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Habe ich eine Rechnung geprellt?

gefragt von jassy83 am 10.05.2009 um 11:23 Uhr

War vor einiger Zeit im Wellnessurlaub. Die Massagen (79.- Euro) wurden in einem separaten Bereich des Hotels durchgeführt. Gebucht habe ich diese Massagen eine Woche vorher per Telefon an der Hotelrezeption. Beim Check Out wurde mir eine Rechnung ausgestellt lediglich über den Hotelaufenthalt. Nicht über die Massagen. Ich habe gar nicht richtig nachgedacht und bin heimgefahren. Bei der Heimfahrt überlegte ich ob ich was hätte sagen müssen. Entschied mich aber abzuwarten. 2 Tage später erfolgte ein Anruf bei meinen Eltern (Ich wohne noch daheim). Meine Eltern richteten mir aus eine Frau Meier (nenne sie mal so) hat angerufen und ich wüsste schon worum es geht. Sie hat sich wirlich so am Telefon ausgedrückt. Das fand ich irgendwie frech. Naja, da sie denn hotelnamen nicht erwähnte und sich auch während des Aufenthalts nicht mit ihrem Namen bei mir vorgestellt hat, konnte ich damit nichts anfangen. In der Anrufliste stand allerdings die Nummer. Ich habe also über einen Vorwahlfinder im I-Net herausgefunden aus welchem Ort angerufen wurde und rief zurück ----> Hotelrezeption! Aha Frau Meier ist also die "Massagetante". Allerdings schon im Feierabend. Sie haben mir ihre Handynummer gegeben. Ich rief dort an und sie ging nicht dran. Also habe ich weiter nichts mehr unternommen. 7 Tage nach dem Urlaub erhalte ich Post: " ZAHLUNGSERINNERUNG" Total formlos. Was würdet ihr tun?

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Wellness x 918

sarrex
beantwortet von sarrex am 10. Mai 2009 11:24
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Zahlen...schliesslich hast du die leistung in Anspruch genommen


anonym
beantwortet von samirax5 am 10. Mai 2009 11:25
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Das geld überweisen. es geht schliesslich um eine Leistung, die du in anspruch genommen hast.


Teddyle
beantwortet von Teddyle am 10. Mai 2009 11:26
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Bezahlen, wenn Du die Leistung in Anspruch genommen hast.


zahraa
beantwortet von zahraa am 10. Mai 2009 11:26
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ich hätte schon beim checkout darauf hingewiesen,sry aber ich bin da ehrlich bevor ich zuhohe rechnungen mit zinsen und sowas bekomme,klemm dich dahinter sonst bereust du das noch wegen mahnungen und so.nach zahlungserinnerung kommt immer 1.mahnung mit gebühren.


anonym
beantwortet von 50happy am 10. Mai 2009 11:25
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mich ärgern über die Vorgehensweise und bezahlen, weil ja die Leistung in Anspruch genommen wurde

Kommentar von Benjamin am 10. Mai 2009 11:52

Sich über die andere "Vorgehensweise" ärgern, die eigene aber unter den Tisch fallen lassen???

Kommentar von 50happy am 10. Mai 2009 12:18

nein natürlich nicht! Aber das Hotel hätte doch auch einfach eine Rechnung schicken können über die Wellnessleistungen und gut.

Kommentar von Benjamin am 10. Mai 2009 12:20

Ja, das macht Spaß, dem Geld hinterherzulaufen!

Kommentar von 50happy am 10. Mai 2009 12:28

War aber ein Fehler vom Hotel, die haben die Leistungen vergessen in Rechnung zu stellen. Dann könnt man wenigstens eine professionellen höflichen Umgang mit der Situation erwarten.


leviskr
beantwortet von leviskr am 10. Mai 2009 11:24
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Bezahlen


anonym
beantwortet von marilli am 10. Mai 2009 11:28
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Puh, Zahlungserinnerung find ich schon ein bisschen blöd und auch den Anruf. Ich würde es zahlen, schließlich hast du ja eine gewisse Dienstleistung in Anspruch genommen. Trotzdem würde ich der Massagetante schon sagen, dass sie kein Recht hat bei mir zu Hause anzurufen und sich so blöd am Telepfon auszudrücken und dass ich nicht mehr dieses Hotel beehren werde.

Kommentar von Benjamin am 10. Mai 2009 11:54

Auf solche Gäste, die genau wissen, dass sie Leistungen in Anspruch genommen haben und dann "vergessen", diese zu bezahlen, kann das Hotel mit Sicherheit gut verzichten!!

Kommentar von marilli am 10. Mai 2009 12:21

Der Kunde ist König. Klar muss man bezahlen, aber wenn sie jemanden privat anruft hat sie gefälligst höflich zu sein, schließlich hat sie Mist gebaut, nicht der Hotelgast.


anonym
beantwortet von crambambuly am 10. Mai 2009 11:27
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Nun, deiner Massagetante ist aufgefallen, das wahrscheinlich sie einen Fehler gemacht hat. Nämlich den, ihre Rechnung nicht der Rezeption zu geben, damit die mit dir abrechnet. nun tut sie so, als seis du die Böse. Bezahlen mußt du natürlich, hast ja die Leistung bekommen. Aber schön ist das Vorgehen der Tante nicht.


tlel317
beantwortet von tlel317 am 10. Mai 2009 11:26
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Zahlen und das wars. Echt unhöflich die ganze Sache, schließlich hast dus ja nicht verbockt. Und vielleicht schickste noch nen Beschwerdebrief über unkompetenten Service hinterher... :-)


istie
beantwortet von istie am 10. Mai 2009 11:26
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Zahlen, Du hast ja dafür auch eine Leistung bekommen.


heialex
beantwortet von heialex am 10. Mai 2009 11:25
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Die 79,00 Euro überweisen und fertig.


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