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Habe vorhandenes verwertbares Vermögen (Haus). muss ich Leistungen der Arge zurückzahlen?

gefragt von nicky1411 am 10.02.2009 um 17:57 Uhr

Ich habe heute den Bescheid über die Bewilligung zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB2 erhalten. Es könnte nicht abschließend entschieden werden- und dieser Bescheid wäre nur vorläufig, weil ich die Leistungen nur darlehensweise (vorhandenes verwertbares Verögen) bekomme. was heißt das für mich?? ich wohne mit den kindern die nächsten jahre im haus, das mir und meinem (NOCH -) mann zur hälfte gehört. scheidung läuft. mein mann trägt alle kosten des hauses und läßt mich "mietfrei" wohnen. Muss ich, wenn ich in einigen jahren ausziehe der arge das geld zurück geben???


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gartenfee
beantwortet von gartenfee am 10. Februar 2009 18:02
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also, so wie das hier steht, ist es nicht richtig. hauseigentümer müssen nicht ausziehen. das ist nicht richtig. so sie selbst in ihrem eigentum wohnen und dieses einen gewissen standard nicht überschreitet (werte sind festgelegt, muß man nachrecherchieren, die weiß ich jetzt nicht aus dem kopf), wird dies quasi wie eine wohnung behandelt.

du solltest dich da nicht allzusehr beirren lassen von manchen hier.

wenn haus und grundstück allerdings zu groß sind, gibts auch nicht mehr ohne weiteres alg 2. dann muß man teilweise verkaufen oder untervermieten.

mußt dich aber erkundigen, vorzugsweise NICHt zuerst bei der arge, sondern bei einer beratung außerhalb, besser mehrere. auch recherche im internet ist dazu sehr ergiebig, ein vieldiskutiertes thema rund um das alg 2.


anonym
beantwortet von zetix am 10. Februar 2009 18:05
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Da würde ich Widerspruch einlegen und not- falls klagen. Meine Freundin hat ebenfalls ein Haus und wohnte erst mit Ihren Kindern und seit deren Auszug nun allein in dem Haus. Ihre Leistungen sind nicht als Darlehen und Sie braucht auch nichts zurückzahlen. Sie bekommt auch noch Geld für Stromheizung und Wasserkosten dazu.Es ist zwar ein verwertbares Vermögen, aber wenn Ihr es selbst bewohnt und es eine bestimmte Größe nicht übersteigt, dann mußt Du nichts zurückzahlen. Schau mal bei Sozialhilfe24 Forum nach.


anonym
beantwortet von Ellwood am 10. Februar 2009 18:14
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Das Darlehn im Bescheid bedeutet, dass Ihr die Leistung zurückzahlen müsstet... Allerdings ist die große Frage, ob dies rechtmäßig ist. Denn, solange Ihr in dem Haus wohnt, ist das "Vermögen" nicht verwertbar, also unbedingt zur Fristwahrung Widerspruch einlegen und einen guten Rechtsanwalt für Sozialrecht suchen. Theoretisch müsste die Arge sogar die Nutzung deinem Mann bezahlen, so er denn etwas verlangen würde...

Kommentar von 9656864b2e4b55bbee4de57919bedc50smallgartenfee am 10. Februar 2009 18:23

wie gut, daß es bei uns ein gesichertes recht gibt! und nicht der stammtisch regiert und sich durchsetzt (jedenfalls nicht immer ;-) )

wie viele leute gäbe es da, die wie im amilande jetzt auch schon obdachlos auf der straße säßen, weil ihnen buchstäblich der fußboden unter dem hintern weggezogen würde, ein leben lang aufgebautes mir nichts dir nichts einfach weg wäre!


koralewskim
beantwortet von koralewskim am 5. Mai 2009 20:23
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Hallo,für die Frage nimm dir einen Anwalt.Ohne sene Mitwirkung wirst du 98% sicher,Geld verlieren. Nimm dir explizit einen SCHEIDUNGS-Anwalt.(Im übrigen er bezahlt sich sozusagen selbst,weil du ohne seine Mitwirkung MIT GRSSER Wahr wieso verlierst). Weiter:warum einen Scheidungsanwalt?? Weil die Gesetzeslage ist schnellliebig und JEDE Scheidung ist ausserdem ein individuel und komplex. Die allgemeinen Anwälte(sozusage für Alles) sind nur bedingt dafür geeignet (hoflich ausgedrückt). Darüberhinaus- nur so kann man die Sache einigermassen gut organisiert und ruhiger abgewickelt werden. Die Belastung bei der SCheidung ist immer da. Also schone deine Neven, Energie und Zeit;es ist leider nicht gegeben,dass man sich selber das Spezialgebiet erschliessen kann(oder weiss jemand hier,welche Bessonderheiten,Verfahren und vor Gericht verlangten,geordenten Unterlagen usw. in welchem Stadium der Scheidunng "geliefert werden müssen??. Viel Erfolg damit und schöne Grüsse


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