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habe ich recht auf kindergeld bei unbezahltem urlaub im ausland?

gefragt von anit2009 am 24.03.2009 um 10:27 Uhr

da mein sohn halb mexikaner ist , möchte ich mit meinen beiden kindern für 6 monate nach mexico.die kinder werden dort die schule besuchen und mein arbeitgeber hat mich für diesen zeitraum freigestellt..allerdings muss ich mir dort natürlich auch eine einnahmequelle suchen, weil mein geld nicht so lange ausreicht..natürlich wäre das kindergeld sehr hilfreich, weil ch auch schulgeld bezahlen muss, aber darf ich es weiterbeziehen?

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kindergeld x 1.141

anonym
beantwortet von nitramnenie am 25. März 2009 20:29
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kritisch: Im Urlaub gibt es keine Probleme. Es ist aber fraglich, ob das noch Urlaub ist. Dass deine Kinder sogar im Ausland in der Schule sind, hört sich ein wenig danach an, dass du deinen Wohnsitz vorübergehend ins Ausland verlegst (dann kein Kindergeldanspruch in Deutschland). Andereseits mit Arbeitsverhälntnis hier: Bei Wohnsitz und steuerpflicht hier, spricht es wieder dafür. Ich nehme an, da fragt die FAmilienkasse noch weitere Infos ab. Auf jeden Fall meldepflichtig. Wenn du und die Kinder in Mexico beim VAter leben, spricht das wiederum dagegen. ...

Kommentar von anit2009 am 25. März 2009 22:01

naja-schliesslich sind meine kinder ja schulpflichtig...undich möcht ja auch gerne, dass sie richtig spanisch lernen.(ein kind ist sowieso schon auf einer spanisch deutschen schule-die befürworten einen auslandsaufenthalt sehr)ich behalte aber auf jeden fall meinen wohnsitz in deutschland bei.und eigentlich ja auch mein arbeitsverhältnis-allerdings bin ich ja nicht steuerpflichtig bei unbezahltem urlaub...es ist sozusagen einfach mal eine auszeit.brauchen tu ich die auf jeden fall-aber gut, das ist ja wieder ein anderes thema. beim mexikanischen vater leben wir aber auf jeden fall nicht.

Kommentar von nitramnenie am 27. März 2009 15:54

klar, kann ich sofort nachvollziehen, ist ja auch eine tolle Erfahrung im Ausland zu leben. Es ist aber auch klar, dass der (deutsche) Staat das Kindergeld als Steuerermäßigung für die Fälle vorsieht, in denen Menschen auch grundsätzlich in Deutschland Steuerzahler sind. Im Staatenvergleich ist der deutsche Staat überigens wesentlich generöser bei den REgelungen (z.B. innerhalb der EU) als die meisten anderen Länder. NAch deinen Angaben ist übrigends gar nicht eindeutig zu sagen, ob du nicht doch Kindergeld bekommst. Bei der grundsätzlichen Steuerpflicht in Deutschland heißt ein vorübergehender Aufendhalt in Deutschland noch nicht zwingend, dass du hier nicht mehr steuerpflichtig bist. Da du das eh mit dem Finanzamt klären musst, bist du nach einer Beratung dort sicher schlauer.


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 25. März 2009 08:59
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Eine so spezielle Frage würde ich bei http://forum.jurathek.de/ im Forum "Kindergeld und Co." stellen.

Kommentar von anit2009 am 25. März 2009 22:01

oh ja-das schau ich gleich mal nach


cortijero
beantwortet von cortijero am 24. März 2009 11:09
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Kindergeld ist eine Steuervergünstigung. Du kannst also nur KG in D beziehen, wenn du auch in D Steuern zahlst. Wenn du dich im Ausland aufhälst und keinen Lohn mehr in D beziehst, bekommst du auch kein KG

Kommentar von anit2009 am 24. März 2009 21:07

hm.ja ,das mit den steuern habe ich auch schon gehört...wahrscheinlich ist wohl doch das beste alles offiziell abzumelden wenn man keinen trouble will. zu schade. aber danke fürs antworten


anonym
beantwortet von anjanni am 24. März 2009 10:29
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Behältst Du (mit Deinen Kindern) Deinen Wohnsitz in Deutschland bei? - Dann könnte es gehen.

Da hilft nur: bei der Kindergeldkasse nachfragen.


anonym
beantwortet von kathje am 13. Juli 2009 23:28
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Da du dich von Deutschland nicht abmeldest(denn du wirst nur sechs Monate drüben sein) ist das kein Problem. Erst, wenn du dich aus Deutschland abmeldest wird das Kindergeld nicht weiter gezahlt. Übrigens ist das total egal, ob du beim Vater lebst oder nicht. Du zahlst Steuern in Dt., dein Wohnsitz ist in Deutschland, du meldest dich nicht von Dt. ab --> du hast Anspruch auf KINDEGELD.


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