Lucia87 am 15.06.2008 um 22:49 Uhr
Hat man eigentlich generell ein zweiwöchiges Rücktrittsrecht bei Barkäufen? Wenn ich mir zum Beispiel einen MP3-Player gekauft habe, und er mir doch nicht gefällt (aber noch original verpackt) – Könnte der Verkäufer dann auch sagen, dass er die Ware nicht zurücknimmt, falls es kein Garantiefall ist?
Nein. Es existiert kein Rückgaberecht bei Käufen vor Ort. Hat es nie gegeben, wird es nie geben. Es existiert lediglich ein Widerrufsrecht (14 Tage) bei Versandgeschäften (Katalog, Internet). Der Rest ist reine Kulanz.

Du hast grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer Ware wegen nichtgefallen. Wenn der Händler das zurücknimmt, dann nur aus Kulanz.
Das wird oft verwechselt mit dem 14-tägigen Widerrufsrecht bei Verträgen (auch Kaufverträgen) die per Telefon, Online oder bei sog. Haustürgeschäften geschlossen wurden.
Lucia87 am 15. Juni 2008 23:23 Super Antwort, danke Renegade !!

Ja,könnte er wird er in den meisten Fällen aber nicht machen.

Wenn das Gerät in Ordnung ist, warum sollte der Verkäufer es dann zurücknehmen. Du musst halt vor dem Kauf überlegen.

Garantiefall ist Garantiefall - Wenn OVP sowieso
Qetan am 15. Juni 2008 22:52 Genauer lesen. LG
Djinndrache am 15. Juni 2008 23:14 Hab ein "k" überlesen, sorry :)

Na, auch wenn man kein Recht drauf hat, machen die meisten es doch aus Kulanz. Wenn er noch original verpackt ist, warum sollten sie ihn nicht zurücknehmen? In großen Läden sowieso. Ob du allerdings das Geld zurück bekommst oder einen Gutschein, das hängt dann wirklich sehr von der Kulanz ab.
Nein, nur bei Versandkäufen, dabei sieht der Kunde ja nur ein Foto. Während bei Barkäufen man genügend Gelegenheit hat, sich das Teil genau anzusehen. Falls ein Garantiefall vorliegt sieht es anders aus.
Danke für die Antwort, fairlane !!