Hallo zusammen,
über diese Frage scheiden sich ja immer die Geister. Darf ich Schlüssel zu den von mir vermieteten Wohnungen behalten, um z.B. bei "Gefahr im Verzug", also Wasserschaden usw. Zugang zu haben, oder hat der Mieter ein Recht auf die Herausgabe aller Schlüssel zu "seiner" Wohnung?
Mit freundlichen Grüßen
Larmid

Nein, natürlich nicht. Der Mieter ist der Besitzer der Wohnung. Da "scheiden sich auch keine Geister".

nein du musst dem mieter alle schlüssel geben. vielleicht überlässt er dir freiwillig einen. ich persönlich hab mein schloss ausgetauscht weil mein vermieter ohne mein wissen handwerker in meine wohnung gelassen hat, meinen keller untervermietet hat während ich auf dienstreise war und öfter mal nach meiner wohnung schaut wenn ich in der arbeit bin. das hört sich jetzt auf :-)
MyWay am 13. Februar 2008 17:04 An deiner Stelle würde ich mal zum Anwalt oder zur Polizei gehen. Das is ja ne Frechheit!
Meine Vorschreiber haben recht - wer sich als Vermieter einen Schlüssel zur Mieterwohnung zurückbehält (ohne Wissen des Mieters), macht sich sogar wegen Hausfriedensbruches strafbar. Bei "Gefahr im Verzug" muss er eben notfalls aufbrechen lassen. Ausserdem sind die Absperrhähne für Wasser sowieso ausserhalb der Wohnung.

Laut gesetz darf ein vermieter keine schlüssel einbehalten, da er ja zu einer zeit in die Wohnung könnte, wo der vermieter nicht da ist! Lieber alle schlüssel abgeben!
comarel am 28. September 2007 16:40 ......wo der MIETER nicht da ist....

Der Mieter hat ein Recht auf alle Schlüssel. Du kannst ihn bitten, dir für den Fall der Fälle einen Schlüssel in einem verschlossenen Umschlag und mit seiner Unterschrift versehen auszuhändigen, den du verpflichtet wärest unter Verschluß aufzubewahren. Wurde uns mal vom Mieterverein gesagt.
Selbst darauf hat der Vermieter kein Recht. Er hat einzig und allein einen Anspruch darauf, vom Mieter zu erfahren, wie er bei "Gefahr im Verzug" auch in dessen Abwesenheit in die Wohnung gelangen kann, maW: bei wem der Mieter einen Schlüssel hinterlegt hat.
Wenn hier einer "nein" geschrieben hat, wieso schreiben dann noch mal acht Schreiber "nein"? (Gute Frage)
Nein darfst du leider nicht. Wenn du die Wohnung ohne Erlaubnis des Mieters betreten tust, begehst du Hausfriedensbruch.