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Habe ich weiterhin Anspruch auf Kindergeld, wenn ich selbst ein Kind bekomme???

gefragt von cihul58 am 22.05.2008 um 22:56 Uhr

Ich bin 20 Jahre alt und bekomme noch Kindergeld weil ich Ausbildungssuchend bin. Im Oktober bekomme ich mein erstes Kind und weiss nicht ob ich dannach noch Anspruch drauf habe... Könnt ihr mir helfen???

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schurke
beantwortet von schurke am 22. Mai 2008 22:58
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Wenn Du die Einkommensgrenze nicht überschreitest (was ja nicht der Fall sein wird), bekommst Du auch weiterhin Kindergeld für Dich.

Kommentar von 41d2d23622b2f03879091fb4fd365101smallEverydaygood am 22. Mai 2008 23:08

Das ist so nicht ganz richtig, es kommt in erster Linie auf den Grundtatbestand an (Ausbildungswilligkeit), danach wird erst das Einkommen geprüft. Genau diese kommentierte Antwort ist der Trugschluss.

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 22. Mai 2008 23:40

Deine Antwort ist nicht ganz richtig. Und Dein Kommentar ein Rätzel.

Kommentar von 41d2d23622b2f03879091fb4fd365101smallEverydaygood am 23. Mai 2008 11:35

Rätsel

Kommentar von 41d2d23622b2f03879091fb4fd365101smallEverydaygood am 23. Mai 2008 22:07

wenn du nicht selber in der familienkasse arbeitest, solltest du dich lieber mal richtig erkundigen. ich dachte immer, hier soll man leuten helfen u nicht hinters licht führen. absoluter quatsch deine antwort!!!!!!!!!!

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 23. Mai 2008 22:28

Danke das Du mir ein s geborgt hast, war mir aus gegangen.

Man muss nicht überall arbeiten, um Erfahrungswerte zu haben. Vielleicht habe ich jemanden im Familien-/Bekanntenkreis, dem es ähnlich oder gleich erging?

Es gibt aber auch feststehende Gesetze und Regelungen, die man nachlesen kann, wenn man möchte. Und für fast jede staatliche Zuwendung gibt es Grenzwerte, die gelten für Jeden, ob man Jemanden kennt der in der Familienkasse arbeitet (kenne ich übrigens auch Jemanden) oder nicht.

Kommentar von 41d2d23622b2f03879091fb4fd365101smallEverydaygood am 24. Mai 2008 13:48

das mit der einkommensgrenze bestreite ich auch gar nicht, das ist auch so, aber an erster stelle wird die grundvoraussetzung geprüft! wenn die grundvoraussetzung erfüllt ist, danach wird das einkommen geprüft!


Qetan
beantwortet von Qetan am 22. Mai 2008 22:57
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Sicher hast Du auch mit Kind den Anspruch.


kristin0207
beantwortet von kristin0207 am 8. Juni 2008 00:04
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Nur, wenn du in Ausbildung bist, wenn du dein Kind bekommst oder noch unter 21 Jahre alt und arbeitslos. Dann bekommst du für dich UND dein Kind Kindergeld (also 2x!)


Everydaygood
beantwortet von Everydaygood am 22. Mai 2008 22:59
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Es kommt darauf an, ob der Kindesvater Unterhalt leistet. Wenn das der Fall ist bekommst du nur bis einschliesslich einen Monat vor dem Begin der Mutterschutzfrist.

Meine Freundin arbeitet im Kindergeldamt (Familienkasse)

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 22. Mai 2008 23:39

Es kommt auf die Höhe des Kindesunterhlats an. Der Unterhalt ist für das Kind. Die Mutter muss ja auch leben. Und wenn der Kindesunterhalt nicht die Bemessungsgrenze überschreitet, bekommt sie weiter Kindergeld.


tobi2000
beantwortet von tobi2000 am 9. Juli 2008 13:48
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Meine Freundin 18 jahre bekommt auch kein Kindergeld mehr,sowie ich damals... da wir eigenen haushalt hatten. und nur wenn wir ausbildung machen bekammen wir was.ich hatte mit 18 schwanger und mit 19jahre nix bekommen.Lg


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