gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Habe ich als Enkel auch einen Anspruch auf einen Pflichtanteil vom Erbe meiner Großeltern?

gefragt von erlemeier am 09.02.2009 um 12:50 Uhr

Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (34198)
Erbe (756)
erben (272)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 9. Februar 2009 12:51
8x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

nur wenn de r elternteil tot sein sollte, der dich mit diesen Großeltern verbindet. Dann trittst Du an dessen stelle. sonst ncith.

Kommentar von MickT63 am 10. Februar 2009 10:08

Ich glaube, dass diese Antwort stimmt und am genausten ist!

Falls der Fall bei Dir so ist, kannst Du Dir die Höhe Deines Pflichtteils (Deine Pflichtteilsquote) da ausrechnen:

http://www.pflichtteilrechner.de/pflichtteilberechnenpflichtteilrechnerhinweise.html

Kommentar von amiria71 am 10. Februar 2009 10:23

stimmt genau


anonym
beantwortet von newcomer am 9. Februar 2009 12:51
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

nur wenn du keine Eltern mehr hast oder du im Testament stehst


Wolkenheim
beantwortet von Wolkenheim am 9. Februar 2009 12:52
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Anspruch auf einen Pflichtteil hat, wer im Fall der gesetzlichen Erbfolge Erbe wäre. Soll heissen, wenn da sonst keiner mehr ist,der vor Dir erben würde,dann bist Du dran!


Auswanderer
beantwortet von Auswanderer am 9. Februar 2009 12:51
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein, wenn Oma stirbt bekommt Opa was, wenn beide sterben bekommen die Kinder was und erst dann, wenn deine Eltern sterben bekommst du was. Ausser es wurde schriftlich festgehalten.

Kommentar von 1928372d696aac89e5ef95eea076f957smallwfwbinder am 9. Februar 2009 12:52

wenn oma stirbt bekommen opa und die Kinder was, ausser Berliner Testament.


barbarinchen
beantwortet von barbarinchen am 9. Februar 2009 12:51
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

In der Erbfolge stehen zuerst die Kinder, dann die Kindeskinder!


bitmap
beantwortet von bitmap am 9. Februar 2009 12:51
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Kommt drauf an, ob die Kinder der Großeltern noch leben.


AndyArbeit
beantwortet von AndyArbeit am 9. Februar 2009 12:52
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein, erstmal sind die direkten Nachkommen, also die Kinder Deiner Großeltern dran.


anonym
beantwortet von darklady86 am 9. Februar 2009 12:53
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein. Pflichtteil gilt nur für die Kinder. Etwaige Erbsachen die die Enkel betreffen müssen im Testament festgehalten werden.


Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 9. Februar 2009 12:51
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein, nur die Kinder.


marbeja
beantwortet von marbeja am 9. Februar 2009 12:51
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja


Ostrichfan
beantwortet von Ostrichfan am 9. Februar 2009 12:52
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein. Ich finde es überhaupt nicht gut das zukünftige Erblasser schon zu Lebzeiten geplündert werden können.

Ostrichfan

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 9. Februar 2009 12:54

???


anonym
beantwortet von kabatee am 28. Mai 2009 08:45
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nur wenn ein elternteil, das Kind deiner Großeltern verstorben ist, dann bekommst du den Erbteil dieser Person und wirst im erbrecht nicht wie ein Enkel sondern wie deren Kind behandelt.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.