
nur wenn de r elternteil tot sein sollte, der dich mit diesen Großeltern verbindet. Dann trittst Du an dessen stelle. sonst ncith.
nur wenn du keine Eltern mehr hast oder du im Testament stehst

Anspruch auf einen Pflichtteil hat, wer im Fall der gesetzlichen Erbfolge Erbe wäre. Soll heissen, wenn da sonst keiner mehr ist,der vor Dir erben würde,dann bist Du dran!
Nein, wenn Oma stirbt bekommt Opa was, wenn beide sterben bekommen die Kinder was und erst dann, wenn deine Eltern sterben bekommst du was. Ausser es wurde schriftlich festgehalten.
wfwbinder am 9. Februar 2009 12:52 wenn oma stirbt bekommen opa und die Kinder was, ausser Berliner Testament.

In der Erbfolge stehen zuerst die Kinder, dann die Kindeskinder!

Kommt drauf an, ob die Kinder der Großeltern noch leben.

Nein, erstmal sind die direkten Nachkommen, also die Kinder Deiner Großeltern dran.
Nein. Pflichtteil gilt nur für die Kinder. Etwaige Erbsachen die die Enkel betreffen müssen im Testament festgehalten werden.

Nein. Ich finde es überhaupt nicht gut das zukünftige Erblasser schon zu Lebzeiten geplündert werden können.
Ostrichfan
bitmap am 9. Februar 2009 12:54 ???
Nur wenn ein elternteil, das Kind deiner Großeltern verstorben ist, dann bekommst du den Erbteil dieser Person und wirst im erbrecht nicht wie ein Enkel sondern wie deren Kind behandelt.
Ich glaube, dass diese Antwort stimmt und am genausten ist!
Falls der Fall bei Dir so ist, kannst Du Dir die Höhe Deines Pflichtteils (Deine Pflichtteilsquote) da ausrechnen:
http://www.pflichtteilrechner.de/pflichtteilberechnenpflichtteilrechnerhinweise.html
stimmt genau