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Habe ich eine Sperrzeit von ALG 1 bei einem Vergleich mit AG?

gefragt von Regen2009 am 26.10.2009 um 17:20 Uhr

In meinem Fall zum 25.8.2009, Tag der Insolvenzeröffnung. Fristgerecht wäre die Kündigung am 30.9.09. Aber ich bin seit dem 1.9.09 Gründer mit Gründungszuschuss.

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anonym
beantwortet von sanbrasil am 27. Oktober 2009 06:33
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Normalerweise ja, denn das Arbeitsamt schaut danach ob man "mitgewirkt" hat oder nicht bei einer Kündigung. Aber wenn der Gründerzuschuss bewilligt wurde, dann ist ja alles ok, oder?



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