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Habe Triumph TR6 entdeckt

gefragt von CalleMalle am 30.07.2009 um 9:19 Uhr

Hallo, ich habe einen Triumph TR6 gefunden und möchte diesen meinem Vater zum Geburtstag ersteigern, er ist nämlich Oldtimer-Fan. Ist das ein gutes Geschenk? ich muss die Frage hier stellen, da es eine Überraschung werden soll und ich ihn schlecht fragen kann. Und kann mir auch jemand sagen, was folgender Satz bedeutet, der steht nämlich in der Artikelbeschreibung: "Das Fahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung und/oder Gewährleistungsansprüchen ausschließlich an Unternehmer verkauft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln". ich gebe mal noch den Link mit an damit ihr euch ein Bild von dem Auto machen könnt. http://www.tamundo.de/auction-triumph-tr6-baujahr-1975-2792898.html


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anonym
beantwortet von Ruedi am 30. Juli 2009 10:58
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Hilfreichste Antwort

Ohne jetzt eine negative Wertung vermitteln zu wollen: Das ist ein sehr großzügiges Geschenk, das Du da machen möchtest!

Der Händler will das Fahrzeug verkaufen "so wie es ist". Also er will - so wie es in der Artikelbeschreibung steht - jegliche Gewährleistungsansprüche ausschließen. Das kann er aber nur gegenüber einem Unternehmer im Sinne des BGB. Unternehmer ist, wer ein Rechtsgeschäft im Rahmen seines gewerblichen oder selbstständigen Berufes tätigt. Also z.B. ein anderer Händler oder jemand, der dieses Fahrzeug als Firmenfahrzeug erwerben will. Gewährleistung bedeutet - anders als eine Garantie: Der Verkäufer muss dafür gerade stehen, dass das Fahrzeug in dem Zustand übergeben wird, den der Käufer erwartet hat und den er auch erwarten durfte.

Eine Garantie hingegen - um den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie darzustellen - ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers oder eines Dritten, die dem Käufer Ansprüche bezüglich der Haltbarkeit oder einer gewissen Eigenschaft des Gegenstandes zusichert.

Kommentar von Ruedi am 30. Juli 2009 11:05

Ich habe vergessen, Dich auf das Risiko hinzuweisen: Sollte das Fahrzeug einen Mangel haben, der vom Gutachter oder vom Händler übersehen wurde, oder gestohlen sein oder oder oder, hast Du ein Problem. Weil ohne Gewährleistung hast Du immer das Risiko, die Katze im Sack zu kaufen. Es sei denn, die Beschreibung des Händlers gleicht einer Garantie. Aber davon würde ich hier nicht ausgehen. Es fehlt an dem erkennbaren Willen des Verkäufers, überhaupt etwas garantieren zu wollen. Sei also vorsichtig.

Kommentar von CalleMalle am 30. Juli 2009 11:15

Dass es dabei Probleme gibt, glaube ich nicht, der Verkaufer ist zertifiziert. Will sich bestimmt nur absichern. Bei Oldtimern auch verständlich, da würde ich auch für nichts garantieren.

Kommentar von CalleMalle am 30. Juli 2009 11:08

Danke für die Antwort. ja ist ein großzügiges Geschenk aber wurde auch großzügig von ihm unterstütz.


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anonym
beantwortet von docbde am 30. Juli 2009 09:20
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Der Satz heißt: keine Garantie und Verkauf nur an Händler, nicht an Privatpersonen!

Kommentar von CalleMalle am 30. Juli 2009 09:24

Danke für die Info

Kommentar von Ruedi am 30. Juli 2009 10:49

Nee, heißt es eben nicht. Es heißt: Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Garantie ist etwas anderes.


sarrex
beantwortet von sarrex am 30. Juli 2009 09:23
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tja,mache dich schnell selbständig

Kommentar von CalleMalle am 30. Juli 2009 09:25

Das ist kein Problem, ein Bekannter von mir ist selbständig und kann dann den Wagen für mich ersteigern.

Kommentar von Af43acc1670cac4f8ccea0985fab01dfsmallsarrex am 30. Juli 2009 09:28

na dann...auf...is ein klasse wägelchen....


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