Vor ca.10 Monaten kaufte ich einen Staubsauger in einem Eröffnungsangebot. Der gab vorige Woche den Geist auf. Im Geschäft stand der selbe Sauger, nur in einer anderen Farbe, mit anderer Nummer und mit anderem Preis. Technische Werte aber gleich. Mein Orginalsauger war nicht mehr im Angebot. Ich bekam den (geringen) Kaufpreis zurück und mußte dann einen anderen Sauger kaufen. Ich stehe auf dem Standpunkt, daß mir ein Ersatzstaubsauger zusteht. Liege ich da richtig oder falsch?

Dass der Staubsauger nach 10 Monaten kaputt gegangen ist, ist schlecht. Das Verhalten des Verkäufers bei der Reklamation war aber eigentlich vorbildlich.
Immerhin hat er den vollen Kaufpreis zurück erstattet. Das hätte er nicht müssen. Auch hätte der Verkäufer (weil die 6-Monats-Frist überschritten war) darauf bestehen können, dass man beweist, dass der Mangel an der Ware schon zum Zeitpunkt des Verkaufes bestand. Das wird dem Kunden immer schwer fallen.
Der Verkäufer hätte auch Reperaturversuche machen können und schließlich für die Abnutzung etwas vom Kaufpreis abziehen können.
Ich würde mir einen solchen netten Händler warm halten. Du hast nicht weniger bekommen als die zusteht sondern mehr.
Besser wäre es natürlich, wenn es gar nicht erst zu Reklamation kommt. Vor dem Kauf Testergebnisse der Stiftung Warentest lesen und beherzigen, kann das Risiko mindern.
wenn der nicht mehr zu reparieren ist und kein gleicher Ersatz zur Verfügung steht, dann gibt es den Kaufpreis zurück. Such Dir einen anderen. Es gibt ja noch andere Geschäfte die Angebote machen. Meiner Meinung nach ist vom Geschäft her alles richtig gemacht worden

Na mehr als den Kaufpreis kannst du wohl auch nicht verlangen. Ich denke der Verkäufer hat Recht. Wenn du Ersatz willst, mußt du eben einen anderen kaufen.

Wenn es Deinen Sauger nicht mehr im Angebot gibt, dann können sie Dir das Geld zurück geben (sogar minus Abzug für Benutzung!) oder Dir ein anderes Gerät zum gleichen Preis anbieten! Ist ein anderes Gerät teurer, dann zahlst Du drauf!
Danke für die Informationen. Habe nen neuen gekauft und gut!

Das, was man da geltend macht ist nicht "Garantie", sondern "Mängelgewährleistung" nach den §§ 434 ff BGB. In diesen §§ ist geregelt, daß man für den Fall eines Mangels erst einmal einen Anspruch auf "Nacherfüllung" hat. D.h. Reparatur oder Umtausch, wobei der Verkäufer unter wirtschaftlichen Gesichtpunkten entscheiden kann welche Lösung für ihn wirtschaftlicher ist. Geht aber beides nicht (u.a., weil es das Produkt nicht mehr gibt), dann ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen und man hat einen Anspruch darauf, vom Vertrag zurück zu treten, heißt Staubsauger hergeben und Geld wiederbekommen. Soweit scheint alles korrekt gelaufen zu sein. Neben dem Rücktrittsrecht hat man aber noch einen Schadensersatzanspruch, der z.B. darauf gehen könnte, daß man, wenn ein gleichwertiger Staubsauger nur noch teurer zu bekommen ist, den Mehrkaufpreis ersetzt bekommt. Ob das auch im vorliegenden Fall zutrifft, müsste man aber erst überprüfen.

Falsch, geh zum Anwalt! Haste Rechtsschutz?

Nein, da liegst Du falsch. Wenn ein Gewährleistungsfall auftritt, kann die Firma entscheiden, wie verfahren wird. Sei das durch Reparatur, Austausch oder Kostenersatz.

Du kannst, nachdem der Staubsauger noch in Garantie wahr, entweder auf a) Reparatur pochen oder b) Ersatz Dabei hast Du die Differenz nicht auszugleichen. Garantie ist allgemein 2 Jahre und hat mit Sonderpreisen nichts zu tun.
Wenn du den Kaufpreis bereits zurück bekommen hast,dann natürlich nicht. Sonst würde ich nochmal nach fragen.
Gruss, Bonniehit
naja... nach gesetz steht nacherfüllung zu...wenn diese aber für den Verkäufer nicht zumutbar ist, kann er zurücktreten. Das allerdings ist hier wohl ansichtssache...
Sehr gute Antwort, wobei die Rechtsprechung inzwischen die "Nutzungsvorteile" aus den 10 Monaten nicht mehr abzieht.