Mein Vater hat neu geheiratet als ich noch sehr klein war.Mein Vater hat aus dieser Ehe ein volljährigen Sohn.Dem es an nichts fehlt.Leider hat er mich dabei vergessen.Habe seit Kindheit keinen Kontakt mehr.Da er sehr wohlhabend ist,würde es mich Interessieren ob ich einen Anspruch aufs Erbe habe?Und ob es schon zulebzeiten einzuklagen ist?Es besteht der Verdacht das die neue Ehefrau und Sohn alles vermeiden würden das ich meinen Pflichtteil bekommen würde.

auf dein pflichtteil hast du als direkter abkömmling auf jeden fall anspruch und kannst es nach dem tode deines vaters einklagen. dieses pflichteil müssen dir die andern erben in bar auszahlen. es beträgt ein achtel des gesamterbes. um dich zu enterben, müßte dein vater sehr triftige gründe haben, z.b., daß du ihm nach dem leben getrachtet hat. daß du lange keinen kontakt zu ihm hattest, zählt nicht zu den gründen, dich zu enterben. dein pflichtteil müßtest sofort nach dem tod deines vaters beim amtsgericht, vorzugsweise durch einen anwalt, geltend machen.

Deinen Pflichtteil kann dir keiner nehmen, aber erst nach dem Tod des Herrn Papa`s....LG
Genauso ist es.
besserwisser2000 am 7. September 2008 21:36 führe malner nur nicht in versuchung
Ja genau, leider kann man den Pflichtteil erst nach dem Tod einklagen.
Hier kannst Du Dir zumindest schon mal Deine Pflichtteilsquote ausrechnen und findest auch sonst noch viel Interessantes zum Thema Pflichteil: http://www.pflichtteilrechner.de
Dann weißt Du gleich Bescheid, was mal auf Dich zukommt und wie das Ganze abläuft.

Sorry, auch wenn es Dein Vater nicht so ernst mit seiner Vaterschaft gemeint hat aber erben kann man nur von Toten. Aber dann steht Dir ein Pflichtteil zu.
VayaconDios am 7. September 2008 21:41 du gibst, wie immer, sehr guten rat, lieber regideur! DH!

du lebst doch bis jetzt auch ohne das erbe.....niemals würde ich mir die blöße geben und meinen vater wegen einem erbe verklagen....das ist ein mieser charakterzug
auchmama am 7. September 2008 21:44 ...und der miese Charakterzug des Herrn Papas!!! Ich habe bei dieser Art Fragen eher das Gefühl, dass es den Betroffenen um eine Art Schmerzensgeld geht. Kann ich sehr gut nachvollziehen.....verlassen vom eigenen Vater/Mutter....das mus man sich mal auf der Zunge zergehen lassen, oder im Herzen. Grausamer gehts schon fast gar nicht mehr...
wienochmal am 7. September 2008 21:46 dann soll er seinen "papa" aus seinem leben streichen. das leben ist kein ponyhof und es gibt eben väter und auch mütter, die von ihren kids nichts wissen wollen. damit muss man sich eben arrangieren .....
auchmama am 8. September 2008 07:35 ...leider hat nicht jeder so ein "dickes Fell"...

Du hast ein Recht auf das Pflichtteil. Einklagen ist auch möglich. Dann bekommst du allerdings weniger
Wo steht das denn ?
wie, er bekommt dann weniger? den Pflichtteil bekommt er auf jeden Fall, da er ihm gesetzlich zusteht. Uneheliche Kinder sind seit mehreren Jahren den ehelichen im Erbrecht gleichgestellt.
sie können nicht vermeiden, dass du den pflichtteil bekommst, er steht dir zu.
und wenn du soviel wert darauf legst, kannst du dir einen Anwalt nehmen, der z.B. auch darauf abstellt, ob Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre getätigt wurden. Denn auch sie müssen dem Erbe angerechnet werden.
Zu Lebzeiten ist ansonsten nichts einzuklagen. Erbe ist Hinterlassenschaft und wird also nicht zu Lebzeiten ausgezahlt, dann ist es nunmal eine Schenkung. Und diese tut man immer noch freiwillig, auf Geschenke gibt es in Deutschland bis dato keine Ansprüche.
Du hast einen Anspruch auf Deinen Pflichtteil. Mich wundert, das sich das Gericht noch nicht an Dich gewand hat, denn vor der Eheschließung wurde bestimmt so ein Erbausgleich gemacht( kenne den juristischen Begriff nicht). L.G.

Ich finde es unpassend das du dir jetzt schon gedaken um das erbe deines vaters sorgen machst. Ich denke aber wenn er kein testament hat in dem er dich enterb und alles der neuen frau und dessen sohn zuspricht wirst du deinen pflichteil bekommen
VayaconDios am 7. September 2008 21:44 aber, man muß doch sehen, daß man sein recht bekommt! ist doch nichts als recht für einen direkten abkömmling! verstehe deine ausführungen nicht.
maria07 am 7. September 2008 22:16 ja aber da kann mann sich gedanken machen wenn es soweit ist bin ich der meinung

Dein Pflichtteil steht Dir nach seinem Tod natürlich zu.

Ja,das kannst du dir jetzt schon auszahlen lassen.Nimm dir einen Rechtsanwalt,der klärt das für dich.L.G.