askme am 13.06.2009 um 19:43 Uhr
Ich befinde mich in einem Dualen Studium und mir stehen in 2009 laut Ausbildungsvertrag 26 Arbeitstage Urlaub zu. Mein Arbeitgeber verweigert mir und meinen Kollegen diesen. Urlaubsanträge werden zerrissen.
Wenn sich das Jahr dem Ende nähert und wenn der Arbeitgeber den beantragten Urlaub grundlos und ungerechtfertigt verweigert und mir aus dieser Weigerung der Verlust des Urlaubsanspruchs droht müsste mir doch theoretisch das außerordentliche Recht auf Selbstbeurlaubung zustehen, oder?
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Bei eigenmächtigem Urlaubsantritt kannst Du fristlos gekündigt werden.
Ich weiß es nicht sicher, jedoch verfällt ja ein Urlaub, wenn er nicht konsumiert wird. Wende dich an eine Arbeitnehmer-Beratung

Urlaub ist euer Recht, der Arbeitgeber darf euch den Urlaub nicht grundlos verweigern. Er muß euren Anträgen statt geben. Mein RAt: Wendet euch geschlossen an das Arbeitsgericht, ihr werdet sehen, wie schnell ihr nach dem Gerichtstermin euren Urlaub in der Tasche habt.
dieses recht mußt du einklagen, es nützt aber nichts, denn der arbeitgeber wird betriebliche gründe als vorwand nennen. somit gilt die ablehnung als begründet, und jedes gericht wird zu gunsten des Arbeitgebers entscheiden
der AG kann aus betrieblichen gründen den oder jenen termin ablehnen, ja. nicht aber jeden urlaubswunsch. und wenn alle zur gleichen zeit u-anträge stellen, bekommt er ein problem ...
Hallo askme,
wäre ich in Deiner Lage, würde ich folgendes machen: Alle Kollegen sollten über die Eingabe eines Urlaubsantrages unterrichtet werden. Der Erholungsurlaub steht Dir und allen anderen auch zu. Am besten Unterschreiben noch einige der Kollegen auf deinem Urlaubsantrag, dass sie den Urlaubsantrag gesehen haben, danach kopieren. Der Arbeitgeber kann nun nicht mehr sagen, dass er keinen Antrag bekommen hat. Der Arbeitgeber ist verpflichtet einen Ablehnungsgrund für die Verweigerung des Urlaubes zu nennen. Der gesamte Urlaub muss dann noch einmal Beantragt werden. Wird er wieder abgelehnt, kannst Du Deinen Arbeitgeber auf Missachten des Arbeitsvertrages hinweisen. Im Handwerk würde so ein Verhalten der Handwerkskammer mitgeteilt. Die sehen solche schwarze Schafe auch nicht gern. Selbstbeurlaubung ist rechtswidrig und kann als Kündigungsgrund gelten. Mach nicht Dir, sondern deinem Arbeitgeber das Leben schwer. Schau mal hier rein: http://www.einblick.dgb.de/urteile/1998/11/urteil01/
askme am 14. Juni 2009 10:24 Vielen Dank für die Tipps.

er kann den Urlaub nur aus gutem Grund verweigern, ansonsten braucht man seine Genehmigung nicht
hat er die Ablehnung begründet ?
askme am 13. Juni 2009 19:50 Vorgeschobener Grund: Hohe Auftragslage...und das trotz Flaute und Kurzarbeit!
collo am 13. Juni 2009 21:47 ich würde mir die Ablehnung schriftlich geben lassen und damit zum Arbeitsamt gehen - nicht ungefährlich
... also munter auf zum arbeitsgericht und antrag auf urlaubsgewährung dort klären lassen!
GerdaG am 13. Juni 2009 19:51 Na so ein Unsinn. Sorry. Natürlich braucht man seine Genehmigung.
collo am 13. Juni 2009 21:37 Ich wollte ausdrücken, dass man nicht auf die Gnade des Chefs angewiesen ist. Man meldet seinen Urlaub an, bittet aber nicht um Genehmigung. Nun hat der Chef allerdings ein Veto-Recht, muß es aber gut begründen. Ansonsten hat der den Urlaubsantrag zur Kenntnis zu nehmen.
GerdaG am 13. Juni 2009 22:07 Ah so. Danke.

Selbst den Urlaub genehmigen, kannst Du dir auf keinen Fall! Das ist ein Grund für eine fristlose Kündigung!
Allerdings muss der Arbeitgeber einen Freiraum anbieten, in dem man den Urlaub nehmen kann. Dabei sollten die Interessen des AN berücksichtigt werden. Stehen diese allerdings sehr konträr zu betrieblichen Erfordernissen, so muss sich der AN anpassen! Aber Urlaub nicht nehmen lassen und dann streichen, weil nicht genommen, das geht nicht!
Du bist in einem dualen Studium eingeschrieben. Das heißt, Du hast dadurch auch als Student Rechte. Und Du hast Pflichten, wie ausreichend für Deine Seminare lernen zu können.
Lass Dich mal an Deiner Hochschule beraten!
Falls Dir der geplante Urlaub - den Du zum Lernen gerechnet hast - nicht gegeben wird, musst Du eben vorlernen - also wohl nachts durchpauken.
Mein Kreislauf wäre da innerhalb von 1-3 Nächten sowas von am A...., dass ich dann eh einige Wochen bräuchte, um mich wieder zu regenerieren. Na, und dann hätte ich erst Recht Lerndefizit, müsste also gleich wieder nachts ran. Ob ihm das soviel nützt, dem lieben Arbeitgeber, bezweifle ich.
Wenn Du krank bist, bist Du krank. Was Du übrigends auch durch zu wenig Gesundheitsfürsorge und ungerechte Bedingungen am Arbeitsplatz werden kannst. Sowas schlägt auf die Psyche. Nicht umsonst haben wir hier so viele Rückenbeschwerden psychosomatischer Art - die Leute können die Belastungen nicht mehr schultern. Die Japaner sind da weentlisch fortschrittlicher - der Relax- und Ruheraum gehört in gute Firmen zum Standart. Auf die Gesundheit der Mitarbeiter wird geachtet, denn gesunde Mitarbeiter sind zuverlässige Mitarbeiter und glückliche Mitarbeiter sind motivierte Mitarbeiter. Bei einem schönen Ambiente am Arbeitsplatz bin ich gerne dort und wenn ich Umgang mit netten Menschen habe. Das alles fördert die Qualität der Arbeit und kommt letzlich meinem Arbeitgeber zugute ...
Das ist ja mein Problem.
Dann frag doch nicht, wenn Du es eh schon weißt... :-)
Kommentar des AG zum Arbeitsrecht: "Das interessiert micht nicht!"
Ihr solltet Euch zusammen einen Anwalt nehmen, der den Chef mal auf seine rechtlichen Pflichten hinweist.