Habe ich Wohnrecht und kann man mir mein Erbe vorenthalten?

5 Antworten

Du wirfst komplexe rechtliche Fragen auf, die eigentlich nur ein Fachmann auf diesem Gebiet beantworten kann.

Das Einsetzen eines Erben als Alleinerben ist problematisch, wenn andere potentielle Erben einen Anspruch aufgrund gesetzlicher Erbregelungen haben. Es bleibt dann immer noch der Anspruch auf einen Pflichtteil, der ggf. nicht als Sache sondern in Form von Geld herausgegeben werden muss. Inwieweit eine Verzichterklärung des Stiefvaters rechtswirksam ist, lässt sich aus dem Ärmel geschüttelt nicht beantworten. Wenn er seine Erbansprüche offiziell also gegenüber dem Gericht abgelehnt hätte, wäre da ein festerer Boden geschaffen worden. Weiterhin wäre es wesentlich, dass Dein Wohnrecht in das Grundbuch eingetragen worden wäre, so steht es auf wackeligem Grund.

Leider bleibt hier vieles unklar, so dass Ich Dir den Weg zum Anwalt nicht ersparen kann.

1. Das Wohnrecht könnten Sie nur durchsetzen, wenn es im Grundbuch eingetragen wäre.  Die mündliche Vereinbarung, wenn der Stiefvater sie bestreitet, werden Sie nicht beweisen können; sie hilft Ihnen daher wohl kaum

2. Wenn sich aus dem Testament der Mutter eindeutig ergibt, dass Sie ihr Alleinerbe geworden sind, muss der Stiefvater alles an Sie herausgeben was im Eigentum Ihrer Mutter stand. Da wird´s aber wohl auch Streit geben, wenn nicht festgestellt werden kann, ob Ihre Mutter, der Stiefvater oder die beiden gemeinsam Dinge gekauft haben. Ist denn das Testament nach dem Tod der Mutter dem Nachlassgericht abgeliefert worden und haben Sie einen Erbschein beantragt ? 

3. Der Pflichtteilsanspruch verjährt drei Jahre nach Kenntnis vom Erbfall und der Kenntnis vom Testament.  Verjährung ist in diesem Fall daher anzunehmen.

Die bisherigen Antwortgeber haben Recht: Sie werden ohne Hilfe eines Rechtsanwalts in der Sache nicht klar kommen. Lassen Sie sich unter Vorlage aller einschlägigen Dokumente beraten. Von hier aus geht das schon deshalb nicht, weil die Antwortgeber aus Ihrer Frage nur einen Grobüberblick über den  Sachverhalt gewinnen können; es kommt aber oft auf die Details an.

 

In dieser Konstellation würde ich mir definitiv anwaltlichen Rat holen. Da wäre es mir zu unsicher, irgendwelche schlecht fundierten Aussagen aus dem Internet als Tatsache anzuerkennen

1. Nein, du hast kein Wohnrecht, da das Haus deinem Stiefvater gehört.

2. Die Gegenstände, die du nachweislich geerbt hast, muss er dir aushändigen.

3. Ja, kann er.

1. nein

2. ja

3. ja