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Habe ich in der Apotheke bei rezeptfreien Medikamenten ein Umtauschrecht?

gefragt von KTrine am 09.05.2008 um 17:23 Uhr

Habe gestern Nacht in der Notapotheke ein rezeptfreies homeopathisches Beruhigungsmittel gekauft, weil wir unseres zu Hause nicht fanden. Zu Hause fand ich es dann jedoch wieder. Das neue ist versiegelt, nicht angebrochen, Kassenbon vorhanden. Der Apotheker erklärte mir, er würde gerne, aber dürfe das Mittel nicht zurücknehmen. In einer anderen Apotheke tauschte ich vor einigen Wochen problemlos Zinktabletten um. Welcher Apotheker hatte Recht?


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spackenmann
beantwortet von spackenmann am 9. Mai 2008 17:26
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laut meines wissen`s dürfen die das nicht zurücknehmen...wer weiß schon was mit dem medikament alles passiert ist...auch wenn es noch zu ist


tradaix
beantwortet von tradaix am 9. Mai 2008 17:40
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Der Apotheker kann eine unsachgemässe Zwischenlagerung (direkte Sonnenbestrahlung usw.) nicht ausschliessen. Siehe ergänzend http://www.gutefrage.net/tipp/recht-auf-umtausch

Kommentar von 2c45cdd937a635e029cb72f35a1da88esmallspackenmann am 9. Mai 2008 17:47

ganau das meine ich auch


bitmap
beantwortet von bitmap am 9. Mai 2008 17:31
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Das darf die Apotheke so handhaben, wie sie will. Ein Umtausch- oder Rückgaberecht gibts da nicht.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 9. Mai 2008 17:40
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eine reine Kulanzfrage, aber rein menschlich und rechtlich gesehen, würde ich auch keine Medikamente, die bereits beim Kunden waren zurücknehmen..


anonym
beantwortet von MarcSu am 9. Mai 2008 19:39
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Lebensmittel und Arzneimittel sind generell vom Umtausch ausgeschlossen !


pooky
beantwortet von pooky am 9. Mai 2008 19:56
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In klassischen Läden, egal ob Apotheke oder Elektrogeschäft, gibt es kein Umtauschrecht. Wenn Händler trotzdem Ware zurücknehmen, dann nur aus Kulanz.

Nur bei Internet-, Telefon- und Kataloggeschäften gilt ein solches Recht laut Fernabsatzgesetz, weil man die Ware vorher nicht prüfen kann.


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