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habe ich trotz erbausschlagung ein recht auf die rest rente meiner verstorbenen mutter

gefragt von entchen26 am 19.11.2008 um 0:01 Uhr

hallo ich habe mal ne frage meine mama ist vor 6 wochen verstorben zu der zeit ist grad ihre rente bewilligt worden vorher als sie die rente beantragt hat lebte sie wegen ihrer krankheit vom arbeitsamt nu ist die sachlage so das sie eine nachzahlung von 1300,- euro erhalten hätte wo aber selbstverständlich erst das arbeitsamt ihr geld zurück gefordert hat nu sind aber knapp 400 euro über ich habe post bekommen wo ich bankdaten angeben sollte worauf das geld überwiesen werden sollte heute rief ich bei der rentenversicherung an wegen einer frage und da sagte man mir da ich das erbe ausgeschlagen hätte würde die rentenversicherung das geld einbehalten ist das rechtens???

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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 19. November 2008 00:03
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Nein, hast Du natürlich nicht.


Oskar5
beantwortet von Oskar5 am 19. November 2008 08:15
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wenn Du zu dem Zeitpunkt, als Du das Erbe ausgeschlagen hast, noch nichts von der Rentenzahlung gewußt hast, besteht eine Chance, die 400,-Euro zu bekommen (siehe Erbrecht (§ 1950 ff). Ein Jurist könnte Dir Genauers sagen.

Benutzt Du schon die Regeln der übernächsten Rechtschreibreform?


gargamel2003
beantwortet von gargamel2003 am 19. November 2008 00:02
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Warum benutzt du eigentlich noch Leerstellen ?

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 19. November 2008 00:04

Sie übt das Sparen noch......

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 19. November 2008 00:08

Hier, streu die Satzzeichen doch selber rein:

!:..,.,,..,,.,,.


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 19. November 2008 10:11
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Vorher ausrechnen ! Ausgeschlagen ist ausgeschlagen!


heinmueck
beantwortet von heinmueck am 19. November 2008 00:41
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Sie sind nicht Erbe, weil Sie das Erbe ausgeschlagen haben.

Einfach so einbehalten kann die Versicherung die Beträge nicht.

Die Forderung Ihrer Mutter erbt nun der nächste in der Rangfolge (Erben zweiter Ordnung, z. B. Ihre Kinder). Wenn alle ausschlagen, dann erbt der Staat, ob Guthaben oder Schulden ist einerlei.


wilde13
beantwortet von wilde13 am 19. November 2008 00:07
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Erbe ausschlagen heißt nix bekommen- mit allen Konsequenzen.


donnerunddoria
beantwortet von donnerunddoria am 19. November 2008 00:07
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Zuerst einmal mein Beileid!

Also: die Schulden der Mutter wolltest Du nicht erben und deshalb hast Du das Erbe ausgeschlagen! Jetzt, wo es darum geht, dass doch noch Geld da ist, hältst Du die Hand auf! So geht das nicht - ausgeschlagen ist ausgeschlagen und bleibt ausgeschlagen - Pech gehabt!


pepsi40
beantwortet von pepsi40 am 19. November 2008 00:06
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Ausgeschlagen ist ausgeschlagen. Leider ist daran nicht mehr zu rütteln:-(
Mein Beileid


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