Frage von DeKirsch94 31.12.2012

Habe ich eine Führerscheinsperre, oder muss ich sie beführchten?

  • Antwort von clemensw 31.12.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Unabhängig vom (eingestellten) Strafverfahren gilt §2 (12) StVG:

    http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__2.html

    (12) Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist.

    Klartext: Deine Drogenfahrt ist wahrscheinlich der Führerscheinstelle bekannt und führt zu entsprechenden Auflagen.

    Entscheidend ist jetzt, welche Werte bei dem damaligen Test gefunden wurden

    • Wenn aktives THC gefunden wurde, droht Dir eine MPU. Als Voraussetzung gilt der 6monatige Abstinenznachweis.
    • Wurden nur THC-Abbauprodukte gefunden, ist die THC-COOH-Konzentration entscheidend
    • Bei > 75 ng/ml wird "regelmäßiger" Konsum vermutet. Folge idR MPU
    • Bei > 5 ng/ml wird "gelegentlicher" Konsum angenommen. Folge idR fachärztliches Gutachten
    • Bei < 5 ng/ml kannst Du u.U. "Probierkonsum" geltend machen. Folge idR Drogenscreening oder keine Auflagen.

    Und jetzt weißt Du auch, warum Du ab sofort nicht mehr kiffst, wenn Du den Führerschein jemals bekommen willst.

  • Antwort von newcomer 31.12.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    das Verfahren gegen sie wurde eingestellt.

  • Antwort von ginatilan 31.12.2012

    Hallo DeKirsch

    schaue mal die Antwort von @clemensw an, sie ist die einzigste richtige Antwort.

    Alle die schrieben, du hättest nichts mehr zu befürchten haben keine Ahnung!

    du wurdest fahrend mit deinem Moped unter Drogeneinfluss angehalten, deswegen hat die Fsst auf jeden Fall eine Meldung von der Polizei bekommen.

    mich wundert es, dass du bis heute noch keine Aufforderung zum äG bekommen hast da ein Moped ja auch ein Kraftfahrzeug ist.

    wie waren denn die Blutwerte damals?

    in zwei Fällen wird sofort die MPU angeordnet:

    1. wenn du aktive Werte über 1,0ng/ml (in manchen Bundesländer sogar 2,0ng/ml) hattest

    2. wenn dein THC-COOH-Wert bei mind. 75 ng/ml war

    in allen anderen Fällen wird "nur" zuerst ein äG angeordnet, wenn du beim äG durchfällst wird die MPU angeordnet

  • Antwort von Dominik219 31.12.2012

    Ja da steht ja nix von einem Verstoß des BtMG. Hast du in der Kontrolle ein Drogenschnelltest gemacht ?? und ist dir danach nochmal Blut abgenommen worden? Wenn Ja bekommst du das von der Zulassungsstelle gesagt ob da jetz ne sperre vorliegt. Wenn nicht hamse nicht gemerkt das du bekifft warst sondern dich wegen ner anderen grund angehalten für den du Straße zahlen musstet.

    Ne MPU musst du sowieso machen . Nur würd ich da nicht mit thc im urin hin. sonst hat sich die sache erledigt.

  • Antwort von proponere 31.12.2012

    verfahren wurde eingestellt, also du hast keinen eintrag im strafregister, kannst dein fs machen

  • Antwort von holgerholger 31.12.2012

    Scheinbar ist der Kelch an Dir vorbeigegangen. DAs VErfahren wurde eingestellt. Also keine Sperre o.ä. Aber lass das mit dem Kiffen, sonst bist Du den Lappen schnelle wieder los als Dir lieb ist. Und dafür ist er zu teuer.

  • Antwort von dasomen 31.12.2012

    es ist eingestellt worden und da du nicht am steuer gesessen hast weiß die Führerscheinstelle nichts von deinem vergehen nur lass den scheiß mit grass denn bekifft autofahren ist noch schlimmer wie alk am steuer

    jetzt mach dir erstmal keinen kopp

  • Antwort von Tom58 31.12.2012

    solche Fahrer braucht die Welt nicht.

  • Antwort von user1792 31.12.2012

    Das Verfahren wurde eingestellt, du hast nichts zu befürchten!

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