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Habe mein Auto kaputt gefahren.Jetzt will das Arbeitsamt mich Bundesweit vermitteln.Ist das rechtens

gefragt von ChristianSubber am 07.01.2009 um 9:25 Uhr

Das Auto hat Totalschaden, lohnt sich also die Reperatur nicht.Bekomme Hartz 4. Müsste ich nicht eigentlich eine neue Eingliederungsvereinbarung machen?

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recht x 35.194 arbeitsamt x 1.198

andreas48
beantwortet von andreas48 am 7. Januar 2009 09:27
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Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Wenn du HartzIV-Empfänger bist, dann hat die ARGE und auch du alle Mittel und Wege in Bewegung zu bringen, damit du wieder ein vernünftiges Einkommen erhälst und weg von der staatlichen halbseidenen Unterstützung


ZwergS04
beantwortet von ZwergS04 am 7. Januar 2009 09:31
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Ich kann mir nicht vorstellen, dass die ARGE jeden Arbeitsuchenden einfach wer weiß wo hinschicken kann, zumindest hängt das von den Lebensumständen ab! Familie und andere soziale Bindungen an den derzeitigen Wohnort! Also ich wurde damals gefragt, ob ich bereit bin, den Wohnort zu wechseln und habe dies abgelehnt! Das war dann auch für die O.K.!


anonym
beantwortet von Mietnormade am 7. Januar 2009 09:30
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Schon mal davon gehört das es auch Bus und Bahn gibt? Du bekommst Grundsicherung was heißt Du stehst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Warum sollte das nicht bundesweit sein? Arbeitslos kannst Du sowohl in Bayern als auch in Thüringen sein. Gibt also keinen Grund nicht bundesweit verfügbar zu sein.

Kommentar von 2c7724080c3cc46d02ad562195d06f17smallLuzi4 am 7. Januar 2009 09:55
  1. Grundsicherung bekommt man als Rentner oder Erwerbsunfähiger. 2. Kann "das Amt" jemanden keineswegs einfach so in die gesamte blühende Landschaft schicken.

Scarecrow69
beantwortet von Scarecrow69 am 7. Januar 2009 09:28
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Eine neue Eingliederungsblbla musst du nicht machen, aber du musst auch jedes Jobangebot der ARGE annehmen. Egal ob du dein Auto geschrottet hast oder nicht.


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