gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Habe ich Anspruch auf Ersatz?

gefragt von Rommykrabbe am 22.10.2008 um 13:26 Uhr

Vor ca.10 Monaten kaufte ich einen Staubsauger in einem Eröffnungsangebot. Der gab vorige Woche den Geist auf. Im Geschäft stand der selbe Sauger, nur in einer anderen Farbe, mit anderer Nummer und mit anderem Preis. Technische Werte aber gleich. Mein Orginalsauger war nicht mehr im Angebot. Ich bekam den (geringen) Kaufpreis zurück und mußte dann einen anderen Sauger kaufen. Ich stehe auf dem Standpunkt, daß mir ein Ersatzstaubsauger zusteht. Liege ich da richtig oder falsch?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Recht x 35.157 ersatzlieferung x 3

heinmueck
beantwortet von heinmueck am 22. Oktober 2008 13:42
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Dass der Staubsauger nach 10 Monaten kaputt gegangen ist, ist schlecht. Das Verhalten des Verkäufers bei der Reklamation war aber eigentlich vorbildlich.

Immerhin hat er den vollen Kaufpreis zurück erstattet. Das hätte er nicht müssen. Auch hätte der Verkäufer (weil die 6-Monats-Frist überschritten war) darauf bestehen können, dass man beweist, dass der Mangel an der Ware schon zum Zeitpunkt des Verkaufes bestand. Das wird dem Kunden immer schwer fallen.

Der Verkäufer hätte auch Reperaturversuche machen können und schließlich für die Abnutzung etwas vom Kaufpreis abziehen können.

Ich würde mir einen solchen netten Händler warm halten. Du hast nicht weniger bekommen als die zusteht sondern mehr.

Besser wäre es natürlich, wenn es gar nicht erst zu Reklamation kommt. Vor dem Kauf Testergebnisse der Stiftung Warentest lesen und beherzigen, kann das Risiko mindern.

Kommentar von Fda1878168e51e5975e9f605116c6748smallNORDANWALT am 22. Oktober 2008 13:49

Sehr gute Antwort, wobei die Rechtsprechung inzwischen die "Nutzungsvorteile" aus den 10 Monaten nicht mehr abzieht.


juezi
beantwortet von juezi am 22. Oktober 2008 13:28
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wenn der nicht mehr zu reparieren ist und kein gleicher Ersatz zur Verfügung steht, dann gibt es den Kaufpreis zurück. Such Dir einen anderen. Es gibt ja noch andere Geschäfte die Angebote machen. Meiner Meinung nach ist vom Geschäft her alles richtig gemacht worden


kohlebox
beantwortet von kohlebox am 22. Oktober 2008 13:29
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Na mehr als den Kaufpreis kannst du wohl auch nicht verlangen. Ich denke der Verkäufer hat Recht. Wenn du Ersatz willst, mußt du eben einen anderen kaufen.


Fujikago
beantwortet von Fujikago am 22. Oktober 2008 13:28
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn es Deinen Sauger nicht mehr im Angebot gibt, dann können sie Dir das Geld zurück geben (sogar minus Abzug für Benutzung!) oder Dir ein anderes Gerät zum gleichen Preis anbieten! Ist ein anderes Gerät teurer, dann zahlst Du drauf!


anonym
beantwortet von Rommykrabbe am 22. Oktober 2008 15:14
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Danke für die Informationen. Habe nen neuen gekauft und gut!


NORDANWALT
beantwortet von NORDANWALT am 22. Oktober 2008 13:47
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das, was man da geltend macht ist nicht "Garantie", sondern "Mängelgewährleistung" nach den §§ 434 ff BGB. In diesen §§ ist geregelt, daß man für den Fall eines Mangels erst einmal einen Anspruch auf "Nacherfüllung" hat. D.h. Reparatur oder Umtausch, wobei der Verkäufer unter wirtschaftlichen Gesichtpunkten entscheiden kann welche Lösung für ihn wirtschaftlicher ist. Geht aber beides nicht (u.a., weil es das Produkt nicht mehr gibt), dann ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen und man hat einen Anspruch darauf, vom Vertrag zurück zu treten, heißt Staubsauger hergeben und Geld wiederbekommen. Soweit scheint alles korrekt gelaufen zu sein. Neben dem Rücktrittsrecht hat man aber noch einen Schadensersatzanspruch, der z.B. darauf gehen könnte, daß man, wenn ein gleichwertiger Staubsauger nur noch teurer zu bekommen ist, den Mehrkaufpreis ersetzt bekommt. Ob das auch im vorliegenden Fall zutrifft, müsste man aber erst überprüfen.


DerVollstrecker
beantwortet von DerVollstrecker am 22. Oktober 2008 13:28
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Falsch, geh zum Anwalt! Haste Rechtsschutz?


Tippse
beantwortet von Tippse am 22. Oktober 2008 13:28
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein, da liegst Du falsch. Wenn ein Gewährleistungsfall auftritt, kann die Firma entscheiden, wie verfahren wird. Sei das durch Reparatur, Austausch oder Kostenersatz.


Nellina
beantwortet von Nellina am 22. Oktober 2008 13:28
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du kannst, nachdem der Staubsauger noch in Garantie wahr, entweder auf a) Reparatur pochen oder b) Ersatz Dabei hast Du die Differenz nicht auszugleichen. Garantie ist allgemein 2 Jahre und hat mit Sonderpreisen nichts zu tun.


griechesucht
beantwortet von griechesucht am 22. Oktober 2008 13:28
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du hast dein Geld bekommen.... Also nein.


anonym
beantwortet von Bonniehit am 22. Oktober 2008 13:27
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn du den Kaufpreis bereits zurück bekommen hast,dann natürlich nicht. Sonst würde ich nochmal nach fragen.

Gruss, Bonniehit


Viala
beantwortet von Viala am 22. Oktober 2008 13:27
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

naja... nach gesetz steht nacherfüllung zu...wenn diese aber für den Verkäufer nicht zumutbar ist, kann er zurücktreten. Das allerdings ist hier wohl ansichtssache...


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.