehr als 2 Monatsmieten die ausstehen? Dann hat der VM ein Kündigungsrecht, falls es zu unrecht war.

Kommentar von C741c538c26b1430e074d07ec6c91474smallalbatros am 12. Februar 2009 19:39

nein, hat der vermieter nicht!


Virginia47
beantwortet von Virginia47 am 12. Februar 2009 19:22
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Als meine Wohnung saniert wurde, wollte ich auch ne Mietminderung. Der Vermieter hatte das abgelehnt, da sich ja später die Wohnsituation verbessern würde. Und die fehlende Miete müsste er dann später nachfordern, dass er auf sein Geld kommt... Ich habe es dabei belassen, weil ich keine Kündigung riskieren wollte.


Engelchen46
beantwortet von Engelchen46 am 12. Februar 2009 19:24
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Also erstmal hast du als Mieter Baulärm in der Zeit von Mo-Fr. von 7 Uhr - 17 Uhr zu dulden...wann sonst sollten denn egal welche Firmen, wo arbeiten, wenn jeder Mieter sonst gleich die Miete mindert?!

Zweitens, was kann dein Vermieter für Baulärm, solange der nicht in eurem Haus sein sollte??? Meinst du er hätte zum Bauamt gehen können, deine Mietminderung vorlegen und Erstattung verlangen können??

Drittens..zahle schnellstenst, ansonsten such dir schon mal eine neue Wohnung. Wenn du Glück hast, und die Nerven deines Vermieters sind noch nicht überstapaziert, dann kannst du in Raten zahlen..aber mach dir in der Hinsicht nicht zuviel Hoffnung.

Für dich wäre jetzt von Vorteil, wenn du die geminderte Miete nicht ausgegeben, sondern deponiert hättest...dann kannst du sofort zahlen.

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 12. Februar 2009 19:27

...auch Quatsch.

Kommentar von C741c538c26b1430e074d07ec6c91474smallalbatros am 12. Februar 2009 19:36

das ist wahrhaftig kein guter rat,da falsch.

Kommentar von C741c538c26b1430e074d07ec6c91474smallalbatros am 12. Februar 2009 19:40

das ist wahrhaftig kein guter rat,da falsch.

Kommentar von Obelhicks am 12. Februar 2009 22:26

engelchen die gesetzeslage dazu ist so daß § 535 BGb sagt der vermieter hat die vermietete sache in einem zum gebrauch geeigneten zustand zu übergeben und zu erhalten. gerichtsurteile dazu sagen eindeutig, daß auch dinge wie baulärm, die der vermieter nicht zu vertreten hat, eine solche störung bedeuten und damit zur Mietminderung berechtigen.

dein falscher rat in verbindung mit panikmache sagt mir dass du lieber deine flügelchen pflegen solltes sonst wirst du hier für die fragesteller zum teufelchen.

Kommentar von Df4635c9c7e3bbcceda4b471af2ad9cbsmallEngelchen46 am 12. Februar 2009 22:48

Sorry, ich lasse jetzt mal irgendwelche Paragraphen beiseite und denke nur "menschlich?": Die vermietete Sache (Wohnung) zum Gebrauch im geeigneten Zustand! Korrekt...aber, seit wann zählt das Nachbargrundstück dazu??? Man hat doch heutzutage sogar schon Schwierigkeiten seine Schuhe vor der Tür stehen zu lassen, weil (so die Begründung der Vermietung damals zu mir) noch nicht mal mehr der Hausflur zur Mietsache gehört. Somit verstehe ich..rein menschlich denkend...die Logik nicht, wieso mit einem Mal das Nachbargrundstück zur eigenen Mietsache deklariert wird und wegen Lärmbelästigung Mietgemindert wird/werden sollte.

Ansonsten..vielen lieben Dank für den Hinweis auf Panikmache..dies war nicht meine Absicht, nur ein Ansatz von Gerechtigkeitsdenken..auch mal dem Vermieter gegenüber, der auch nicht dafür zu zahlen haben sollte, wenn seinem vermietetem Wohnhaus gegenüber mit einem Mal eine U-Bahn gebaut wird und alle Mieter mit einem Mal wegen Lärmbelästigung die Miete mindern.


anonym
beantwortet von Obelhicks am 12. Februar 2009 22:22
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leider hast du nicht geschrieben wann du angekündigt und zu welchem termin du durchgeführt hast. auch fehlt der %-satz und die dauer der minderung.

ansonsten bist du im recht. aber gern wird eine solche sache für eine kündigung benutzt, wenn man einen mieter loswerden will. schließlich kann die höhe der mietminderung nur im nachhinein von einem richter bestätigt werden....


saudo2000
beantwortet von saudo2000 am 13. Februar 2009 15:04
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Wer ist denn Verursacher des Lärmes ????? Wenn der Eigentümer selber der Verursacher ist, wäre eine angemessene Minderung OK, aber was soll der "ARME" Kerl den machen, wenn man ihm eine zb. U - Bahnm vor die Türe setzt. Da gibt es keine eindeutigen Entscheide. Hier kommt es individuell auf das sog. RICHTERRECHT an. Jeder Fall wird anders entschieden.

Kommentar von B7709c2d2a7818d6c1d1bc26591913d5smallexperte2009 am 14. Mai 2009 15:49

Richterrecht gibt es nicht, es gibt Gesetze und Urteile von oberen Gerichten und danach hat sich der Amtsrichter zu halten, ansonsten BERUFUNG. Das macht der dann 2 - 3 mal und dann ist der weg vom Fenster und kümmert sich um andere Urteile.

Stasi Anwälte werden auch wegrationalisiert, wenn die sich mit den Post Vorstand anlegen.


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 16. Februar 2009 08:38
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Ich finde das unmöglich Mietminderung zu verlangen, für etwas wofür der Vermieter nichts kann. Solch einen Mieter möchte ich nicht als Mieter haben.



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