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Habe ich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld wenn ich nicht verlängert werden möchte?

gefragt von Mainiko am 09.06.2009 um 12:59 Uhr

Ich bin seit über einem Jahr in einem Unternehmen und mein Vertrag läuft in 2 Monaten aus. Unabhängig davon ob der Arbeitgeber möchte oder nicht, ich will das Unternehmen mit dem Ablauf des Vertrages auf jeden Fall verlassen.

Habe ich in diesem Fall Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Danke für Eure Hilfe!

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Arbeit x 14.585 Arbeitsamt x 1.200 Arbeitslosengeld x 723

anonym
beantwortet von DrVirut am 9. Juni 2009 13:04
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Du hast ein Anspruch habe die Sache mal ebend vom Nachbarn (ARGE Vermittler) erklären lassen. Du benötigst nur einen guten Grund und gut ist. mfg

Kommentar von Mainiko am 9. Juni 2009 13:17

Gibt es da einen besonderen Paragraphen, oder ist das von der Kullanz des Bearbeiters abhängig?

Kommentar von Mainiko am 9. Juni 2009 13:26

Ich will, sofern es klappt ein Studium beginnen. Sollte es nicht klappen, dann bin ich Arbeitslos. Würde das "Studium" als Grund genügen?


MikeMolto
beantwortet von MikeMolto am 9. Juni 2009 13:01
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Du mußt auf jeden Fall mit einer Sperre rechnen, wenn du der Arge deine Nichtverlängerung nicht sehr plausibel erklären kannst.

Kommentar von Mainiko am 9. Juni 2009 13:21

Danke. Gibt es da einen Paragraphen, oder ist das von der Kullanz des Bearbeiters abhängig?

Kommentar von Mainiko am 9. Juni 2009 13:25

Ich will, sofern es klappt ein Studium beginnen. Sollte es nicht klappen, dann bin ich Arbeitslos. Würde das "Studium" als Grund genügen?

Kommentar von DrVirut am 9. Juni 2009 13:27

gehe bitte mal zu der ARGE wende Dich dort. Das wäre ein Grund !!! ^^

Kommentar von Mainiko am 9. Juni 2009 13:27

Danke.

Kommentar von 9631a00b89973c4ba2e58ab85bd2595dsmallMikeMolto am 9. Juni 2009 13:31

Wenn du studieren willst, dann stehst du dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung, also hast du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Also kündige erst, wenn es mit dem Studium klappt, und sieh das ganze nicht als Lotterie an.

Kommentar von Mainiko am 9. Juni 2009 13:35

Ich arbeite in einem Call-Center, und das packe ich mental nicht mehr. Es belastet mich psychisch. Das meine ich jetzt ernst!

Kommentar von 9631a00b89973c4ba2e58ab85bd2595dsmallMikeMolto am 9. Juni 2009 13:45

Dann besorg dir ein Attest.


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 9. Juni 2009 13:01
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Du hast auf jeden Fall das Recht,dir einen neuen Arbeitsplatz zu suchen.;-)


willidikid
beantwortet von willidikid am 9. Juni 2009 13:02
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wenn der AG verlängern will und du nicht ist dies einer kündigung gleichzusetzen, d.h. 12wo.sperre.


anonym
beantwortet von Filialleiter78 am 9. Juni 2009 13:01
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Das wirst Du wohl mit einer Sperrzeit rechnen müssen, weil Du Dich nicht um eine Beibehaltung des Beschäftigungsverhältnisses bemüht hast.


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