Ich bin 20 Jahre alt und bekomme noch Kindergeld weil ich Ausbildungssuchend bin. Im Oktober bekomme ich mein erstes Kind und weiss nicht ob ich dannach noch Anspruch drauf habe... Könnt ihr mir helfen???

Wenn Du die Einkommensgrenze nicht überschreitest (was ja nicht der Fall sein wird), bekommst Du auch weiterhin Kindergeld für Dich.
Nur, wenn du in Ausbildung bist, wenn du dein Kind bekommst oder noch unter 21 Jahre alt und arbeitslos. Dann bekommst du für dich UND dein Kind Kindergeld (also 2x!)

Es kommt darauf an, ob der Kindesvater Unterhalt leistet. Wenn das der Fall ist bekommst du nur bis einschliesslich einen Monat vor dem Begin der Mutterschutzfrist.
Meine Freundin arbeitet im Kindergeldamt (Familienkasse)
schurke am 22. Mai 2008 23:39 Es kommt auf die Höhe des Kindesunterhlats an. Der Unterhalt ist für das Kind. Die Mutter muss ja auch leben. Und wenn der Kindesunterhalt nicht die Bemessungsgrenze überschreitet, bekommt sie weiter Kindergeld.

Meine Freundin 18 jahre bekommt auch kein Kindergeld mehr,sowie ich damals... da wir eigenen haushalt hatten. und nur wenn wir ausbildung machen bekammen wir was.ich hatte mit 18 schwanger und mit 19jahre nix bekommen.Lg
Das ist so nicht ganz richtig, es kommt in erster Linie auf den Grundtatbestand an (Ausbildungswilligkeit), danach wird erst das Einkommen geprüft. Genau diese kommentierte Antwort ist der Trugschluss.
Deine Antwort ist nicht ganz richtig. Und Dein Kommentar ein Rätzel.
Rätsel
wenn du nicht selber in der familienkasse arbeitest, solltest du dich lieber mal richtig erkundigen. ich dachte immer, hier soll man leuten helfen u nicht hinters licht führen. absoluter quatsch deine antwort!!!!!!!!!!
Danke das Du mir ein s geborgt hast, war mir aus gegangen.
Man muss nicht überall arbeiten, um Erfahrungswerte zu haben. Vielleicht habe ich jemanden im Familien-/Bekanntenkreis, dem es ähnlich oder gleich erging?
Es gibt aber auch feststehende Gesetze und Regelungen, die man nachlesen kann, wenn man möchte. Und für fast jede staatliche Zuwendung gibt es Grenzwerte, die gelten für Jeden, ob man Jemanden kennt der in der Familienkasse arbeitet (kenne ich übrigens auch Jemanden) oder nicht.
das mit der einkommensgrenze bestreite ich auch gar nicht, das ist auch so, aber an erster stelle wird die grundvoraussetzung geprüft! wenn die grundvoraussetzung erfüllt ist, danach wird das einkommen geprüft!