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habe ich ein Recht auf einen studienplatz im nächsten jahr nach absage ohne wichtigen grund?

gefragt von fernando2 am 14.08.2009 um 11:47 Uhr

ich hab emich bei einer uni beworben und auch eine zusage bekommen. am liebsten würde ich aber erst nächstes Jahr anfagnen zu studieren. habe ich im nächsten jahr dann ein recht auf diesen studienplatz oder muss ich mich wieder ganz normal bewerben?


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SchnuBee
beantwortet von SchnuBee am 14. August 2009 11:47
3x
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nein, du musst dich neu bewerben

Kommentar von Norlicht am 14. August 2009 11:48

So ist es.


anonym
beantwortet von Norlicht am 14. August 2009 11:50
1x
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Wenn du weder Studiengebühren bezahlen musst noch auf Bafög angewiesen bist, ist es im Endeffekt egal, wie lange du "studierst". Du könntest in dem Fall also jetzt schon den Studienplatz annehmen, aber erst in einem Jahr anfangen bzw. auch wirklich zur Uni gehen. Oder du nimmst an und reichst dann ein Urlaubssemester ein...

Ansonsten musst du dich für das nächste Jahr allerdings neu bewerben.


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 14. August 2009 11:48
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Neu bewerben, aber vorher würde ich mal ein paar Deutschkurse belegen.


anonym
beantwortet von fernando2 am 14. August 2009 11:55
0x
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Danke....schade hatte gehofft den studienplatz sicher zu haben..naja

by the way: deutsch war eins meiner schwächeren fächer,aber dennoch bin ich der dt. rechtschreibung mächtig nur vertippe ich mich sehr oft...


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