habe bei ebay einen artikel von 7,50Euro ersteigert...dann aber versehentlich 750,00Euro an den Verkäufer überwiesen. Jetzt gibt der Verkäufer das Geld nicht zurück bzw. die 742,50Euro. Was kann ich machen?

drohe ihm mit einer Strafanzeige weegen unterschlagung. Reagiert er nicht zeige ihn an

eine Rückbuchung veranlassen bei der Bank.. ansonsten
schriftliche Frist..nach Ablauf ..Amtsgericht--Mahnbescheid... und dazu schön alle Unterlagen ausdrucken und zusammenhalten..

Du hast hoffentlich noch sämtliche ebay-Daten.Mit diesen Daten versehen ,würde ich einen Anwalt einschalten.

Ähm normalerweise kannst du das von der Bank holen lassen so war es bei mir mal,also das geht doch ganz einfach auffe bank und erklären
zj1000 am 8. Januar 2009 16:10 Geht nur bei Lastschriften
monja1995 am 8. Januar 2009 16:11 Nein, gegen eine irrtümlich falsch ausgestellte Überweisung kann die Bank nichts machen, denen kann man ja viel erzählen. Ausserdem machen die sich strafbar, wenn die eine Überweisung zurück buchen. Das geht nur bei Lastschrifteinzug
Bei Überweisungen geht das definitiv nicht.

Man kann sich in solchen Fällen glaub ich an ebay wenden, ich würde mich aber eher direkt an die Bank wenden, es gibt bestimmt eine Möglichkeit das Geld wieder zu holen.
monja1995 am 8. Januar 2009 16:14 Nein, die Bank kann da gar nichts machen
Deine Bank beauftragen das wiederzuholen, das kostet aber meist Einiges. Anzeigen, denn das darf er nicht... negativ berwerten
monja1995 am 8. Januar 2009 16:12 Das macht keine Bank
Doofes versehen. Das Geld höchstens zurück klagen.
monja1995 am 8. Januar 2009 16:11 Das ist der einzig richtige Weg

Du kannst es erst noch mal im Guten versuchen, mit dem Verkäufer sprechen und es auch ebay melden ( denn wenn er das Geld nicht rausrückt, ist er in meinen Augen ein unseriöser Verkäufer ). Ansonsten bleibt dir nur eine Anzeige, denn du kannst ja sicher alles schriftlich belegen ?
Stell einen Strafantrag bei der KP. Wiederholen kann man Geld bei der Bank nur bei Lastschriften

Na sach ma, wo war deine Brille bei der Überweisung? Bevor man, online, die Pan eingibt, bekommt man doch die Gelegenheit noch mal alles zu überprüfen.
Druck dir die Kaufseite aus, bestenfalls hast du sogar eine Rechnung vom Verkäufer bekommen. Nimm den Kontoauszug dazu und mach dich auf zum nächsten Polizeirevier. Achja, E-Mail vom Verkäufer wäre vielleicht nicht schlecht auch mitzunehmen. Alles weitere, was du alles machen kannst, sagt dir erstmal die Polizei. Notfalls mußt du zu einem Anwalt.
Wer würde das denn tun? Auch wenn es falsch ist. Natürlich kannst du ihn verklage und es wäre dann teuer für ihn. Wenn du Pech hast auch für dich

Antworte, vor allem ehrlich zu dir, selbst: Was würdest Du tun???