Habe ich ein Recht, dass mein Strom abgelesen wird?
Hallo,
ich habe ein Wohnrecht an einer Partei im Gebäude meiner Mutter. Leider haben wir uns in den letzten Jahren verstritten, was ich hier nicht näher diskutieren möchte. Damit die Räumlichkeiten weiterhin nutzbar bleiben, hatte ich die Heizungen auf Frostschutz laufen lassen. Nur kamen, dadurch, dass es Nachtspeicheröfen sind, knapp 1000 Euro per Anno zu Stande, was mir einfach zu viel ist. Also hatte ich dem Stromanbieter gekündigt. Ich muss hier einen Einschub machen: Die Zähler stehen im Gebäudeteil meiner Mutter und sie verweigert sowohl mir, als offenbar auch einem Techniker der EOn den Zutritt. Da ich rund 600 Km weit weg wohne, kann ich auch nicht mal eben ablesen fahren (mit Polizei käme ich noch an die Zähler). Aus diesem Grund hatte der Stromanbieter den letzten Verbrauch geschätzt- Als dann doch mal abgelesen wurde., kam heraus, dass es viel zu viel war und, dass zudem die Zähler falsch notiert wurden. Das gab viel Ärger und ein bisschen Geld zurück. Dann gab es noch weiter Diskussionen, dass ich nach der Kündigung die Zähler ausbauen lassen müsse, was ich aber aus o.G. Grund nicht kann. Mir teilte eine Mitarbeiterin des Stromanbieters aber schon mehrfach mit, dass sie auch mit Polizeigewalt in das Gebäude gelangen würden. So, das war die Vorgeschichte. Nun zur Frage:
Der Vertrag lief am 31.12. aus. Ich sollte den Strom ablesen und schrieb zum 10/15x, dass ich das nicht kann. Ich bat also, die Zähler abzulesen und bei der Gelegenheit abzubauen. Nun kam die Endabrechnung und der Betrag wurde wieder geschätzt, auf knapp 500 Euro vom Mai bis Dezember. Aufgrund der milden Witterung ist das völlig unmöglich - ich weiß ja jetzt, welchen Verbrauch meine Heizkörper generieren. Der ist zwar hoch aber längst nicht sooo hoch. Habe ich als Stromkunde denn kein Recht auf eine Ablesung? Ich weigere mich erblich gesagt gerade, diese Unsumme für einen Schätzwert zu begleichen. Den Restbetrag erhalte ich doch niemals zurück. Wie ist denn hier die Lage? Ich hatte auf früheren Unstimmigkeiten auch schon die Verbraucherschutzzentrale um Hilfe gebeten - hier riet man mir, zuerst zu zahlen und dann auf dem zivilen Weg zu Klagen, was ich aber für quatsch halte. Was sagt ihr? Im Mai würde der Strom so oder so wieder offiziell abgelesen. Kann ich mich nicht darauf berufen und sagen: Ich zahle erst dann, wenn der Wert feststeht? Es geht hier nicht um Zahlungswilligkeit sondern darum, dass ich mich seit über einem Jahr vom Stromanbieter verarscht fühle. Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich nämlich nichtmal davon ausgehen, dass die Leitungen in dem alten Gebäude sauber getrennt sind und ich nicht brav den Strom für meine Erzeugerin bezahle. Als das abgeklärt werden sollte, wurde dem Elektriker (siehe oben) der Zugang verweigert. Ist der Strom denn jetzt abgeklemmt oder generiert sie evt so weitere Kosten?
A never ending Drama ...
Danke Euch!
4 Antworten
Was soll denn der Lieferant machen, wenn er nicht ablesen kann? Er kann nur schätzen. Einige dich mit deiner Mutter, schalte einen Vermittler ein, irgendwie muss das doch unter normalen Menschen klärbar sein. Tut mir leid, aber daher musst du den Abschlag jetzt zahlen - auch wenn du es dann später wieder bekommst.
Es geht hier nicht um den Abschlag sondern die Endabrechnung. Und m.E. hat der Eigentümer dem Stromanbieter den Zugang zu gewähren. Ich möchte hier auch keine "ich glaube, dass"-Antworten, sondern bitte nur wirklich fundierte, am besten mit (Rechts-)Grundlagen. Zudem hatte ich ausdrücklich darum gebeten, keine Diskussion zum Streit zwischen mir und meiner Mutter anzufangen. Dafür fehlt jedem hier das Hintergrundwissen und das wäre völlig fehl am Platz.
Definitiv musst du bzw. der Eigentümer dem Ableser zugang zu den Räumlichkeiten gewähren, ansonsten wird geschätzt. Müsste auch in deinem Vertrag stehen. Ist ja ähnllich wie bei Wasser, da wird ja auch abgelesen oder geschätzt und dass steht dann dementsprechend in der Satzung.
Also deine Mutter bitten zutritt oder du reist die 600 km und verschaffst dir zutritt mit der Polizei.
Ich glaube das du unterjährig kein Recht auf eine Ablesung hast. Aber was sagen denn die vom Stromanbieter?
normal hast du als kunde immer zutritt zu deinem zähler,auch der netzbetreiber.kenn die spielchen und haben das schon mit gerichtsvollzieher nach beschluss mit polizei durchgesetzt.dauer eben ewig bis das klappt,schön brav die mahnungen und dann eben der weg durch die instanzen
Ich habe jetzt erstmal der Rechnung widersprochen und mich darauf bezogen, dass der §11 (Schätzungen sind zulässig, wenn der Kunde nicht abliest blabla) hier nicht greift und mich parallel auf zwei identische Gerichtsurteile bezogen. Mal sehen. Gibt ja auch noch die schöne Schlichtungsstelle. Ist ja nicht so, dass ich Zahlungsunwillig bin - im Gegenteil. Ich habe nur keine Lust, utopische Beträge zu bezahlen, für die es überhaupt keine Grundlage gibt - und das bei der ENDabrechnung.
Lies die AGB des Stromversorgers/Netzanbieters. Ich meine, jetzt ohne nachzuschauen, bei uns, eine kostenpflichtige Zwischen-Ablesung möglich ist. Auf Antrag und deine Kosten (15-25€).
Ok, das beantwortet die Frage, OB bzw DAS der Ableser reingelassen werden muss aber nicht, ob ich das RECHT habe, dass abgelesen wird. Wie schon gesgat, er kommt so oder so offiziell im Mai und eigentlich müssten doch auch die Zähler als Eigentum der TEN abgebaut werden. Zumindest wurde mir das so gesagt. Daher verstehe ich nicht, warum nicht ein Ableser hinfahren konnte. Der Versuch fand offenbar nichtmal statt, obwohl ich ausdrücklich darum gebeten habe.