Hallo, ich habe Heute gekündigt und man sagte mir,daß man ab einem bestimmten Monat im Jahr Anspruch auf den ganzen Jahresurlaub hat. Kann das sein????? Im Arbeitsvertrag von mir,steht davon nichts drin.
Vielen Dank im vorraus. Gruß Marc
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Ab dann gilt: Du hast Anrecht auf 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat, den du bereits gearbeitet hast, wenn du im 1. Halbjahr kündigst.
Kündigst du im 2. Halbjahr hast du Anspruch auf deinen vollen Jahresurlaub. Ist also abhängig davon, wann du die Kündigung eingereicht hast.
Hier der Paragraph für deinen Chef zum Nachlesen: § 4 und 5 im Bundesurlaubsgesetz

Übrigens: Egal was im Arbeitsvertrag steht: Wenn er nach der Probezeit im 2. Halbjahr gekündigt hat, steht ihm der volle Jahresurlaub zu. Manche AG versuchen das zu umgehen indem sie was anderes in den AV reinschreiben. Ein Arbeitsvertrag bricht allerdings nie ein Gesetz und damit wäre dieser Abschnitt dann nichtig.

wenn du 6 Monate gearbeitet hast, steht dir für 6 Monate anteilig der Urlaub zu.
z.B. du hast 30 Tage Jahresurlaub : durch 12 Monate = 2,5 Tage pro Monat...
Wenn du 7 Monate gearbeitet hast, stehen dir 17,5 Tage Urlaub zu.

Das ist nicht richtig was dir da erzählt wurde.
Der Jahresurlaub richtet sich nach dem bestehenden Tarifvertrag oder wenn keiner vorhanden nach der betrieblichen Übung bzw. Arbeitsvertrag.
Den gesamten Urlaub dann geteilt durch 12 und mal den Monaten nehmen die man bis zum Beendigungsdatum arbeitet.