Habe gestern Nacht in der Notapotheke ein rezeptfreies homeopathisches Beruhigungsmittel gekauft, weil wir unseres zu Hause nicht fanden. Zu Hause fand ich es dann jedoch wieder. Das neue ist versiegelt, nicht angebrochen, Kassenbon vorhanden. Der Apotheker erklärte mir, er würde gerne, aber dürfe das Mittel nicht zurücknehmen. In einer anderen Apotheke tauschte ich vor einigen Wochen problemlos Zinktabletten um. Welcher Apotheker hatte Recht?

laut meines wissen`s dürfen die das nicht zurücknehmen...wer weiß schon was mit dem medikament alles passiert ist...auch wenn es noch zu ist

Der Apotheker kann eine unsachgemässe Zwischenlagerung (direkte Sonnenbestrahlung usw.) nicht ausschliessen. Siehe ergänzend http://www.gutefrage.net/tipp/recht-auf-umtausch
spackenmann am 9. Mai 2008 17:47 ganau das meine ich auch

Das darf die Apotheke so handhaben, wie sie will. Ein Umtausch- oder Rückgaberecht gibts da nicht.

eine reine Kulanzfrage, aber rein menschlich und rechtlich gesehen, würde ich auch keine Medikamente, die bereits beim Kunden waren zurücknehmen..
Lebensmittel und Arzneimittel sind generell vom Umtausch ausgeschlossen !

In klassischen Läden, egal ob Apotheke oder Elektrogeschäft, gibt es kein Umtauschrecht. Wenn Händler trotzdem Ware zurücknehmen, dann nur aus Kulanz.
Nur bei Internet-, Telefon- und Kataloggeschäften gilt ein solches Recht laut Fernabsatzgesetz, weil man die Ware vorher nicht prüfen kann.