Schau doch mal in den Vertrag, ich denke schon, aber nur eingeschränkt: Der Rücktritt gemäß § 5b VersVG beendet den Versicherungsvertrag rückwirkend mit Vertragsbeginn. Das Rücktrittsrecht des Versicherungsnehmers ist allerdings nur möglich, sofern er innerhalb einer Frist von zwei Wochen keine Kopie seiner Vertragserklärung oder keine Versicherungsbedingungen erhalten hat. Dem Versicherungsunternehmen steht ebenfalls ein Rücktrittsrecht zu, wenn der Versicherungsnehmer vorvertragliche Anzeigepflichten verletzt hat. Gemäß § 16 VersVG hat der Antragsteller alle ihm bekannten gefahrerheblichen Umstände wahrheitsgemäß anzuzeigen.

Darüber hinaus haben Sie nach dem Abschluss einer neuen Kfz-Versicherung ein 14-tägiges Widerrufsrecht, bei dem Sie innerhalb von 14 Tagen nach Zusendung des Versicherungsscheines ohne Angabe von Gründen von Ihrem Versicherungsvertrag zurücktreten können.
Vielen Dank !!!
moon73 am 29. Mai 2008 19:59 Gern Geschehen.
In der Regel schon. Schau mal in Deine (sicherlich) beigefügten Verbraucherinformationen bzw. Bedingungen nach- die Du vom Versicherer bekommen hast. Da steht alles drin.Das kann unter Umständen auch darauf ankommen, wie Du den Vertrag abgeschlossen hast. Kannst auch den Versicherer anrufen - die geben Dir auch Auskunft.

das Problem ist nur das, dass im Zeitraum vom der Abgabe der Doppelkarte bis zum Wideruf vorläufige Deckung erteilt worden ist und die Versicherungsgesellschaft, deshalb das Auto zum Kurztarif abrechnen wird. Die Prozente dazu stehen in den Versicherungsbedingungen und das kann ein teures Vergnügen werden.