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habe versehentlich zu viel geld online überwiesen und der empfänger gibt das geld nicht zurück,

gefragt von nanni612 am 08.01.2009 um 16:08 Uhr

habe bei ebay einen artikel von 7,50Euro ersteigert...dann aber versehentlich 750,00Euro an den Verkäufer überwiesen. Jetzt gibt der Verkäufer das Geld nicht zurück bzw. die 742,50Euro. Was kann ich machen?


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maiki01
beantwortet von maiki01 am 8. Januar 2009 16:09
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drohe ihm mit einer Strafanzeige weegen unterschlagung. Reagiert er nicht zeige ihn an


zj1000
beantwortet von zj1000 am 8. Januar 2009 16:09
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Da hilft nur eine Anzeige wegen Unterschlagung


andreas48
beantwortet von andreas48 am 8. Januar 2009 16:09
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eine Rückbuchung veranlassen bei der Bank.. ansonsten

schriftliche Frist..nach Ablauf ..Amtsgericht--Mahnbescheid... und dazu schön alle Unterlagen ausdrucken und zusammenhalten..

Kommentar von 399bad907493326c9d20ad5991e9194fsmallmanni1937 am 8. Januar 2009 16:11

DH

Kommentar von anjanni am 8. Januar 2009 16:11

Eine Rückbuchung ist nicht möglich.

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 8. Januar 2009 16:12

Überweisungen können nicht zurück gebucht werden


manni1937
beantwortet von manni1937 am 8. Januar 2009 16:10
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Du hast hoffentlich noch sämtliche ebay-Daten.Mit diesen Daten versehen ,würde ich einen Anwalt einschalten.


Jazz844
beantwortet von Jazz844 am 8. Januar 2009 16:09
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Ähm normalerweise kannst du das von der Bank holen lassen so war es bei mir mal,also das geht doch ganz einfach auffe bank und erklären

Kommentar von Ea35a73f3e3cf8fd4ab2d59fb2a9dd93smallzj1000 am 8. Januar 2009 16:10

Geht nur bei Lastschriften

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 8. Januar 2009 16:11

Nein, gegen eine irrtümlich falsch ausgestellte Überweisung kann die Bank nichts machen, denen kann man ja viel erzählen. Ausserdem machen die sich strafbar, wenn die eine Überweisung zurück buchen. Das geht nur bei Lastschrifteinzug

Kommentar von anjanni am 8. Januar 2009 16:12

Bei Überweisungen geht das definitiv nicht.


Snoopystar
beantwortet von Snoopystar am 8. Januar 2009 16:09
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Man kann sich in solchen Fällen glaub ich an ebay wenden, ich würde mich aber eher direkt an die Bank wenden, es gibt bestimmt eine Möglichkeit das Geld wieder zu holen.

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 8. Januar 2009 16:14

Nein, die Bank kann da gar nichts machen


anonym
beantwortet von ChrisRheinbach am 8. Januar 2009 16:09
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Deine Bank beauftragen das wiederzuholen, das kostet aber meist Einiges. Anzeigen, denn das darf er nicht... negativ berwerten

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 8. Januar 2009 16:12

Das macht keine Bank


maxkhl
beantwortet von maxkhl am 8. Januar 2009 16:09
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Doofes versehen. Das Geld höchstens zurück klagen.

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 8. Januar 2009 16:11

Das ist der einzig richtige Weg


Yankeero
beantwortet von Yankeero am 8. Januar 2009 16:09
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Wende Dich an Deine Bank!


kara222
beantwortet von kara222 am 8. Januar 2009 16:19
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Du kannst es erst noch mal im Guten versuchen, mit dem Verkäufer sprechen und es auch ebay melden ( denn wenn er das Geld nicht rausrückt, ist er in meinen Augen ein unseriöser Verkäufer ). Ansonsten bleibt dir nur eine Anzeige, denn du kannst ja sicher alles schriftlich belegen ?


anonym
beantwortet von Ludmilla81 am 8. Januar 2009 16:09
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Stell einen Strafantrag bei der KP. Wiederholen kann man Geld bei der Bank nur bei Lastschriften


Engelchen46
beantwortet von Engelchen46 am 8. Januar 2009 16:13
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Na sach ma, wo war deine Brille bei der Überweisung? Bevor man, online, die Pan eingibt, bekommt man doch die Gelegenheit noch mal alles zu überprüfen.

Druck dir die Kaufseite aus, bestenfalls hast du sogar eine Rechnung vom Verkäufer bekommen. Nimm den Kontoauszug dazu und mach dich auf zum nächsten Polizeirevier. Achja, E-Mail vom Verkäufer wäre vielleicht nicht schlecht auch mitzunehmen. Alles weitere, was du alles machen kannst, sagt dir erstmal die Polizei. Notfalls mußt du zu einem Anwalt.


anonym
beantwortet von gentleboy am 8. Januar 2009 16:15
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Wer würde das denn tun? Auch wenn es falsch ist. Natürlich kannst du ihn verklage und es wäre dann teuer für ihn. Wenn du Pech hast auch für dich


blumenfrau
beantwortet von blumenfrau am 8. Januar 2009 16:25
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Antworte, vor allem ehrlich zu dir, selbst: Was würdest Du tun???


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