Mein Mann und ich sind arbeitssuchend. Habe ich ein Recht auf einen KiGa-Platz für meine Tochter? Wenn ja, ab welchem Kinderalter? Übernimmt evtl. das Jugendamt die Kosten und welche Unterlagen bräuchte ich? P.S. Ich komme aus Sachsen.
Selbstverständlich hat Dein Kind Anrecht auf einen Kindergartenplatz. Schließlich ist es ganz wichtig für Dein Kind, soziale Kontakte zu knüpfen. Bezüglich der Kostenübernahme solltest Du Dich aber beim Jugendamt erkundigen. Hier in Niedersachsen bzw. unserer Gemeinde geht das nach dem Einkommen.

Hallo Biene, laut Kindergartengesetz steht jedem Kind ab drei Jahre ein Kindergartenplatz zu, um diesen Platz ab dem Geburtsdatum Deines Kindes einzufordern wendest Du Dich am besten an das Jugendamt. Gruß Feuchslein

Von Unterlagen brauchst du die Geburtsurkunde des Kindes, Lohnsteuerbescheinigung von beiden Ehepartners des letztes Jahres, ggf. Arbeitslosenbescheinigung oder Arbeitssuchend - Bescheinigung, wenn keiner von Ihnen in dem letzten Jahr gearbeitet hat dann Negativbescheinugung (von den Buergeramt zu holen) einer Lohnsteuerkarte...
Ab 3 Jahre kann das Kind eine Vollzeitbetreuung bekommen, bis 3 Jahr nur eine 3-5 Stunden/Tag Betreuung, also, halbtags KiTa. Am besten ihr waehlt eine KiTa und fuellt dort den Anmeldeformular aus. Meine Kita-Leiterin erledigte fuer mich das ganze Behoerdengang. Muss natuerlich nicht gemacht werden von Kita-Personal. Auch sonst ist es nicht kompliziert.
Gruesse