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Habe vor ca 15 Jahre mir in Brandenburg ein Grundstückgekauft.

gefragt von Panik2503 am 15.02.2008 um 18:28 Uhr

Jetzt kommt mein rechter Nachbar an und sagt er reißt den Zaun jetz ab,es sei schließlich seiner,er hat ihn mal vor 20 Jahren aufgestellt und ich soll jetzt das Grundstück vermessen lassen und einen neuen Zaun ziehen.Meine frage ist,darf es eigentlich?Denn ich habe das Grundstück ja so gekauft.


Reply


gri1su
beantwortet von gri1su am 15. Februar 2008 18:35
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Wenn der Zaun auf dem Grundstück des Nachbarn steht und sein Eigentum ist, kann er darüber verfügen, wie er möchte. Da wirst Du dann keine Chance haben.


schurke
beantwortet von schurke am 15. Februar 2008 18:34
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Rechter Zaun ist normalerweise Deine Angelegeheit. Wenn er auf dem Grundstück Deines Nachbarn steht, ist es seine Sache, was er damit macht. Wenn er auf Deinem Grundstück steht, darf er ihn nicht einfach einreissen. Ich sehe jetzt auch keinen Grund, weshalb Du Dein Grundstüch vermessen lassen solltest, es muss ja Daten geben, die Du erhalten hast, als du das Grundstück gekauft hattest.


Peter4711
beantwortet von Peter4711 am 15. Februar 2008 18:29
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Wem gehört der Zaun, bzw. auf welchem Grundstück steht er? Das ist die alles entscheidende Frage.

Peter4711


Waschbaer
beantwortet von Waschbaer am 15. Februar 2008 18:33
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Soviel ich weiß ist der rechte Nachbar für den Zaun verantwortlich. Am besten mal in das Nachbarschaftsgesetz von Brandenburg schauen. Vermessen müssen Sie gar nichts, es sei denn sie wollen ein Haus bauen, dann kann es nur Pflicht gemacht werden, ist aber sehr teuer.

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 15. Februar 2008 18:36

Rechter Zaun ist immer meiner oder Deiner. Für links ist der Nachbar zuständig.

Kommentar von Simple_avatar9smallPeter4711 am 15. Februar 2008 18:41

In welche Himmelsrichtung muss ich bei der Bestimmung links / rechts stehen?

Kommentar von 6c000688245c631414e78e497681af47smallWaschbaer am 15. Februar 2008 18:45

Schurke Du hast recht. In Brandenburg ist man für die rechte Seite verantwortlich. Hier ein Zitat aus dem Berliner Nachbarschaftsgesetz: Wenn Grundstücke unmittelbar nebeneinander an derselben Straße liegen, so hat jeder Grundstückseigentümer an der Grenze zum rechten Nachbargrundstück einzufrieden. a)Rechtes Nachbargrundstück ist dasjenige, das von der Straße aus betrachtet rechts liegt.




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