gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Habe gekündigt,wieviel Urlaub steht mir zu???

gefragt von marcbratka am 27.07.2009 um 17:17 Uhr

Hallo, ich habe Heute gekündigt und man sagte mir,daß man ab einem bestimmten Monat im Jahr Anspruch auf den ganzen Jahresurlaub hat. Kann das sein????? Im Arbeitsvertrag von mir,steht davon nichts drin.

Vielen Dank im vorraus. Gruß Marc


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (33522)
Beruf (13866)
Arbeitsrecht (2062)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


DanielsGirl
beantwortet von DanielsGirl am 27. Juli 2009 17:23
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
  1. Voraussetzung: Du musst bereits 6 Monate dort beschäftigt gewesen sein

Ab dann gilt: Du hast Anrecht auf 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat, den du bereits gearbeitet hast, wenn du im 1. Halbjahr kündigst.

Kündigst du im 2. Halbjahr hast du Anspruch auf deinen vollen Jahresurlaub. Ist also abhängig davon, wann du die Kündigung eingereicht hast.

Hier der Paragraph für deinen Chef zum Nachlesen: § 4 und 5 im Bundesurlaubsgesetz


mineiro
beantwortet von mineiro am 27. Juli 2009 17:19
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Der Urlaub steht dir anteilig zu!


DanielsGirl
beantwortet von DanielsGirl am 27. Juli 2009 17:29
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Übrigens: Egal was im Arbeitsvertrag steht: Wenn er nach der Probezeit im 2. Halbjahr gekündigt hat, steht ihm der volle Jahresurlaub zu. Manche AG versuchen das zu umgehen indem sie was anderes in den AV reinschreiben. Ein Arbeitsvertrag bricht allerdings nie ein Gesetz und damit wäre dieser Abschnitt dann nichtig.


tuppergirl
beantwortet von tuppergirl am 27. Juli 2009 17:22
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wenn du 6 Monate gearbeitet hast, steht dir für 6 Monate anteilig der Urlaub zu.

z.B. du hast 30 Tage Jahresurlaub : durch 12 Monate = 2,5 Tage pro Monat...
Wenn du 7 Monate gearbeitet hast, stehen dir 17,5 Tage Urlaub zu.


Zander1961
beantwortet von Zander1961 am 27. Juli 2009 17:46
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das ist nicht richtig was dir da erzählt wurde.

Der Jahresurlaub richtet sich nach dem bestehenden Tarifvertrag oder wenn keiner vorhanden nach der betrieblichen Übung bzw. Arbeitsvertrag.

Den gesamten Urlaub dann geteilt durch 12 und mal den Monaten nehmen die man bis zum Beendigungsdatum arbeitet.



Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.