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Habe ich Anspruch auf Schüler-Bafög?

gefragt von IsrafielIsrafiel am 27.06.2009 um 16:32 Uhr

Ich erklär mal kurz meinen Fall:

Ich bin im April 18 geworden, kurz darauf hat mich mein Vater rausgeworfen.

Ich habe einen Ausbildungsplatz als PTA in Siegen, das ist knapp 2 Stunden vom Wohnort meines Vaters entfernt. Der Lehrgang beginnt im August.

Meine Mutter zahlt mir keinen Unterhalt, mein Vater hat sich bereiterklärt, mir eine festgelegte Summe zu zahlen, über die er sich noch nicht im klaren ist (werden wohl so 300€/Monat sein).

Der PTA-Lehrgang kostet im Monat 175€.

Ich bezahle an Miete ca 200€ warm mit Strom.

Habe ich unter diesen Umständen einen Anspruch auf Bafög? Soweit ich weiß hängt es ja auch vom einkommen der Eltern ab, ob und wie viel man bekommt, und mein Vater verdient nicht schlecht - muss ich mich dann evtl darauf einstellen, dass die Bafög-Stelle dann sagt "Ihr Vater könnte dafür aufkommen, wir zahlen nicht"?

Danke schonmal für die Mühen.


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anonym
beantwortet von TanteBertha am 28. Juni 2009 08:09
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Deine Eltern sind Dir gegenüber unterhaltspflichtig bis zu 25 Jahre alt bist oder eine Ausbildung abgeschlossen hast. Ja, Du wirst hochwahrscheinlich Anspruch auf Schüler-Bafög haben. Abhängig ist diese vom Einkommen Deiner Eltern. Sollte dies entsprechend hoch sein, werden allerdings sie für Dich aufkommen müssen. Das ist keine Frage des Wollens und auch die Höhe des ggf. zu zahlenden Unterhalts bestimmen dann nicht Deine Eltern. Stell einen Antrag, Deine Eltern werden ihre Vermögens-/Einkommensverhältnisse offenlegen müssen und das Amt wird dann entsprechenden Bescheid geben, welchen Unterhalt Deine Eltern zu leisten haben und was Du an Schüler-BAFöG bekommen wirst. Selbstverständlich wird auch Dein evtl. Einkommen (Ausbildungsverütung, Kindergeld) bei der Berechnung berücksichtigt.

Kommentar von Simple_avatar3smallIsrafiel am 28. Juni 2009 10:23

Versuch das mal meinem Vater zu erklären... Macht es eigentlich einen Unterschied, dass meine Eltern dauerhaft getrennt leben? Desweiteren mache ich neben der Ausbildung noch an der Abendschule mein Abitur nach - wenn ich jetzt das Schülerbafög für die Abendschule anstatt für die Ausbildung beantrage, müsste ich doch elternunabhängiges Bafög bekommen, oder? Was passiert wenn sich mein Vater weigert, sein Einkommen offen zu legen, um nicht den gesetzlichen Unterhalt an mich leisten zu müssen?

Kommentar von TanteBertha am 28. Juni 2009 18:54

Wenn Dein Vater sich weigert, seine Einkommensverhältnisse offen zu legen, wird man von Amts wegen dafür sorgen, dass er es tut. Er kann diese Auskünfte nicht verweigern, wenn er es dennoch versucht, wird es nur teurer für ihn. Am Ende werden die Einnahmen offen gelegt. Mach Dir da keine Sorgen. Der Weg wird womöglich hart, aber Du kannst nur gewinnen.

Kommentar von A7dabc8f987c051a7fc363bb2110fff5smallnenee am 29. Juni 2009 14:07

Wenn du Bafög beantragen willst, müssen beide Elternteile ihre Einkommen offenlegen, nicht nur der Vater.


anonym
beantwortet von kabatee am 27. Juni 2009 16:35
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Geh zum sozialamt. Das Landratsamt ist für das Bafög zuständig. Wenn es ein ganztages Unterricht ist, dann bestimmt.

Kommentar von Simple_avatar3smallIsrafiel am 27. Juni 2009 16:38

Der Unterricht beginnt um 7:30 und endet um 14:30.

Kommentar von A7dabc8f987c051a7fc363bb2110fff5smallnenee am 29. Juni 2009 14:04

Bafög ist doch nicht davon abhängig, ob es sich um ganztägigen Unterricht handelt oder nicht, sondern davon, wieviel die Eltern verdienen - und dazu gehören BEIDE Elternteile.


anonym
beantwortet von Jana3001 am 27. Juni 2009 16:43
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Wenn Du eine eigene Wohnung hast ,werden die Eltern normalerweise nicht mit einbezogen.Wenn Du noch bei deinen Eltern lebst müssen die dafür aufkommen

Kommentar von limur699 am 28. Juni 2009 19:29

Stimmt nicht, es gibt wie oben geschrieben eine Unterhaltsverpflichtung der Eltern und die ist gar nicht so gering, wenn ich mich richtig erinnere, so um die 600 Euro monatlich.


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