Obernburger42 am 24.09.2009 um 14:06 Uhr
hallo alle zusammen.bin vom beruf kleintransportfahrer.bin vor 2mon. in die leitplanken gefahren da ich einen sekundenschlaf hatte.gestern bekam ich eine briefzustellung vom amtsgericht und muss jetzt 1000€strafe und mir wird der führerschein für 6monate entzogen.aber ich kann nicht ohne füuhrerschein da ich sonst meine arbeit verliere.hab ich da irgendeine chance mein führerschein zu behalten???
Sollte es trotz der Verpflichtung zur Beachtung der Bestimmungen des § 1 StVO sowie § 2 FEV zu einer Fahrt mit einem Fahrzeug und dabei zu einem Verkehrsunfall mit der Ursache Übermüdung kommen, greifen u. U. die Bestimmungen des § 315c StGB, und es droht der Führerscheinentzug. Die Ordnungswidrigkeiten aus FEV und StVO würden dann durch § 315c StGB subsumiert. Eine Straftat könnte dann in Betracht kommen, wenn der Fahrzeugführer Ermüdungserscheinungen ignoriert hat. Typische Ermüdungserscheinungen sind die bereits vorhin beschriebenen deutlichen Körpersignale. Wenn durch diesen körperlichen/geistigen Mangel (übermüdeter Körper/Geist) eine so genannte Fremdgefährdung entstehen würde – was bei einem Verkehrsunfall (ausgenommen Alleinunfall) – immer zwangsläufig der Fall ist, liegt bei entsprechendem Nachweis-/Beweisverfahren (Aussage, Einfahrspur, Zeugenaussagen, Tagesablauf etc.) der Verdacht einer Straftat vor. Gesetzgeber und Justiz betrachten diesen Tatbestand als derart gefährlich, dass dieses Verhalten vom reinen Ordnungswidrigkeitentatbestand nicht mehr getragen wird, sondern zu einem Straftatbestand führt. (Jagusch/Henschel 35. Aufl. § 315c Randnummer 14, Seite 1414 Becksche Kurzkommentare ) Eine denkbare und auch folgerichtige Maßnahme wäre dann u. U. die Sicherstellung/Beschlagnahme des Führerscheins/der Fahrerlaubnis, da diesem Verkehrsteilnehmer die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges/zur Teilnahme am Straßenverkehr als Kraftfahrzeugführer im Vorgriff auf eine solch folgende richterliche Anordnung untersagt werden könnte/sollte. (§ 69 StGB) Die polizeiliche Sicherstellung des Führerscheins würde nach der Maßgabe folgender Rechtsgrundlagen erfolgen: § 94 i.V.m. § 111a StPO i.V.m. § 69 StGB i.V.m. § 315 c StGB. Um diese Konsequenzen auf der Basis rechtlicher Bestimmungen auch durchführen zu können, müssen im Vorfeld bisher in der polizeilichen Praxis offensichtliche Grundsätze schon im Ermittlungsansatz geändert werden. Denn Unfälle und deren Folgen zu reduzieren, ist das vorrangige Ziel der Autobahnpolizei in NRW. Vor dem Hintergrund ständig steigender Zulassungszahlen und der Zukunftsprognosen von Verkehrsexperten werden in der Kategorie „Unfallursache Übermüdung“ ansonsten unnötigerweise weitere Menschenleben geopfert. Daher sollten gemeinsame Bemühungen im präventiven Bereich schnellstens zukunftsorientiert und zielgerichtet umgesetzt werden.

brief ans gericht schreiben,sachverhalt darlegen und eine höhere geldbuße anbieten...z.bsp.nen zusätzlichen betrag x an ein sos-kinderdorf
AlienSquadron am 24. September 2009 14:09 Les meinen Beitrag, vielleicht kannst du ja was ändern ;)
wiederspruch einlegen, am besten von nem anwalt aufsetzen lassen, das ist die einzigste möglichkeit
AlienSquadron am 24. September 2009 14:14 Nur mein Tipp kann am besten klappen.
kann auch nach hinten los gehen, eine Aussage grundlegend zu korrigieren ist sehr unglaubwürdig und letztendlich entscheidet der Richter ob er der Korrektur folgt. Besser seine Fehler eingestehen und darum bieten eine Regelung zu finden die in nicht seinen Job kostet. Wobei man schon sagen muss es gibt einfach zu viele Tote durch übermüdete Berufskraftfahrer.
Anwalt nehmen und vor Gericht gehen, wenn die Existenz bedroht ist gibt es eine Chance.

War es denn wirklich nur Sekundenschlaf oder ging der mit Alkohol oder zu langen Fahrzeiten einher? Das ist wichtig.
Wenn nicht, würde das ganze über einen Anwalt für Verkehrsrecht anfechten lassen. Dann hast du gute Karten, glimpflicher wegzukommen.
Hängt natürlich davon ab, welche gute Begründung für den Ausfall dein Anwalt auf den Tisch bringen kann. Da hat Alien quasi Recht.

hol dir erst ne rechtsberatung beim anwalt,bevor du nen einspruch gegen den strafbefehl einlegst.

leider ist das so, sicherheit geht halt vor. ich glaube nicht, dass deine umstände die behörden interesieren, die wollen doch nur, dass du dafür die konsequenzen trägst.... du kannst es ja trozdem versuchen, und an deren mitleid appelieren.

Ist einem Kollegen auch mal passiert, aber er war schlau; Er sagte er wollte einem Hasen ausweichen ;)
Dann ist nichts passiert und die Versicherung hat auch alles bezahlt.
Vielleicht kannst du deine Aussage zurück ziehen und durch eine solche ersetzen.
sarrex am 24. September 2009 14:11 das fällt schwer...von sekundenschlaf auf hase o.ä. zu plädieren
Kaum wenn er jetz schon Post vom Gericht bekommt, das hätte er schon bei der ersten Vernehmung zu Protokol geben sollen
AlienSquadron am 24. September 2009 14:13 Zia, wer zuspät kommt den bestraft das Leben ;)
Mir sind aber solche Fälle bekannt, einfach einen Anwalt fragen wie man das drehen kann. Vielleicht war das mit dem Sekundenschlaf eine Ausrede weil es ihm peinlich war ;)
Klar als Berufskraftfahrer riskiert er da lieber durch die Aussage mit dem Sekundenschlaf seine Fahrerlaubnis. ;-)
AlienSquadron am 24. September 2009 16:13 Wusste er halt nicht, heutzutage sollte man sich sehr oft sehr blöd stellen ;)
Wenn der Beamte cool ist rafft er es zwar, legt aber das Verfahren neu auf. Du verstehen?

Ich denke mal, das du da keine oder sehr, sehr geringe Chance hast

NE ICH DENKE EHER NICHT DU KÖNNTEST IN bERUFUNG GEHEN ABER OB DAS WAS BRINGT
HerrWandpilz am 24. September 2009 14:08 du erinnerst mich an Austin Powers, der seine Lautsstärke NICHT MEHR KONTROLLIEREN KANN!