Also ich habe heute meinen Steuerbescheid von 2007 wiederbekommen. Und das letzte mal hätte ich 132,15€ zurückzahlen müssen. Da war ja jetzt die Pendlerpauschale nicht drin. Heute kam dann der neue Bescheid. Jetzt sind 1035€ Pendlerpauschale eingetragen. Und trotzdem kam wieder raus das ich 132,15€ zurückzahlen soll. Da muss doch was schief gelaufen sein,oder?? Es kann doch nicht sein das ich das gleiche herausbekomme obwohl jetzt die Pendlerpauschale berücksichtig wird. Habt ihr da ne Lösung???
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Da ist was schief gelaufen. Aber: Nicht verzagen, FA telefonisch fragen. U.U. Widerspruch einlegen.

dann vergleiche den alten und den neuen Steuerbescheid miteinander, ob hier sich u.U. falsche Eingaben eingeschlichen haben..
und solltest du das festestellen, dan ganz schnell einen Widerspruch tippen und loschicken
Das ist ja das komische. Der ist genauso wie der alte.Nur das da jetzt steht das mir 1035,-€ Pendlerpauschale zustehen. Es ist sonst alles gleich. Deshalb verstehe ich das ja nicht. Man hat mir gesagt,dass ich Geld bekomme. Und jetzt dieser Schock
andreas48 am 3. Februar 2009 23:16 dann verändert sich ja das zu versteuernde Einkommen und die Differenz müsste über die Werbungskosten ersichtlich sein...
aber Ferndiagnose ist hier ganz schlecht..
Das ist ganz komisch. Der Bescheid gleicht dem alten Bescheid. Nur das da diesmal steht das die Pendlerpauschale in Höhe von 1035,-€ berücksichtigt wird. Und bei dem letzten Bescheid stand ja das man die erst ab dem 21km bekommt,und nicht Berücksichtig wird.Alles kompliziert. Damals haben die mir beim Finanzamt noch gesagt das ich von den 1035,-€ nur die 132,15,- abrechnen muss,und was dann übrig bleibt würde ich bekommen. Sind dann irgendwie 902,-€ und jetzt das. Verstehe das net. Sche.iß Finanzamt. Alles immer so kompliziert
Es ist schwierig hier ein Urteil zu fällen. Dazu müsste man den ganzen Fall sehen. Am besten damit mal zu einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.
es ist zu vermuten, dass durch den Werbungskostenpauschbetrag im ersten Bescheid bereits "indirekt" Fahrtkosten berücksichtigt wurden. Im zweiten Bescheid bist du dann (fast)nicht mehr über diesen Pauschbetrag gekommen. Schau mal in deinen Bescheid.
mfg
Also muss ich mich nicht danach richten. Müsste ja jetzt eigentlich was wieder bekommen,oder?
ja.