Ich bin seit über einem Jahr in einem Unternehmen und mein Vertrag läuft in 2 Monaten aus. Unabhängig davon ob der Arbeitgeber möchte oder nicht, ich will das Unternehmen mit dem Ablauf des Vertrages auf jeden Fall verlassen.
Habe ich in diesem Fall Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Danke für Eure Hilfe!
Du hast ein Anspruch habe die Sache mal ebend vom Nachbarn (ARGE Vermittler) erklären lassen. Du benötigst nur einen guten Grund und gut ist. mfg

Du mußt auf jeden Fall mit einer Sperre rechnen, wenn du der Arge deine Nichtverlängerung nicht sehr plausibel erklären kannst.
Danke. Gibt es da einen Paragraphen, oder ist das von der Kullanz des Bearbeiters abhängig?
Ich will, sofern es klappt ein Studium beginnen. Sollte es nicht klappen, dann bin ich Arbeitslos. Würde das "Studium" als Grund genügen?
gehe bitte mal zu der ARGE wende Dich dort. Das wäre ein Grund !!! ^^
Danke.
MikeMolto am 9. Juni 2009 13:31 Wenn du studieren willst, dann stehst du dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung, also hast du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Also kündige erst, wenn es mit dem Studium klappt, und sieh das ganze nicht als Lotterie an.

Du hast auf jeden Fall das Recht,dir einen neuen Arbeitsplatz zu suchen.;-)

wenn der AG verlängern will und du nicht ist dies einer kündigung gleichzusetzen, d.h. 12wo.sperre.
Das wirst Du wohl mit einer Sperrzeit rechnen müssen, weil Du Dich nicht um eine Beibehaltung des Beschäftigungsverhältnisses bemüht hast.
Gibt es da einen besonderen Paragraphen, oder ist das von der Kullanz des Bearbeiters abhängig?
Ich will, sofern es klappt ein Studium beginnen. Sollte es nicht klappen, dann bin ich Arbeitslos. Würde das "Studium" als Grund genügen?