Ich habe nach 2 Tagen eine neue Uhr (über 40 Euro) zurückgeschickt. Wer trägt die Portokosten vom Händler zum Kunden?
Wenn es ein seriöser Shop war, dann hast du mit dem Lieferschein auch ein Formular für die Rücksendung erhalten. In diesem Rücksendeschein sollte vermerkt sein, wie du im Falle der Rücksendung verfahren musst.
Es könnte sein, dass du einen Paketschein anfordern kannst, der freigestempelt ist. Oder aber unfreier Versand.
Auf keinen Fall aber darf bei Ware, die über 40,00 Euro gekostet hat für dich Porto anfallen. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, warum du die Ware (Uhr) nicht behältst.
Das alles ist im Fernabsatzgesetz geregelt.
Kommt drauf an, weshalb du sie zurückgeschickt hast. Wenn Sie Dir nicht gefällt, trägst Du das Risiko, wenn sie kaputt ist kommt Ersatz, dann auch ohne Portokosten. Gebe aber keine Gewähr auf meine Antwort!
critter am 20. August 2007 19:29 Kann ich nur bestätigen. Der Absender kann auf die Zahlung der Versandkosten AN DICH bestehen.
Das ist klar, daß ich das Porto ZUM Händler nicht zahlen muss, aber wie verhält es sich mit dem Porto VOM Händler, welches ich ja schon gezahlt habe?