Habe heute eine Einfahrt 30 Min lang zugeparkt. Wie hoch ist meine Strafe?
Hallo,
ich habe heute jemanden 30 Min zugeparkt.
Ich schwöre, dass man es nicht gesehen hat. In der Straße waren noch reichlich weitere Parkplätze verfügbar.
In der Stadt in der ich war, sind nicht Parkverbote mit dunkelgrauen Steinen farblich markiert, während in meiner Stadt gerade die erlaubten Parkplätze im gleichen dunkelgrau markiert sind!!!!
Deswegen habe ich das gar nicht gemerkt.
Der Mann hat leider Anzeige gegen mich erstattet, ich werde wohl einen Strafzettel bekommen.
Meine 2 Fragen:
1.) Wie hoch wird der Strafzettel ausfallen für 30 Min zuparken?
2.) Kann er seine Umsatzausfälle (so sagte er es) bei mir einklagen? Er sprach von 100 Euro.
Danke
-
2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Mal was zu den farbigen Steinen: Die haben nichts, aber auch garnichts mit Halte- oder Parkverboten zu tun.
Jeder lernt in der Fahrschule, dass er vor abgesenkten Bordsteinen nicht parken darf ( jedenfalls innerhalb geschlossener Ortschaften).
Wenn der Bordstein nicht abgesekt ist, ist dort auch kein Parkverbot.
Umsatzausfälle kann jeder versuchen gerichtlich von einem Schadensverursacher geltend zu machen. Wie groß die Erfolgsaussichten dafür sind, kann Dir wohl keiner sagen. Warte erstmal ab, nichts wird so heiß ggessen, wie es gekocht wird.
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Parken vor einer Grundstücksein- / Ausfahrt
Grundtatbestand 10,00 Euro mit Behinderung 15,00 Euro länger als 3 Stunden 20,00 Euro länger als 3 Stunden mit Behinderung 30,00
Tabelle 7012022
http://www.kba.de/nn_190298/DE/ZentraleRegister/VZR/BT__KAT__OWI/bkat__owi__0102...
-
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Ich halte es für sehr fragwürdig, dass da überhaupt was kommt.
Dann soll er erst mal den Umsatzausfall nachweisen. Das wird er in der Regel nicht können.
-
-
Antwort von nelson65 04.08.2012
Also! da dieses ja eine ORDNUNGSWIDRIGKEIT ist, müsstest du ein BUSSGELD dafür zahlen. Wie hoch weis ich leider nicht. Da aber das ORDNUNGSWIDRIGKEITSGESETZ leider AUFGEHOBEN ist ( so wie die StPO, ZPO ) kannst du diesbezüglich nicht mehr bestraft werden... schau mal bitte in den Geltungsbereichen selber nach... da wirst du sehen, das diese Gesetze alle aufgehoben worden sind...
Kommentar von FolkopoFolkopo 04.08.2012Verstehe ich nicht.
Wer und wieso und seit wann hat das Ordnungswidrigkeitsgesetz aufgehoben?
Kommentar von nelson65 04.08.2012hallo! schaue bitte mal bei google nach unter "Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (EGOWiG) Artikel 163!!!! dann weist du was mit " weggefallen " gemeint ist... wissen die wenigsten....
Kommentar von PepsiMasterPepsiMaster 04.08.2012"wissen die wenigsten"und Du gehörst jetzt nachweislich dazu ..
Kommentar von nelson65 04.08.2012RICHTIG!!! wer lesen kann ist klar im vorteil!!!!
Kommentar von PepsiMasterPepsiMaster 05.08.2012entschuldige bitte, dass meine Ironie wohl zu gut versteckt war ....
Nur weil ein Teil des Einführungsgesetzes weggefallen ist, wird noch nicht das gesamte Gesetz auf dass es sich bezieht ungültig, unwirksam, aufgehoben oder sonst was ...
Zum Lesen in diesem Fall gehört mehr als nur ein einziger Satz ..
Kommentar von nelson65 05.08.2012einen wunderschönen guten tag.... richtig! man sollte mehr lesen als nur eine seite!!! da gebe ich ihnen recht. bitte schauen sie doch mal unter " Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil 1 Nr. 18 ausgegeben zu Bonn am 24. April " und dann können wir uns gerne weiter unterhalten. ich sehe, sie sind POLIZIST? das was im Bundesgesetzblatt klar defeniert ist, sollte man auch als polizist wissen. es wissen nur die wenigen von ihnen, das diese geltungsbereiche ( gesetze ) " StPO....ZPO....OWig.... alle aufgehoben worden sind.. un zwar nicht von mir. sondern von ihrer regierung.
das einzige was noch gilt ist das BGB!!!!!
m,f,g
.............
Kommentar von PepsiMasterPepsiMaster 05.08.2012Es reicht auch nicht, mehrere Seiten zu lesen um den Gesamtzusammenhang zu verstehen ...
Auch in dem genannten Bgbl von 2006 steht nirgendwo, dass die StPO [...] aufgehoben wäre.
Die Gesetze sind noch gültig ...
Es gibt ja auch regelmäßig Behauptungen, das Grundgesetz sei nicht mehr gültig oder gar nie gültig gewesen .. die herrschende Meinung ist anders.
Kommentar von hunoshunos 04.08.2012Falsch. Natürlich ist OWiG, StPO und ZPO noch gültig.
Kommentar von nelson65 04.08.2012hallo! Entschuldigung! aber das Ordnungswidrigkeitsgesetz ist am 28.01.2011 aufgehoben worden. dann schauen Sie mal bitte unter 2 BMJBGB nach. es sei denn, Sie finden was anderes! Und die StPO und ZPO Geltungsbereiche sind auch aufgehoben..... Dann schauen Sie mal unter das Bundesgesetzblattes 866 vom 24.04.2006 wurde mit dem ersten Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht und vom 29.11.2007 mit dem zweitem Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht, unter anderem neu geregelt!!! " Einführungsgesetz zur Strafprozessordnung Artikel 67 " werden aufgehoben " Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung Artikel 49 " Aufgehoben " Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten Artikel 57 " wird aufgehoben " am besten selber nachschauen!!! ;-)
Kommentar von PepsiMasterPepsiMaster 05.08.2012@nelson65
Wo steht denn, dass die genannten Gesetze aufgehoben wurden?
Nur weil Teile der jeweiligen Einführungsgesetze aufgehoben bzw. gegenstandslos wurden, heißt dies nicht, dass die Gesetze, auf die sich die Einführungsgesetze beziehen aufgehoben oder nicht mehr gültig sind!
StPO, ZPO, OWiG .. sind nicht aufgehoben, sondern gültig.
Kommentar von nelson65 10.08.2012Sehen Sie. Und das genau ist der springende Punkt! Sie sind nämlich nicht mehr gültig... Lesen Sie dazu diesen Bericht. So! dieses ist für jedermann wichtig! Lasst euch nicht von irgendwelchen Personen sagen, dass dieses nicht stimmt. Es ist sehr wichtig dieses zu wissen! Das hat ein Herr Volker Schöne ( Landesvorstand der DPolG ) Deutsche Polizei Gewerkschaft geschrieben. ….Meine Meinung…. „ Was soll hier in Sachsen und in Deutschland noch werden? „-„ Wo stehen wir eigentlich?“ Dieser Herr Volker Schöne beschreibt in seinem Brief, den tatsächlichen Zustand der Polizei hier! Denn wie schon erwähnt! „ Was wird in den Einführungsgesetzen i.a.R. geregelt? --- RICHTIG!---- DER GELTUNGSBEREICH!!!!! In allen drei Einführungsgesetzen sind die Geltungsbereiche entfallen!! IST DAS EIN WICHTIGER UMSTAND? Das Beantwortet das Bundesverwaltungsgericht wie folgt: „ Gesetze, die keinen räumlichen Geltungsbereich definieren sind NICHTIG!!!! „ Diese Gesetze sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig ( BVerwGE 17, 192- DVBL 1964 , 147 )! „ Jedermann muss, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können, Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig. „ „ Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, das sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen. „ ( BVerwG a.a. O ) ( BVerfG 1 C 74/ 61 vom 28.11. 1963 ) … „ WELCHES GILT DANN NUN? „ Die StPO, die ZPO, und das OWIG schon mal nicht, da keiner weiß, wo man es anwenden könnte. Auf welcher Grundlage kann dann ein Vollzugsbediensteter agieren? Ich weiß es leider nicht! Was ich jedoch sicher weiß, ist dass § 839 und in Folge § 823 BGB gelten. Nun bleibt die Frage, wer kann den Anspruch durchsetzen und wo? Da diejenigen, die uns mit Sparpolitik und anderen Phrasen den Personalabbau begründen, ganz sicher wissen, wie die formaljuristische Situation aussieht, lässt zu der Frage kommen, warum dies alles mit welchem Hintergrund und zu wessen Nutzen passiert? Eines sei bemerkt, zu Nutzen des einzelnen Vollzugsbediensteten sicher nicht. Und in der Folge, zu Gunsten der normalen Bevölkerung auch nicht! Für wen soll das denn gut sein ? ( Im Übrigen wurde in den 2. Bundesbereinigungsgesetz ( 2 BMJBBG ) im Rahmen einer doppelten Verneinung zum Besatzrecht jenes wieder hergestellt) „ Also! Hier noch mal ganz deutlich. Ich habe Angst…. Artikel 67 Änderung des Einführungsgesetz zur Strafprozessordnung „ WERDEN AUFGEHOBEN Artikel 49 Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung ---AUFGEHOBEN Artikel 57 Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten ---WIRD AUFGEHOBEN
Volker Schöne Landesvorstand
Mir tun diese Vollzugsbedienstete wirklich leid!!!!! Man sollte sich wirklich Fragen, was hat diese …Regierung wirklich vor? Hat dieses etwa was mit einer „ URSUPATION „ zutun?
Kommentar von PepsiMasterPepsiMaster 11.08.2012"Lasst euch nicht von irgendwelchen Personen sagen, dass dieses nicht stimmt."besser wäre: Hört nicht auf irgendwelche Verschwörungstheorien, die einer näheren Prüfung nicht standhalten.
Die Meinung einzelner Personen egal ob Gerwerkschaftsmitglieder, Pseudowissenschaftler, Verschwörungstheoretiker oder Amateurjuristen hat zum Glück keinerlei rechtliche Auswirkungen.
Es ist ja schön, dass Ihnen die Vollzugsbediensteten leidtun. Das hat allerdings nichts mit der hier gestellten Frage und auch nichts mit dem Diskussionsthema zu tun, gleiches gilt für §§ 839, 823 BGB.
Weitere Diskussion an dieser Stelle halte ich nicht für sinnvoll. Sie wiederholen ihre Phrasen, können ihre Behauptungen nicht ausreichend belegen, vor allem reagieren Sie nicht auf Gegenargumente. Mit sachlicher Dikussion hat dies nichts zu tun. Ihre Rechtschreibung und Grammatik ist für ein solch anspruchsvolles Thema unzureichend.
Kommentar von nelson65 11.08.2012alter schwede! richtig! weitere diskussionen mit ihnen, führen zu nichts. sie sind nicht der richtige ansprechpartner für mich.... ( Bildungslücken ) erstens: meine behauptungen? es sind keine behauptungen, sondern überall einzusehen und zugängliche dokumente. zweitens gegenargumente? welche gegenargumente? habe dieses hier von A-Z deutlich geschrieben, wobei jeder sich selber seine eigene meinung bilden kann, und dieses auch nachschlagen kann und drittens: meine rechtschreibung und grammatik sind für ein solches thema unzureichend? klar! das schreibt der richtige!!!!! habe schon mal erwähnt- " sie haben MIR / UNS nicht EINMAL das gegenteil geschreiben, wo man lesen kann, das diese GELTUNGSBEREICHE / EINFÜHRUNGSGESETZE doch nicht alle weggefallen sind. weil sie es nicht können. und sowas nennt sich POLIZIST? gerade SIE sollten das wissen. aber anscheinend NICHT. oder SIE wollen es nicht wissen. wünsche ihnen für die zukunft alles, alles gute....
Kommentar von PepsiMasterPepsiMaster 12.08.2012ja.. das schreibt der richtige .. :-D
zumindest sind wir uns einig, dass ich nicht der richtige Ansprechpartner bin für Ihre Verschwörungstheorien. Wer von uns auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften Bildungslücken aufweist, sei mal dahingestellt. Ich wiederhole meine Empfehlung, dass Sie ein entsprechendes Studium absolvieren sollten, wenn Sie sich tatsächlich ernsthaft für das Thema interessieren. Danach können wir unsere Diskussion fortsetzen.
Es sind Behauptungen .. zwar nicht von Ihnen, aber von Ihnen hier zitiert. Sie haben es nicht deutlich geschrieben und die Quellen die Sie angeführt haben, belegen Ihre Behauptungen nicht, sondern sind überwiegend falsch interpretiert.
Die angeblich weggefallenen Gesetze werden täglich von Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichten und vielen anderen Behörden angewendet. Die Antwort, dass diverse Gesetze nicht mehr gültig sein sollen, bringt einen Fragesteller also i.d.R. nicht weiter, weil der Alltag in Deutschland anders aussieht.
Glauben Sie nicht, dass es einen Grund hat, dass kein angesehener Rechtswissenschaftler oder Professor in Deutschland Ihre seltsamen Ansichten vertritt??
-
ich wollte sagen:
in der stadt in der ich heute gewesen bin, sind parkverbote dunkelgrau markiert.
in meiner stadt in der ich lebe, sind die erlaubten parkplätze dunkelgrau markiert.
deswegen habe ich mich draufgestellt.
Zu den abgesenkten Bordsteinen:
Die Straße ist in einer 30er Zone. Die ganze Straße ist dort ein abgesenkter Bordstein. Daran konnte man nicht erkennen, ob ein Parkplatz ist oder nicht.
Zu den farbigen Steinen:
Doch auf jeden Fall! Also hier wo ich wohne (Rhein MaiN Gebiet) sind in einer Vorstadt von Frankfurt die erlaubten Parkflächen ausdrücklich dunkelgrau markiert, während eben in der anderen Vorstadt die dunkelgrauen Flächen ausdrückliche Parkverbote sind.
Glaub mir. Ich lebe hier schon mein Leben lang.
Dann ist überall das Parken verboten,mit Ausnahme von extra gekennzeichneten Flächen.
Die Straßenverkehrsordnung ist in verschiedenen Städten nicht verschieden, wenn in einer solchen Straße solche Markierungen vorhanden sind, muss ein Schild auf die Art der Markierungen hinweisen. Ich kenne eigentlich nur die Markierung mit weißen Linien.
Einfach hinstellen ist jedenfalls immer problematisch.