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Habe ich ein Rückgaberecht, wenn ich 2 Monate nach Kauf Mängel an Kleidungsstück feststelle?

gefragt von Franziska82Franziska82 am 23.09.2009 um 22:04 Uhr

Habe leider erst nach 2 Monaten bemerkt, dass der Schal, den ich gekauft habe, auf einer Seite völlig verschossen und die Farbe ausgebleicht ist... habe ich das Recht ihn zurückzubringen und das Geld wiederzubekommen?

Danke!

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recht x 35.177 rückgaberecht x 146

luckytess
beantwortet von luckytess am 23. September 2009 22:08
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Nach zwei Monaten darf ein Schal nicht ausbleichen. Gib ihn zur Prüfung zurück. Eine kulante Firma wird dir den Kaufpreis ersetzen. Habe einen Badeanzug nach 10 maligem Tragen zurückgegeben, weil die Farbe ausgeblichen war. Die Reklamation wurde anerkannt.


anonym
beantwortet von yildiz1 am 23. September 2009 22:07
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ich meine du kannst es als reklamation geltend machen, hatte ich seinerzeit mal mit unterwäsche brachte den kassenzettel, erzählte kurz wie was passiert ist und bekam den gesamten betrag zurückerstattet. das einzige was du auf jeden fall brauchst ist der kassenzettel


groovie
beantwortet von groovie am 23. September 2009 22:05
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na klar. läuft dann als reklamation.


anonym
beantwortet von Saarland60 am 23. September 2009 22:05
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Dann müsste der Händler aber schon überirdisch kulant sein.


anonym
beantwortet von Gastomat am 23. September 2009 22:12
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Hier greift der Anspruch auf Gewährleistung. Erst 6 Monate nach dem Kauf der Sache kommt es zu einer Beweislastumkehr, d.h. in den ersten 6 Monaten hat der Verkäufer zu beweisen, dass die Sache bei Gefahrenübergang keine Mängel aufwies. (§§433, 434, 437, 438 I Nr. 3 ff. BGB)

Kommentar von HeiHil am 24. September 2009 07:55

Richtig. Am besten gehst du in das Geschäft und besteht auf "Erfüllung der Gewährleistung". Wenn die merken, dass du Ahnung hast und schon die richtigen Vokabeln wählst, können sie dich nicht einfach wieder wegschicken. Zur Not kannst du auch den Chef hinzu bitten, der sollte sich eigentlich mit den Gesetzen auskennen.


steffiHobbylos
beantwortet von steffiHobbylos am 23. September 2009 22:05
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Nach 2 Monaten hat man auf Klamotten kein Rückgaberecht mehr!

Kommentar von Simple_avatar2smallViadrus am 24. September 2009 08:27

Nicht hobbylos, sondern auch ahnungslos? Natürlich hat man bei Mängeln ein Rückgaberecht.

Kommentar von Simple_avatar1smallsteffiHobbylos am 28. September 2009 21:16

Wenn die Klamotten gewaschen sind und getragen dann werden sie NICHT mehr zurückgenommen!!!


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 23. September 2009 22:05
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versuch macht klug


chrissy2201
beantwortet von chrissy2201 am 23. September 2009 22:04
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da du dann in der beweißpflicht bist...wird das schwer werden

Kommentar von Saarland60 am 23. September 2009 22:06

In der Beweispflicht ist sie erst nach 6 Monaten, dann greift die Beweislastumkehr.

Kommentar von A69e915f111c74a4caedf2775737bf6bsmallchrissy2201 am 23. September 2009 22:08

den klamottenladen möchte ich sehen der nach 2 monaten einen benutzten artikel zurücknimmt mit dem schaden...könnte ja vom tragen/waschen kommen....also ich seh da keine chance es zurückzugeben


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