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Habe ich einen Anspruch auf das Erbe von meinem Vater,der neu geheiratet hat?

gefragt von malner am 07.09.2008 um 21:30 Uhr

Mein Vater hat neu geheiratet als ich noch sehr klein war.Mein Vater hat aus dieser Ehe ein volljährigen Sohn.Dem es an nichts fehlt.Leider hat er mich dabei vergessen.Habe seit Kindheit keinen Kontakt mehr.Da er sehr wohlhabend ist,würde es mich Interessieren ob ich einen Anspruch aufs Erbe habe?Und ob es schon zulebzeiten einzuklagen ist?Es besteht der Verdacht das die neue Ehefrau und Sohn alles vermeiden würden das ich meinen Pflichtteil bekommen würde.

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Recht x 35.236 erbe x 771

VayaconDios
beantwortet von VayaconDios am 7. September 2008 21:36
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auf dein pflichtteil hast du als direkter abkömmling auf jeden fall anspruch und kannst es nach dem tode deines vaters einklagen. dieses pflichteil müssen dir die andern erben in bar auszahlen. es beträgt ein achtel des gesamterbes. um dich zu enterben, müßte dein vater sehr triftige gründe haben, z.b., daß du ihm nach dem leben getrachtet hat. daß du lange keinen kontakt zu ihm hattest, zählt nicht zu den gründen, dich zu enterben. dein pflichtteil müßtest sofort nach dem tod deines vaters beim amtsgericht, vorzugsweise durch einen anwalt, geltend machen.


auchmama
beantwortet von auchmama am 7. September 2008 21:32
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Deinen Pflichtteil kann dir keiner nehmen, aber erst nach dem Tod des Herrn Papa`s....LG

Kommentar von Simple_avatar7smallmarbeja am 7. September 2008 21:33

Genauso ist es.

Kommentar von 22938f0c3aaa2317a9937f48c0d96e58smallbesserwisser2000 am 7. September 2008 21:36

führe malner nur nicht in versuchung

Kommentar von SandraWendt am 7. September 2008 22:00

Ja genau, leider kann man den Pflichtteil erst nach dem Tod einklagen.

Hier kannst Du Dir zumindest schon mal Deine Pflichtteilsquote ausrechnen und findest auch sonst noch viel Interessantes zum Thema Pflichteil: http://www.pflichtteilrechner.de

Dann weißt Du gleich Bescheid, was mal auf Dich zukommt und wie das Ganze abläuft.


regideur
beantwortet von regideur am 7. September 2008 21:33
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Sorry, auch wenn es Dein Vater nicht so ernst mit seiner Vaterschaft gemeint hat aber erben kann man nur von Toten. Aber dann steht Dir ein Pflichtteil zu.

Kommentar von 582de24f95674e1716968d2e72975a08smallVayaconDios am 7. September 2008 21:41

du gibst, wie immer, sehr guten rat, lieber regideur! DH!


wienochmal
beantwortet von wienochmal am 7. September 2008 21:32
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du lebst doch bis jetzt auch ohne das erbe.....niemals würde ich mir die blöße geben und meinen vater wegen einem erbe verklagen....das ist ein mieser charakterzug

Kommentar von C0262a824ba615ade1665c9a7dde9961smallauchmama am 7. September 2008 21:44

...und der miese Charakterzug des Herrn Papas!!! Ich habe bei dieser Art Fragen eher das Gefühl, dass es den Betroffenen um eine Art Schmerzensgeld geht. Kann ich sehr gut nachvollziehen.....verlassen vom eigenen Vater/Mutter....das mus man sich mal auf der Zunge zergehen lassen, oder im Herzen. Grausamer gehts schon fast gar nicht mehr...

Kommentar von 9731636c1addb31bb323f29e4e9f1a7fsmallwienochmal am 7. September 2008 21:46

dann soll er seinen "papa" aus seinem leben streichen. das leben ist kein ponyhof und es gibt eben väter und auch mütter, die von ihren kids nichts wissen wollen. damit muss man sich eben arrangieren .....

Kommentar von C0262a824ba615ade1665c9a7dde9961smallauchmama am 8. September 2008 07:35

...leider hat nicht jeder so ein "dickes Fell"...


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 7. September 2008 21:34
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Erst Sterben bringt Erben.


wolle59
beantwortet von wolle59 am 7. September 2008 21:34
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Du hast ein Recht auf das Pflichtteil. Einklagen ist auch möglich. Dann bekommst du allerdings weniger

Kommentar von Auskunft am 8. September 2008 07:53

Wo steht das denn ?

Kommentar von Simple_avatar4smallfraggle16 am 9. September 2008 10:59

wie, er bekommt dann weniger? den Pflichtteil bekommt er auf jeden Fall, da er ihm gesetzlich zusteht. Uneheliche Kinder sind seit mehreren Jahren den ehelichen im Erbrecht gleichgestellt.


fraggle16
beantwortet von fraggle16 am 9. September 2008 11:06
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sie können nicht vermeiden, dass du den pflichtteil bekommst, er steht dir zu.

und wenn du soviel wert darauf legst, kannst du dir einen Anwalt nehmen, der z.B. auch darauf abstellt, ob Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre getätigt wurden. Denn auch sie müssen dem Erbe angerechnet werden.

Zu Lebzeiten ist ansonsten nichts einzuklagen. Erbe ist Hinterlassenschaft und wird also nicht zu Lebzeiten ausgezahlt, dann ist es nunmal eine Schenkung. Und diese tut man immer noch freiwillig, auf Geschenke gibt es in Deutschland bis dato keine Ansprüche.


Tonica
beantwortet von Tonica am 7. September 2008 21:34
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Du hast einen Anspruch auf Deinen Pflichtteil. Mich wundert, das sich das Gericht noch nicht an Dich gewand hat, denn vor der Eheschließung wurde bestimmt so ein Erbausgleich gemacht( kenne den juristischen Begriff nicht). L.G.


maria07
beantwortet von maria07 am 7. September 2008 21:34
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Ich finde es unpassend das du dir jetzt schon gedaken um das erbe deines vaters sorgen machst. Ich denke aber wenn er kein testament hat in dem er dich enterb und alles der neuen frau und dessen sohn zuspricht wirst du deinen pflichteil bekommen

Kommentar von 582de24f95674e1716968d2e72975a08smallVayaconDios am 7. September 2008 21:44

aber, man muß doch sehen, daß man sein recht bekommt! ist doch nichts als recht für einen direkten abkömmling! verstehe deine ausführungen nicht.

Kommentar von C852cc8b7a537e72a9dcb4888f9a981asmallmaria07 am 7. September 2008 22:16

ja aber da kann mann sich gedanken machen wenn es soweit ist bin ich der meinung


Qetan
beantwortet von Qetan am 7. September 2008 21:34
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Dein Pflichtteil steht Dir nach seinem Tod natürlich zu.


baer1
beantwortet von baer1 am 7. September 2008 21:33
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Ja,das kannst du dir jetzt schon auszahlen lassen.Nimm dir einen Rechtsanwalt,der klärt das für dich.L.G.


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