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Habe ich ein Recht auf Selbstbeurlaubung, wenn mir der Arbeitgeber den Urlaub verweigert?

gefragt von askmeaskme am 13.06.2009 um 19:43 Uhr

Ich befinde mich in einem Dualen Studium und mir stehen in 2009 laut Ausbildungsvertrag 26 Arbeitstage Urlaub zu. Mein Arbeitgeber verweigert mir und meinen Kollegen diesen. Urlaubsanträge werden zerrissen.

Wenn sich das Jahr dem Ende nähert und wenn der Arbeitgeber den beantragten Urlaub grundlos und ungerechtfertigt verweigert und mir aus dieser Weigerung der Verlust des Urlaubsanspruchs droht müsste mir doch theoretisch das außerordentliche Recht auf Selbstbeurlaubung zustehen, oder?


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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 13. Juni 2009 19:49
10x
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Bei eigenmächtigem Urlaubsantritt kannst Du fristlos gekündigt werden.

Kommentar von Ee11242571d1d60c1a62ad5dd87d1a5asmallaskme am 13. Juni 2009 19:49

Das ist ja mein Problem.

Kommentar von C254f51b581787a235b4bcf0116d9242smallErsterSchnee am 13. Juni 2009 19:50

Dann frag doch nicht, wenn Du es eh schon weißt... :-)

Kommentar von Ee11242571d1d60c1a62ad5dd87d1a5asmallaskme am 13. Juni 2009 19:52

Kommentar des AG zum Arbeitsrecht: "Das interessiert micht nicht!"

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 13. Juni 2009 19:51

Ihr solltet Euch zusammen einen Anwalt nehmen, der den Chef mal auf seine rechtlichen Pflichten hinweist.


susimwald
beantwortet von susimwald am 13. Juni 2009 19:46
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Ich weiß es nicht sicher, jedoch verfällt ja ein Urlaub, wenn er nicht konsumiert wird. Wende dich an eine Arbeitnehmer-Beratung

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 13. Juni 2009 19:49

Der Urlaubsanspruch verfällt nicht, wenn die Gründe beim Arbeitgeber liegen.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 13. Juni 2009 20:04

ein Urlaub verfällt eigentlich nur, wenn man den Urlaub auch nehmen kann


moon73
beantwortet von moon73 am 13. Juni 2009 19:47
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Urlaub ist euer Recht, der Arbeitgeber darf euch den Urlaub nicht grundlos verweigern. Er muß euren Anträgen statt geben. Mein RAt: Wendet euch geschlossen an das Arbeitsgericht, ihr werdet sehen, wie schnell ihr nach dem Gerichtstermin euren Urlaub in der Tasche habt.


nervensystem
beantwortet von nervensystem am 13. Juni 2009 19:48
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dieses recht mußt du einklagen, es nützt aber nichts, denn der arbeitgeber wird betriebliche gründe als vorwand nennen. somit gilt die ablehnung als begründet, und jedes gericht wird zu gunsten des Arbeitgebers entscheiden

Kommentar von Simple_avatar2smallblaubartxl am 26. August 2009 16:58

der AG kann aus betrieblichen gründen den oder jenen termin ablehnen, ja. nicht aber jeden urlaubswunsch. und wenn alle zur gleichen zeit u-anträge stellen, bekommt er ein problem ...


anonym
beantwortet von kuebu am 13. Juni 2009 20:10
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Hallo askme,

wäre ich in Deiner Lage, würde ich folgendes machen: Alle Kollegen sollten über die Eingabe eines Urlaubsantrages unterrichtet werden. Der Erholungsurlaub steht Dir und allen anderen auch zu. Am besten Unterschreiben noch einige der Kollegen auf deinem Urlaubsantrag, dass sie den Urlaubsantrag gesehen haben, danach kopieren. Der Arbeitgeber kann nun nicht mehr sagen, dass er keinen Antrag bekommen hat. Der Arbeitgeber ist verpflichtet einen Ablehnungsgrund für die Verweigerung des Urlaubes zu nennen. Der gesamte Urlaub muss dann noch einmal Beantragt werden. Wird er wieder abgelehnt, kannst Du Deinen Arbeitgeber auf Missachten des Arbeitsvertrages hinweisen. Im Handwerk würde so ein Verhalten der Handwerkskammer mitgeteilt. Die sehen solche schwarze Schafe auch nicht gern. Selbstbeurlaubung ist rechtswidrig und kann als Kündigungsgrund gelten. Mach nicht Dir, sondern deinem Arbeitgeber das Leben schwer. Schau mal hier rein: http://www.einblick.dgb.de/urteile/1998/11/urteil01/


Kommentar von Ee11242571d1d60c1a62ad5dd87d1a5asmallaskme am 14. Juni 2009 10:24

Vielen Dank für die Tipps.


collo
beantwortet von collo am 13. Juni 2009 19:48
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er kann den Urlaub nur aus gutem Grund verweigern, ansonsten braucht man seine Genehmigung nicht

hat er die Ablehnung begründet ?

Kommentar von Ee11242571d1d60c1a62ad5dd87d1a5asmallaskme am 13. Juni 2009 19:50

Vorgeschobener Grund: Hohe Auftragslage...und das trotz Flaute und Kurzarbeit!

Kommentar von 7d9ff7b0d33e227f435308ed73c053a4smallcollo am 13. Juni 2009 21:47

ich würde mir die Ablehnung schriftlich geben lassen und damit zum Arbeitsamt gehen - nicht ungefährlich

Kommentar von Simple_avatar2smallblaubartxl am 26. August 2009 16:59

... also munter auf zum arbeitsgericht und antrag auf urlaubsgewährung dort klären lassen!

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 13. Juni 2009 19:51

Na so ein Unsinn. Sorry. Natürlich braucht man seine Genehmigung.

Kommentar von 7d9ff7b0d33e227f435308ed73c053a4smallcollo am 13. Juni 2009 21:37

Ich wollte ausdrücken, dass man nicht auf die Gnade des Chefs angewiesen ist. Man meldet seinen Urlaub an, bittet aber nicht um Genehmigung. Nun hat der Chef allerdings ein Veto-Recht, muß es aber gut begründen. Ansonsten hat der den Urlaubsantrag zur Kenntnis zu nehmen.

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 13. Juni 2009 22:07

Ah so. Danke.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 13. Juni 2009 19:56
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Selbst den Urlaub genehmigen, kannst Du dir auf keinen Fall! Das ist ein Grund für eine fristlose Kündigung!
Allerdings muss der Arbeitgeber einen Freiraum anbieten, in dem man den Urlaub nehmen kann. Dabei sollten die Interessen des AN berücksichtigt werden. Stehen diese allerdings sehr konträr zu betrieblichen Erfordernissen, so muss sich der AN anpassen! Aber Urlaub nicht nehmen lassen und dann streichen, weil nicht genommen, das geht nicht!


anonym
beantwortet von Regina3 am 10. Oktober 2009 23:24
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Du bist in einem dualen Studium eingeschrieben. Das heißt, Du hast dadurch auch als Student Rechte. Und Du hast Pflichten, wie ausreichend für Deine Seminare lernen zu können.

Lass Dich mal an Deiner Hochschule beraten!

Falls Dir der geplante Urlaub - den Du zum Lernen gerechnet hast - nicht gegeben wird, musst Du eben vorlernen - also wohl nachts durchpauken.

Mein Kreislauf wäre da innerhalb von 1-3 Nächten sowas von am A...., dass ich dann eh einige Wochen bräuchte, um mich wieder zu regenerieren. Na, und dann hätte ich erst Recht Lerndefizit, müsste also gleich wieder nachts ran. Ob ihm das soviel nützt, dem lieben Arbeitgeber, bezweifle ich.

Wenn Du krank bist, bist Du krank. Was Du übrigends auch durch zu wenig Gesundheitsfürsorge und ungerechte Bedingungen am Arbeitsplatz werden kannst. Sowas schlägt auf die Psyche. Nicht umsonst haben wir hier so viele Rückenbeschwerden psychosomatischer Art - die Leute können die Belastungen nicht mehr schultern. Die Japaner sind da weentlisch fortschrittlicher - der Relax- und Ruheraum gehört in gute Firmen zum Standart. Auf die Gesundheit der Mitarbeiter wird geachtet, denn gesunde Mitarbeiter sind zuverlässige Mitarbeiter und glückliche Mitarbeiter sind motivierte Mitarbeiter. Bei einem schönen Ambiente am Arbeitsplatz bin ich gerne dort und wenn ich Umgang mit netten Menschen habe. Das alles fördert die Qualität der Arbeit und kommt letzlich meinem Arbeitgeber zugute ...


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