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habe ich einen Anspruch auf Abrechnung nach Kostenvoranschlag??

gefragt von baufi01 am 11.10.2009 um 13:25 Uhr

Hallo zusammen,

ich hatte einen Vollkaskoschaden an meinem Auto und wollte diesen über Kostenvoranschlag abrechnen. Zwischenzeitlich habe ich das Fahrzeug selber notdürftig repariert und jetzt heißt es von der Versicherung, dass noch ein Gutachter zur Schadensbegutachtung rauskommt. Die von der Versicherung bestimmte Werkstatt hat aber bereits einen Kostenvoranschlag an meine Versicherung geschickt, incl. Bilder, etc. Nun meine Frage: Habe ich einen rechtlichen Anspruch auf Abrechnung nach Kostenvoranschlag, oder kann die Versicherung auf Regulierung durch eine Werkstatt bestehen?? Vielen Dank für eure Tips!!

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Vollkasko x 80 schadensregulierung x 16

turalo
beantwortet von turalo am 11. Oktober 2009 13:30
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Du hast das Recht den Schaden über eine Schätzung der zu erwartenen Reparaturkosten eines staatl. gepr. und vereidigten Sachverständigen regulieren zu lassen. Inwieweit das Deine Werkstatt erfüllen kann, ist fraglich.



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