Durch Selbstsändigkeit und Arbeitgeberwechsel habe ich seit 4 Jahren keinen Tag Urlaub gehabt.....Wenn ich jetzt meinen Arbeitgeber wechsel, muß er meinen Urlaubsanspruch an den nächsten Arbeitgeber übergeben, also auszahlen? Verliehr ich den Urlaubsanspruch? Oder habe ich ein Recht darauf???? L.G.

Entweder muss dir dein jetziger AG den Urlaub gewähren oder er muss ihn dir auszahlen.

Das verstehe ich jetzt gar nicht. Du hast so viel gearbeitet, dass Du 30 Tage als Überstunden gesammmelt hast und bekommst dazu ergänzend noch Hartz 4? Du bekommst also Hartz 4, hast einen Vollzeitjob mit vielen Überstunden, Urlaubsansprüche mit Urlaubsgeld, willst wärend eines bestehenden Arbeitsverhältnisses breits schon einen neuen Job annehmen und dort Lohn kassieren, Halloooo? Da stimmt doch was nicht. Wenn Du jetzt fristgerecht kündigst, und Urlaub nimmst, darfst Du noch nicht woanders arbeiten, da Du noch im Arbeitsverhältnis deines alten Arbeitgebers stehst.
ja klar jeder hat das recht ferien zu machen und ich würd mir auch an deiner stelle von keinem verbieten lassen auch wenn ich net krank wär oder sontiges!!

Deine Arzt wollte dich doch eh krank schreiben Das soll er dann einfach tun, solange du noch bei deinem Burn-Out-Arbeitgeber bist. Dann hast du eben Urlaub um drei Ecken. Zeugnis sollte natürlich möglichst vorher fertig sein.
Ja, aber ich seh das nicht mehr ein. Leider haben Sie mehr Freizeitanspruch, als im Arbeitsvertrag vereinbart..... Daher können wir nur im Rahmen des Vertrages..... und Sie sind ja auch Krank..... . ich seh das nicht mehr ein. Ich möchte auch mal einfach ein paar Tage frei haben. Und Krank sein ist nicht das selbe, ich liege meistens in Bett, weil ich Schmerzen habe. Und wenn ich auf bin, bin ich auch nicht im Urlaub, sondern beim Arzt oder in einer Schonhaltung zuhause. L.G.

du willst kündigen? dann mußt du fristgerecht kündigen und in dieser zeit kannst du dein urlaub in anspruch nehmen.
Ja, aber die Kündigungsfrist reicht nicht für den Urlaubsanspruch und die Überstunden..... L.G.
gertrude2 am 28. August 2008 00:46 Ein Recht auf Auszahlung des Urlaubs besteht im Kündigungsfall nur dann, wenn dem Arbeitnehmer vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr ausreichend freie Tage zur Verfügung stehen, um den Urlaub abzufeiern.
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Bundesurlaubsgesetz, §7, Absatz 4
ich habe 4 Wochen Kündigung, 15 Tage Urlaub und 30 Tage Überstunden, die ich nur in Bereitschaft abfeiern kann.... Wenn ich jetzt kündige ist es gut mit der Arbeitsbereitschaft? Oder? Darf ich dann schon woanders arbeiten? L.G.

Pfeif einfach auf die Ansprüche!
Kündige und nimm ab da bis zum Ende Urlaub.
Dann bist du den ganzen àrger los!
Alles Gute für dich
So nach 4 Jahren hab ich doch den Verdacht, das Arbeitgeber sich gerne um den Urlaub drücken.... Und ich würde schon mal gerne mit meinem Schatz nur ein Wochenende haben..... Bin auch sehr ansruchslos, ein Wochenende, ein Zelt und mein Schatz..... na ja, was essen, aber das wars schon. Aber das schaffen wir seit 4 Jahren nicht, weil ich immer arbeiten muß.... Und das für nichts. L.G.
Raimund1 am 28. August 2008 02:01 Klartext reden! Du hast Anspruch auf Urlaub UND Ueberstundenzahlung!
Frag deinen AG, ob er dir den September zahlt, oder ob er einen Prozess riskieren will
wolfgang1956 am 30. November 2008 17:48 Das mit dem Urlaub „nehmen“ hört sich an wie Recht „haben“. Wie sieht das mit dem bekommen aus?
Auszahlen bringt leider gar nichts, solange ich ergänzend Harz 4 bekomme. Aber damit soll jetzt Schluß sein.... hab ein sehr viel besseres Angebot. L.G.
Auszahlen gilt auch nur für den Notfall. Das sollte immer die letzte Variante sein.
Viel Glück und vorallem Spaß in deinem neuen Job.