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Habe ich einen Anspruch auf eine eigene Wohnung wenn mein Partner mich rausschmeisst ?

gefragt von NorayaNoraya am 19.11.2008 um 4:05 Uhr

Im April 2008 bin ich bei meinem Freund eingezogen. Der Mietvertrag läuft auf ihn , er geht arbeiten und bezahlt die Miete komplett allein. Ich bin 19 arbeitlos und bekomme momentan aus welchen Gründen auch immer nichtmal mehr Kindergeld, bin also mittellos. Die Beziehung funktioniert nicht mehr und ich möchte gerne ausziehen und mein Leben auf die Reihe kriegen. Welche Möglichkeiten gibt es für mich ? Da mein Freund mich früher oder später sowieso rausschmeissen wird weil er keinen Sinn darin sieht mich noch hier zu behalten wenn ich die Beziehung beende.. ich will nicht auf der Strasse landen. Zu meiner Mutter habe ich keinen Kontakt und zurück zu meinem Vater kann und will ich aus sozialen und gesundheutlichen Gründen nicht zurück.

Bin für jeden Rat dankbar.

Gruß Noraya


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Atrajanus
beantwortet von Atrajanus am 19. November 2008 04:24
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Hallo Noraya.

Du gehst ganz einfach zum Job Center in deiner Stadt.Und beantragst Hartz4. Die werden dir 100%ig aus dieser Misere weiterhelfen,weil du in einer Notlage bist.Du schilderst denen deine persönlichen Probleme und sie sind verpflichtet dir zu helfen!Sie werden sagen"Suchen sie sich schnell eine billige Wohnung,welche max.250 Euro ca. teuer sein darf.Nimmst den vorläufigen Mietvertrag mit.Gehst zum Job Center.Legst den da vor.Und beantragst die Miete und Wohngeld(beim Wohngeldamt) und die "Hilfe zum Lebensunterhalt"(Grundbedarf f. 1 person)..Dann beantragst du eine Erstausstattungs-pauschale (für küche,schlafzimmer,wohnzimmer,diele, etc.ggf.Farbe,Tapeten)dann kannst du dir einen herd kaufen und kühlschrank ein eigenes bett etc.kommt halt darauf an,was du schon besitzt.danach fragen die nämlich beim job center.und dann musst du eine ausbildung machen!auf eigenen füssen stehen.Hartz 4 sollte man nur kurz in Anspruch nehmen.enns denn gar nicht mehr geht.wie in deinem fall...

Kommentar von 8b7b9806e715b01b9021912e0f86935fsmallIndigo am 19. November 2008 05:58

genau so, prima Antwort, spare ich mir meine,... dh

Kommentar von 9a2e5d81de5287c3fe4f67dab3050b22smallcoyotincaos am 19. November 2008 08:01

So klappt das nicht

Kommentar von HCforlife am 25. November 2008 14:49

Doch, genau so klappt das. DH für Atrajanus.


wolle59
beantwortet von wolle59 am 19. November 2008 04:59
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In jedem Fall solltest du Dir schon mal eine Wohnung suchen. Normalerweise wird eine Kaution verlangt. Die Arge übernimmt das auch in Form von einer "Bestätigung"(komme auf den Namen nicht). Die Arge wird in jedem Fall eine Eltern anschreiben und versuchen das Geld wiederzubekommen.Da du unter 25 bist werden die versuchen dich bei den Eltern wieder unterzubringen. Schilder denen deine Situation.Helfen werden die immer.Kopf hoch, andere Mütter haben auch schöne Söhne:)) LG


Mismid
beantwortet von Mismid am 19. November 2008 07:45
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Unterstützung von deinem Freund wirst du keine bekommen. Dafür hast du keinerlei Anspruch. Kindergeld bekommst du keines, weil du nicht in der Ausbildung bist. Abgesehen davon bekommst du eh kein Kindergeld, sondern nur deine Eltern. Aber vom Kindergeld kann man ja auch nicht leben, geschweige, daß es für eine Wohnung reichen würde. Was machst du? Machst keine Ausbildung?
Anspruch vom Staat hast du nur ganz begrenzt, da du unter 25 bist und so deine Eltern für dich sorgen müssen. Wenn deine Eltern dir nichts bezahlen, müßtest du also deine Eltern darauf verklagen. Aber das geht nur wenn es dir unter keinen Umständen zumutbar ist, bei deinen Eltern zu wohnen. Vorübergehend übernimmt vielleicht das Amt die Kosten für die Unterkunft, wird es sich aber nach Möglichkeit von deinen Eltern wieder holen


anonym
beantwortet von sophia91 am 19. November 2008 04:12
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wenn ihr nicht verheitatet seid hast du keine chance, wenn er dich rauswirft, bist du draussen! sorry!

Kommentar von 96abe8e837dc179866f4f4e886d32aa6smallNoraya am 19. November 2008 04:15

Ähm raus will ich ja so oder so das war nich die Frage. Meine Frage ist ob ich wenn er mich rausschmeisst Unterstützung für eine eigene Wohnung bekomme oder ob man mich dann einfach auf der Strasse sitzen lässt.

Gruß Noraya


ihabnefrage
beantwortet von ihabnefrage am 19. November 2008 04:17
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Geh zur ARGE oder Sozialhilfe und sage, dass dein Freund dich bald rausschmeisst und du ne Wohnung brauchst.

Wenn du auf der Strasse sitzen solltest, dann kannst du dir täglich vom Sozialamt Geld abholen (12Euro oder so). Aber keine Angst, dazu wird es nicht kommen, dass du obdachlos wirst.

Kommentar von 96abe8e837dc179866f4f4e886d32aa6smallNoraya am 19. November 2008 04:20

Lieben Dank


ihabnefrage
beantwortet von ihabnefrage am 19. November 2008 04:35
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und falls die beim Job Center (=ARGE) Ärger machen sollten, dann gehst du am besten zur ÖRA. Dort bezahlst du etwa 10Euro und ein Anwalt wird dir dabei helfen deinen Anspruch bei der ARGE durchzusetzen.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 19. November 2008 07:11

''dann gehst du am besten zur ÖRA.''

Die gibts nur in Hamburg. Wenn Noraya woanders wohnt, muss sie erst Beratungshilfe beantragen beim Amtsgericht.


coyotincaos
beantwortet von coyotincaos am 19. November 2008 08:09
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Am einfachsten du suchst dir eine arbeit die dir auch eine Unterkunft bieten. ist meistens in den Gaststätten der fall. Dann hast du wohnung und euros .. must nicht als Bittstellerin zum Amt ..

Kommentar von 96abe8e837dc179866f4f4e886d32aa6smallNoraya am 19. November 2008 12:55

Wenn das so einfach wäre. Leider ist es nich so, dass man einfach zu nem Arbeitgeber gehen und sagen kann " Ja also hier bin ich und möchte unbedingt diesen Job , vielen Dank" Ist dann halt doch nich so einfach :(


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 19. November 2008 10:18
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Es gibt die Möglichkeit an einer Arbeitsstelle zu suchen ! Erstaunlicherweise wird diese Möglichkeit als letztes in Betracht gezogen ! Einfach Zur ARGE und einen Antrag stellen ! Dabei wird die Frage : Unterkunft bei den Eltern diskutiert werden ! Du musst nachweisen das es nicht zumutbar ist bei deinen Eltern zu wohnen und zu leben ! Meldeadresse hast Du keine, gibst Du die Adresse deines Freundes an seit Ihr eine Bedarfsgemeinschaft ! Da kann nur persönliche Vorsprache helfen !

Kommentar von 96abe8e837dc179866f4f4e886d32aa6smallNoraya am 19. November 2008 12:51

Es ist ja nich so dass ich mich nich nach Arbeit umgesehen habe. Ich bin Arbeit und Ausbildungssuchend gemeldet und bin zeitweise auch zur Abendschule gegangen wo ich hätte BaFög beantragen können. Scheiterte dann aber daran dass ich mir die Fahrkarte einfach nich leisten konnte. Will auch mit Sicherheit nich dauerhaft auf kosten des Staates wohnen. Sobald ich hier raus bin kümmere ich mich darum mich selbst ernähren zu können.Also ich bin die letzte die nich dankbar für nen Job oder eine Ausbildungsstelle wäre.


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