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Habe ich noch eine chance meinen führerschein zurückzu bekommen

gefragt von Obernburger42Obernburger42 am 24.09.2009 um 14:06 Uhr

hallo alle zusammen.bin vom beruf kleintransportfahrer.bin vor 2mon. in die leitplanken gefahren da ich einen sekundenschlaf hatte.gestern bekam ich eine briefzustellung vom amtsgericht und muss jetzt 1000€strafe und mir wird der führerschein für 6monate entzogen.aber ich kann nicht ohne füuhrerschein da ich sonst meine arbeit verliere.hab ich da irgendeine chance mein führerschein zu behalten???

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Führerschein x 2.632 Verkehr x 1.861 Urteil x 89 Sekundenschlaf x 13

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Sascher
beantwortet von Sascher am 24. September 2009 14:08
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Hilfreichste Antwort

Sollte es trotz der Verpflichtung zur Beachtung der Bestimmungen des § 1 StVO sowie § 2 FEV zu einer Fahrt mit einem Fahrzeug und dabei zu einem Verkehrsunfall mit der Ursache Übermüdung kommen, greifen u. U. die Bestimmungen des § 315c StGB, und es droht der Führerscheinentzug. Die Ordnungswidrigkeiten aus FEV und StVO würden dann durch § 315c StGB subsumiert. Eine Straftat könnte dann in Betracht kommen, wenn der Fahrzeugführer Ermüdungserscheinungen ignoriert hat. Typische Ermüdungserscheinungen sind die bereits vorhin beschriebenen deutlichen Körpersignale. Wenn durch diesen körperlichen/geistigen Mangel (übermüdeter Körper/Geist) eine so genannte Fremdgefährdung entstehen würde – was bei einem Verkehrsunfall (ausgenommen Alleinunfall) – immer zwangsläufig der Fall ist, liegt bei entsprechendem Nachweis-/Beweisverfahren (Aussage, Einfahrspur, Zeugenaussagen, Tagesablauf etc.) der Verdacht einer Straftat vor. Gesetzgeber und Justiz betrachten diesen Tatbestand als derart gefährlich, dass dieses Verhalten vom reinen Ordnungswidrigkeitentatbestand nicht mehr getragen wird, sondern zu einem Straftatbestand führt. (Jagusch/Henschel 35. Aufl. § 315c Randnummer 14, Seite 1414 Becksche Kurzkommentare ) Eine denkbare und auch folgerichtige Maßnahme wäre dann u. U. die Sicherstellung/Beschlagnahme des Führerscheins/der Fahrerlaubnis, da diesem Verkehrsteilnehmer die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges/zur Teilnahme am Straßenverkehr als Kraftfahrzeugführer im Vorgriff auf eine solch folgende richterliche Anordnung untersagt werden könnte/sollte. (§ 69 StGB) Die polizeiliche Sicherstellung des Führerscheins würde nach der Maßgabe folgender Rechtsgrundlagen erfolgen: § 94 i.V.m. § 111a StPO i.V.m. § 69 StGB i.V.m. § 315 c StGB. Um diese Konsequenzen auf der Basis rechtlicher Bestimmungen auch durchführen zu können, müssen im Vorfeld bisher in der polizeilichen Praxis offensichtliche Grundsätze schon im Ermittlungsansatz geändert werden. Denn Unfälle und deren Folgen zu reduzieren, ist das vorrangige Ziel der Autobahnpolizei in NRW. Vor dem Hintergrund ständig steigender Zulassungszahlen und der Zukunftsprognosen von Verkehrsexperten werden in der Kategorie „Unfallursache Übermüdung“ ansonsten unnötigerweise weitere Menschenleben geopfert. Daher sollten gemeinsame Bemühungen im präventiven Bereich schnellstens zukunftsorientiert und zielgerichtet umgesetzt werden.

http://www.dasschlafmagazin.de/Text32006.html


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sarrex
beantwortet von sarrex am 24. September 2009 14:07
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brief ans gericht schreiben,sachverhalt darlegen und eine höhere geldbuße anbieten...z.bsp.nen zusätzlichen betrag x an ein sos-kinderdorf

Kommentar von 95c66260f94e457d5b867fb951d990c0smallAlienSquadron am 24. September 2009 14:09

Les meinen Beitrag, vielleicht kannst du ja was ändern ;)


anonym
beantwortet von tini1082 am 24. September 2009 14:07
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wiederspruch einlegen, am besten von nem anwalt aufsetzen lassen, das ist die einzigste möglichkeit

Kommentar von 95c66260f94e457d5b867fb951d990c0smallAlienSquadron am 24. September 2009 14:14

Nur mein Tipp kann am besten klappen.

Kommentar von Drachentoeter am 24. September 2009 14:19

kann auch nach hinten los gehen, eine Aussage grundlegend zu korrigieren ist sehr unglaubwürdig und letztendlich entscheidet der Richter ob er der Korrektur folgt. Besser seine Fehler eingestehen und darum bieten eine Regelung zu finden die in nicht seinen Job kostet. Wobei man schon sagen muss es gibt einfach zu viele Tote durch übermüdete Berufskraftfahrer.


anonym
beantwortet von mafrmt00 am 24. September 2009 14:08
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Anwalt nehmen und vor Gericht gehen, wenn die Existenz bedroht ist gibt es eine Chance.


sonnenlady
beantwortet von sonnenlady am 24. September 2009 14:09
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War es denn wirklich nur Sekundenschlaf oder ging der mit Alkohol oder zu langen Fahrzeiten einher? Das ist wichtig.

Wenn nicht, würde das ganze über einen Anwalt für Verkehrsrecht anfechten lassen. Dann hast du gute Karten, glimpflicher wegzukommen.

Hängt natürlich davon ab, welche gute Begründung für den Ausfall dein Anwalt auf den Tisch bringen kann. Da hat Alien quasi Recht.


Uwe29104
beantwortet von Uwe29104 am 24. September 2009 14:09
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hol dir erst ne rechtsberatung beim anwalt,bevor du nen einspruch gegen den strafbefehl einlegst.


Perle0106
beantwortet von Perle0106 am 24. September 2009 14:09
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leider ist das so, sicherheit geht halt vor. ich glaube nicht, dass deine umstände die behörden interesieren, die wollen doch nur, dass du dafür die konsequenzen trägst.... du kannst es ja trozdem versuchen, und an deren mitleid appelieren.


AlienSquadron
beantwortet von AlienSquadron am 24. September 2009 14:08
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Ist einem Kollegen auch mal passiert, aber er war schlau; Er sagte er wollte einem Hasen ausweichen ;)

Dann ist nichts passiert und die Versicherung hat auch alles bezahlt.

Vielleicht kannst du deine Aussage zurück ziehen und durch eine solche ersetzen.

Kommentar von Af43acc1670cac4f8ccea0985fab01dfsmallsarrex am 24. September 2009 14:11

das fällt schwer...von sekundenschlaf auf hase o.ä. zu plädieren

Kommentar von Drachentoeter am 24. September 2009 14:11

Kaum wenn er jetz schon Post vom Gericht bekommt, das hätte er schon bei der ersten Vernehmung zu Protokol geben sollen

Kommentar von 95c66260f94e457d5b867fb951d990c0smallAlienSquadron am 24. September 2009 14:13

Zia, wer zuspät kommt den bestraft das Leben ;)

Mir sind aber solche Fälle bekannt, einfach einen Anwalt fragen wie man das drehen kann. Vielleicht war das mit dem Sekundenschlaf eine Ausrede weil es ihm peinlich war ;)

Kommentar von Drachentoeter am 24. September 2009 14:16

Klar als Berufskraftfahrer riskiert er da lieber durch die Aussage mit dem Sekundenschlaf seine Fahrerlaubnis. ;-)

Kommentar von 95c66260f94e457d5b867fb951d990c0smallAlienSquadron am 24. September 2009 16:13

Wusste er halt nicht, heutzutage sollte man sich sehr oft sehr blöd stellen ;)

Wenn der Beamte cool ist rafft er es zwar, legt aber das Verfahren neu auf. Du verstehen?


ranke41
beantwortet von ranke41 am 24. September 2009 14:08
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Ich denke mal, das du da keine oder sehr, sehr geringe Chance hast


treulose
beantwortet von treulose am 24. September 2009 14:07
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NE ICH DENKE EHER NICHT DU KÖNNTEST IN bERUFUNG GEHEN ABER OB DAS WAS BRINGT

Kommentar von Dcff4bb3daad2e456eb122a43b51ff76smallHerrWandpilz am 24. September 2009 14:08

du erinnerst mich an Austin Powers, der seine Lautsstärke NICHT MEHR KONTROLLIEREN KANN!


PeterTheodor
beantwortet von PeterTheodor am 24. September 2009 14:07
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Ehrlich gesagt, ich sehe keine.


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