In meinem Fall zum 25.8.2009, Tag der Insolvenzeröffnung. Fristgerecht wäre die Kündigung am 30.9.09. Aber ich bin seit dem 1.9.09 Gründer mit Gründungszuschuss.
Normalerweise ja, denn das Arbeitsamt schaut danach ob man "mitgewirkt" hat oder nicht bei einer Kündigung. Aber wenn der Gründerzuschuss bewilligt wurde, dann ist ja alles ok, oder?