Marais am 05.11.2009 um 16:49 Uhr
Ich habe hier bei gutefrage.net eine Antwort auf eine Frage gelesen, die mich auf eine andere Frage gebracht hat. Wie ist das, wenn ich eine Kaution gezahlt habe und nach einer sehr langen Zeit (sagen wir mal 20 Jahre) ausziehe. Habe ich dann ein Recht auf die Zinsen auf den Kautionsbetrag oder bekomme ich den gleichen Betrag zurück, den ich vor 20 Jahren als Kaution hinterlegt habe?

ist geregelt in § 551 Abs. 3 BGB:
...(3) Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. ...
natürlich gehören die Zinsen Dir, die Frage ist nur wie gut der Vermieter die Kaution angelegt hat und auf dem Sparbuch sind das Kleckerbeträge, die weit unter der Inflationsrate liegen.

Ja! Zum einem Zinssatz, den Kreditinstitute bei Einlagen zahlen, deren Befristung der des Mietvertrages von 3 Monaten entspricht.

Eine Kaution muß als Sparbuch bei einer Bank geführt werden. Die Zinsen gehören natürlich dem Mieter, es ist ja auch sein Geld.

Der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution so anzulegen, daß mindestens die Zinsen für ein Sparbuch erzielt werden. Die Zinsen gehören Dir.
NEIN - Du bekommst den gleichen Betrag nicht ausgezahlt. Du hast ein Recht auf die Zinsen. Selbst "damals" musste die Kaution schon angelegt werden.

inclusive zinsen.der vermieter ist verpflichtet, das geld zinsgünstig anzulegen.
Soweit ich weiss darf auf jeden Fall der Vermieter die Zinsen nicht behalten.