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habe handy geklaut, wurde erwischt, was passiert? (bin 20, war 1. str.tat)

gefragt von ydna20 am 13.09.2008 um 13:08 Uhr

(muss mich hier ja kurzfassen) war betrunken in ner disco, fand aufm tresen handysocke, schaute mich um, keiner da, steckte es ein, merkte dann welch dumme tat ich gemacht hab, jemand fragte mich ob ich das handy gesehen hätte, ich antwort. nein (DUMM!), ging dann raus rauchen, der hinter her, er rufte bei dem handy an, es klingelte in meiner tasche, ich entfernte mich von der disco, er+2 weitere hinter mir her, dann rannten sie, ich dann auch, hatte angst die verprügln mich, habe dann die handysocke beim rennen verloren, lief nachhaus, dann klingelt d polizei, in der socke sei ein ausweis gewesen. ich mit den poliz. den weg abgegangen, nix gefunden, dann meinte pol. ich bekom. ne vorladung


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nsx280
beantwortet von nsx280 am 13. September 2008 13:11
3x
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10 jahre grönland schnee schippen

Kommentar von A589ba086a2c6fcfa81e7afd861c741fsmallbulli66 am 13. September 2008 13:12

Alternativ- Sahara, staub wischen

Kommentar von ydna20 am 13. September 2008 13:36

witzig!


hummeliii
beantwortet von hummeliii am 13. September 2008 13:10
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naja eig müsstest du dann noch ne jugend strafe bekommen weil man ja bis 21 jugendstraftäter is soweit ich weiß. aber trotzdem viel glück


siggischmidt
beantwortet von siggischmidt am 13. September 2008 13:11
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Schade das "Er und 2 weitere" nicht so schnell rennen konnten wie du...


xxmajorxx
beantwortet von xxmajorxx am 13. September 2008 13:14
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erste straftat ok und du warst besoffen.... schade nur das ihr das handy nicht mehr gefunden habt. du wirst es ersetzten müssen und bekommst eine anzeige. denke das du vll ein busgeld bekommst oder so höchstes ein paa sozialstunden. zeig reue beim richter. du hast ein schlechtes gewisse das zeigt das du eigentlich ein guter mensch bist nur weil du hjetzt einmal was dummes getahen hast. ps wäre es mein handy hättest du eins auf die nuss bekommen aber damit muss man rechnen tu dir selber einen gefallen und lass so sche-iss sein.

Kommentar von 0a42e8f1454f98edc482d2e8a55ed576smalldispo1 am 13. September 2008 13:23

DH!

Kommentar von ydna20 am 13. September 2008 13:32

handy wurde gefunden (hatte es wärend des laufens verloren, jemand muss es gefunden aben)...aber der ausweis, der in der socke angeblich drin war -> wusste ich ja nicht...und kannst du mir sagen, ob ich einen eintrag in´s führungszeugnis bekomme?...mache eine ausbildung im soz./med. bereich, da sind makellose führungszeugnisse angebracht

danke für die schnelle antwort

Kommentar von Simple_avatar7smallxxmajorxx am 13. September 2008 13:40

bekommst du nicht, du bist kein schwerverbrecher

Kommentar von ydna20 am 13. September 2008 13:44

gott sei dank....danke dir für die schnelle antwort, jetzt sind auch meine magenschmerzen weg^^

Kommentar von 2dc2eb05e9572248e799d07e41b51ec6smallghostwriter am 13. September 2008 13:54

Glaube auch nicht, dass da viel passiert. Ist sogar möglich, dass du Post vom Staatsanwalt bekommst, mit der Auflage binnen einer Frist den entstandenen Schaden zu begleichen. Dann wird das Verfahren eingestellt.Vielleicht bietest du das auch gleich von dir aus an, das gibt auf jeden Fall Pluspunkte!


kaffeehexe
beantwortet von kaffeehexe am 13. September 2008 13:09
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Lass die Finger von Dingen die Dir nicht gehören...


anonym
beantwortet von Regenmacher am 13. September 2008 13:09
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Mindestens 10 Jahre verschärften Handyentzug.


Kathymaus
beantwortet von Kathymaus am 13. September 2008 13:10
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schön dumm^^... aber da wird ir nicht so viel passieren, wenn es deine 1. straftat war^^


bulli66
beantwortet von bulli66 am 13. September 2008 13:10
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In deinen Fall gehört Dummheit bestraft


neomatt
beantwortet von neomatt am 13. September 2008 13:13
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Das erfährst du dann schon bei der Vorladung. Hat der Besitzer Anzeige erstattet?

Kommentar von ydna20 am 13. September 2008 13:33

weiss ich nicht


anonym
beantwortet von spindoctor am 13. September 2008 13:24
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Wird wohl auf Jugendstrafe rauslaufen. Hoffentlich isses Dir 'ne Lehre. Einige Sozialstunden oder so. Ziel ist da erstmal nicht Bestrafung, sondern Besserung Deinerseits.

Kommentar von ydna20 am 13. September 2008 13:33

ja, es ist mir ne lehre


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