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Habe ich als Vermieter das Recht, einen Schlüssel zu vermieteten Wohnungen zu behalten?

gefragt von Larmid am 28.09.2007 um 16:35 Uhr

Hallo zusammen,
über diese Frage scheiden sich ja immer die Geister. Darf ich Schlüssel zu den von mir vermieteten Wohnungen behalten, um z.B. bei "Gefahr im Verzug", also Wasserschaden usw. Zugang zu haben, oder hat der Mieter ein Recht auf die Herausgabe aller Schlüssel zu "seiner" Wohnung?
Mit freundlichen Grüßen
Larmid

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Wohnung x 4.604 Mietrecht x 3.873 Miete x 3.285 Vermieter x 1.327 Mietvertrag x 751 Mieter x 722 Schlüssel x 287 Vermietung x 263

Knowledge
beantwortet von Knowledge am 28. September 2007 16:39
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Nein, natürlich nicht. Der Mieter ist der Besitzer der Wohnung. Da "scheiden sich auch keine Geister".


thebrain
beantwortet von thebrain am 28. September 2007 16:38
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nein du musst dem mieter alle schlüssel geben. vielleicht überlässt er dir freiwillig einen. ich persönlich hab mein schloss ausgetauscht weil mein vermieter ohne mein wissen handwerker in meine wohnung gelassen hat, meinen keller untervermietet hat während ich auf dienstreise war und öfter mal nach meiner wohnung schaut wenn ich in der arbeit bin. das hört sich jetzt auf :-)

Kommentar von 21fbe0e3351d0c4a849893d4b908bc81smallMyWay am 13. Februar 2008 17:04

An deiner Stelle würde ich mal zum Anwalt oder zur Polizei gehen. Das is ja ne Frechheit!


anonym
beantwortet von Rolfe am 28. September 2007 22:21
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Meine Vorschreiber haben recht - wer sich als Vermieter einen Schlüssel zur Mieterwohnung zurückbehält (ohne Wissen des Mieters), macht sich sogar wegen Hausfriedensbruches strafbar. Bei "Gefahr im Verzug" muss er eben notfalls aufbrechen lassen. Ausserdem sind die Absperrhähne für Wasser sowieso ausserhalb der Wohnung.


AJWhv
beantwortet von AJWhv am 28. September 2007 16:39
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Laut gesetz darf ein vermieter keine schlüssel einbehalten, da er ja zu einer zeit in die Wohnung könnte, wo der vermieter nicht da ist! Lieber alle schlüssel abgeben!

Kommentar von Caf8a3595bdac965238ca5caba361d24smallcomarel am 28. September 2007 16:40

......wo der MIETER nicht da ist....


comarel
beantwortet von comarel am 28. September 2007 16:38
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Der Mieter hat ein Recht auf alle Schlüssel. Du kannst ihn bitten, dir für den Fall der Fälle einen Schlüssel in einem verschlossenen Umschlag und mit seiner Unterschrift versehen auszuhändigen, den du verpflichtet wärest unter Verschluß aufzubewahren. Wurde uns mal vom Mieterverein gesagt.

Kommentar von anjanni am 19. November 2007 14:25

Selbst darauf hat der Vermieter kein Recht. Er hat einzig und allein einen Anspruch darauf, vom Mieter zu erfahren, wie er bei "Gefahr im Verzug" auch in dessen Abwesenheit in die Wohnung gelangen kann, maW: bei wem der Mieter einen Schlüssel hinterlegt hat.


anonym
beantwortet von Rogald am 3. Dezember 2007 00:59
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Wenn hier einer "nein" geschrieben hat, wieso schreiben dann noch mal acht Schreiber "nein"? (Gute Frage)


doreenm
beantwortet von doreenm am 29. September 2007 07:59
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Nein darfst du leider nicht. Wenn du die Wohnung ohne Erlaubnis des Mieters betreten tust, begehst du Hausfriedensbruch.


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