Habe ich ein Recht, dass mein Strom abgelesen wird?

4 Antworten

Was soll denn der Lieferant machen, wenn er nicht ablesen kann? Er kann nur schätzen. Einige dich mit deiner Mutter, schalte einen Vermittler ein, irgendwie muss das doch unter normalen Menschen klärbar sein. Tut mir leid, aber daher musst du den Abschlag jetzt zahlen - auch wenn du es dann später wieder bekommst.

Es geht hier nicht um den Abschlag sondern die Endabrechnung. Und m.E. hat der Eigentümer dem Stromanbieter den Zugang zu gewähren. Ich möchte hier auch keine "ich glaube, dass"-Antworten, sondern bitte nur wirklich fundierte, am besten mit (Rechts-)Grundlagen. Zudem hatte ich ausdrücklich darum gebeten, keine Diskussion zum Streit zwischen mir und meiner Mutter anzufangen. Dafür fehlt jedem hier das Hintergrundwissen und das wäre völlig fehl am Platz.

Definitiv musst du bzw. der Eigentümer dem Ableser zugang zu den Räumlichkeiten gewähren, ansonsten wird geschätzt. Müsste auch in deinem Vertrag stehen. Ist ja ähnllich wie bei Wasser, da wird ja auch abgelesen oder geschätzt und dass steht dann dementsprechend in der Satzung.

Also deine Mutter bitten zutritt oder du reist die 600 km und verschaffst dir zutritt mit der Polizei.

Ok, das beantwortet die Frage, OB bzw DAS der Ableser reingelassen werden muss aber nicht, ob ich das RECHT habe, dass abgelesen wird. Wie schon gesgat, er kommt so oder so offiziell im Mai und eigentlich müssten doch auch die Zähler als Eigentum der TEN abgebaut werden. Zumindest wurde mir das so gesagt. Daher verstehe ich nicht, warum nicht ein Ableser hinfahren konnte. Der Versuch fand offenbar nichtmal statt, obwohl ich ausdrücklich darum gebeten habe.

@Cat135

Ich glaube das du unterjährig kein Recht auf eine Ablesung hast. Aber was sagen denn die vom Stromanbieter?

normal hast du als kunde immer zutritt zu deinem zähler,auch der netzbetreiber.kenn die spielchen und haben das schon mit gerichtsvollzieher nach beschluss mit polizei durchgesetzt.dauer eben ewig bis das klappt,schön brav die mahnungen und dann eben der weg durch die instanzen

Ich habe jetzt erstmal der Rechnung widersprochen und mich darauf bezogen, dass der §11 (Schätzungen sind zulässig, wenn der Kunde nicht abliest blabla) hier nicht greift und mich parallel auf zwei identische Gerichtsurteile bezogen. Mal sehen. Gibt ja auch noch die schöne Schlichtungsstelle. Ist ja nicht so, dass ich Zahlungsunwillig bin - im Gegenteil. Ich habe nur keine Lust, utopische Beträge zu bezahlen, für die es überhaupt keine Grundlage gibt - und das bei der ENDabrechnung.

Lies die AGB des Stromversorgers/Netzanbieters. Ich meine, jetzt ohne nachzuschauen, bei uns, eine kostenpflichtige Zwischen-Ablesung möglich ist. Auf Antrag und deine Kosten (15-25€).