Habe ich eine Führerscheinsperre, oder muss ich sie beführchten?
Hallo ich möchte demnächst mit dem BF17 anfangen. Damit ich mit 18 direkt mobil bin ;)
Die Sache ist die ich habe am 26.06.2012 mist gebaut. ich wurde mit Cannabis im Blut angehalten...
Ich schreibe mal das was in dem Brief steht:
Einstellungsmittlung
Ordnungswidrigkeit vom 26.06.2012 in 66''' XXXXXXXXXXX, XXXXXXXXXXXXXXXXX
Sehr geehrter Herr XXXXXX,
das Verfahren gegen sie wurde eingestellt.
[ ] § 47 Abs. 1 S. Ordnungswidrigikeitsgesetz (OWiG)
[X] § 46 Abs. 1 Ordnungswidrigkeitsgesetz i.V,m. § 170 Abs. 2 Strafprozeßordnung (StPO)
[ ]
Im Auftrag
XXXXXXXXX
Meine Frage ist jetzt... Kann man daraus schließen das ich eine MPU o.ä. machen muss?
Danke für eure Antworten!
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Unabhängig vom (eingestellten) Strafverfahren gilt §2 (12) StVG:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__2.html
(12) Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist.
Klartext: Deine Drogenfahrt ist wahrscheinlich der Führerscheinstelle bekannt und führt zu entsprechenden Auflagen.
Entscheidend ist jetzt, welche Werte bei dem damaligen Test gefunden wurden
- Wenn aktives THC gefunden wurde, droht Dir eine MPU. Als Voraussetzung gilt der 6monatige Abstinenznachweis.
- Wurden nur THC-Abbauprodukte gefunden, ist die THC-COOH-Konzentration entscheidend
- Bei > 75 ng/ml wird "regelmäßiger" Konsum vermutet. Folge idR MPU
- Bei > 5 ng/ml wird "gelegentlicher" Konsum angenommen. Folge idR fachärztliches Gutachten
- Bei < 5 ng/ml kannst Du u.U. "Probierkonsum" geltend machen. Folge idR Drogenscreening oder keine Auflagen.
Und jetzt weißt Du auch, warum Du ab sofort nicht mehr kiffst, wenn Du den Führerschein jemals bekommen willst.
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das Verfahren gegen sie wurde eingestellt.
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Hallo DeKirsch
schaue mal die Antwort von @clemensw an, sie ist die einzigste richtige Antwort.
Alle die schrieben, du hättest nichts mehr zu befürchten haben keine Ahnung!
du wurdest fahrend mit deinem Moped unter Drogeneinfluss angehalten, deswegen hat die Fsst auf jeden Fall eine Meldung von der Polizei bekommen.
mich wundert es, dass du bis heute noch keine Aufforderung zum äG bekommen hast da ein Moped ja auch ein Kraftfahrzeug ist.
wie waren denn die Blutwerte damals?
in zwei Fällen wird sofort die MPU angeordnet:
wenn du aktive Werte über 1,0ng/ml (in manchen Bundesländer sogar 2,0ng/ml) hattest
wenn dein THC-COOH-Wert bei mind. 75 ng/ml war
in allen anderen Fällen wird "nur" zuerst ein äG angeordnet, wenn du beim äG durchfällst wird die MPU angeordnet
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Antwort von Dominik219 31.12.2012
Ja da steht ja nix von einem Verstoß des BtMG. Hast du in der Kontrolle ein Drogenschnelltest gemacht ?? und ist dir danach nochmal Blut abgenommen worden? Wenn Ja bekommst du das von der Zulassungsstelle gesagt ob da jetz ne sperre vorliegt. Wenn nicht hamse nicht gemerkt das du bekifft warst sondern dich wegen ner anderen grund angehalten für den du Straße zahlen musstet.
Ne MPU musst du sowieso machen . Nur würd ich da nicht mit thc im urin hin. sonst hat sich die sache erledigt.
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verfahren wurde eingestellt, also du hast keinen eintrag im strafregister, kannst dein fs machen
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Scheinbar ist der Kelch an Dir vorbeigegangen. DAs VErfahren wurde eingestellt. Also keine Sperre o.ä. Aber lass das mit dem Kiffen, sonst bist Du den Lappen schnelle wieder los als Dir lieb ist. Und dafür ist er zu teuer.
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es ist eingestellt worden und da du nicht am steuer gesessen hast weiß die Führerscheinstelle nichts von deinem vergehen nur lass den scheiß mit grass denn bekifft autofahren ist noch schlimmer wie alk am steuer
jetzt mach dir erstmal keinen kopp
Kommentar von DeKirsch94 31.12.2012Das war auf dem Moped... (Ich weiß habs seit dem Tag auch nichtmehr gemacht)
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solche Fahrer braucht die Welt nicht.
Kommentar von DeKirsch94 31.12.2012Wenn du meinst. ;)
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Das Verfahren wurde eingestellt, du hast nichts zu befürchten!
Warum denn?
Für seinen BF 17 benötigt er doch eine oder nicht ??
nö