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Habe ich das Recht auf eine Rückzahlung?

gefragt von yumanjiyumanji am 29.11.2007 um 8:40 Uhr

Guten Morgen, ich bin alleinerziehend und beziehe Alg2. Seid einem Jahr habe ich eine Nebentätigkeit. Inzwischen arbeite ich für 150€ in einer Autovermietung, habe angegeben, das ich den Job als Kellnerin nicht mehr ausübe. Folgendes hat sich ergeben. Den Kellerjob hatte ich von Nov letzten Jahres bis Ende Dez. Seid dem arbeite ich in der Autovermietung.Problem, die 120 € vom Kellern sind seid Nov letzten Jahres weiterhin mit angerechnet wurden.Vor 3 Wo habe ich die Abmeldebscheinigung, die Lohnabrechnung von dem Zeitraum eingereicht und nix passiert. Hab ich Anrecht auf die Summe die angerechnet wurde? Bekommen habe ich sie nur für die 2 Monate. Über


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Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 29. November 2007 08:49
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Es mag etwas traurig klingen, aber bei Alg.2 geht man davon aus, das man in der Gegenwart lebt,bis Dato satt geworden ist, und das Alg.2 weiter gezahlt wird, was den Lebensunterhalt sichert !

Du hättest sofort nach dem Wechsel Mitteilung machen müssen ! Ob der ehemalige Arbeitgeber für den Schaden aufzukommen hat weil Er die Abmeldung verschleppt hatte bleibt zu prüfen !

Bei Nachzahlung könnte Dir blühen ,dass dies Nachzahlung erneut verrechnet , zum Teil angerechnet würde !

Trotz aller dem würde ich diesbezüglich bei der ARGE nachfragen !

" Man lebt in der Gegenwart", und verhungert bist Du bis heute nicht !!! Eddy21



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