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Habe gekündigt, kriege ich ein teil meines Lohnes noch?

gefragt von farkeld am 17.07.2008 um 21:07 Uhr

Ich habe meinen Chef Bescheid gesagt, dass ich zum 31.07 kündigen wurdest. Ich habe eine Woche im Juli gearbeitet, und dann fing er an mich zu verarschen. Da ich Privat Englischlehrer war, musste ich ab und zu zu Firmen fahren, und am Ende des Monats kriegte ich das Fahrgeld von ihm zurück, im Juli wollte er mir das für Juni nicht bezahlen, und Park kosten auch nicht, alles zusammen war ungefähr 250 Euro. Zur dieser Zeit hörte ich einfach auf für ihn weiter zu arbeiten. Meine Frage, muss er mich das Geld noch bezahlen, und auch für die übrige Urlaubszeit und die Woche im Juli, die ich gearbeitet habe? Oder kann er sagen, dass ich den Vertrag gestoßen habe, und dafür kein Geld bekomme?


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Lloyds
beantwortet von Lloyds am 17. Juli 2008 21:09
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Ich denke du könntest das Geld verlangen dann würde er dirch sicher wegen dem Vertrags bruch das Geld wieder aus der Tasche ziehn.


anonym
beantwortet von perfectlady am 17. Juli 2008 21:10
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wenn du für deinen monatslohn schon gearbeitet hast dann ja


speedy72
beantwortet von speedy72 am 17. Juli 2008 21:11
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Äh, moment, egal wer gekündigt hat, bis dato muss er dir dass im Vertrag festgehaltene auch widerstandslos bezahlen! Ich verstehe nur nicht so ganz, hast du gekündigt? Und wie lange warst du dabei, wie lange beträgt die Kündigungsfrist?

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 17. Juli 2008 21:14

''bis dato muss er dir dass im Vertrag festgehaltene auch widerstandslos bezahlen!''

Aber nicht ab dem Zeitpunkt, wo farkeld einfach unentschuldigt die Arbeit eingestellt hat.

Kommentar von 67e51340d1cfc27406f73fa919788b67smallspeedy72 am 17. Juli 2008 21:20

Ja, mag ja auch sein, ich hab halt noch nicht so ganz den Inhalt verstanden!


lionbaby72
beantwortet von lionbaby72 am 17. Juli 2008 21:13
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Die Zeit, wo du gearbeitest hast bzw. Urlaub hattest, muss auch bezahlt werden. Sonst begeht dein Chef Vertragsbruch. Allerdings kann er die Zeit vom Lohn abziehen, die du nicht gearbeitet hast. Zur Not wende dich an eine Rechtschutzversicherung, falls du eine hast. Die werden dich beraten, wie du dich verhalten musst.


anonym
beantwortet von farkeld am 17. Juli 2008 21:17
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Ich arbeitete für ihn von Oktober 2007 bis die erste Woche im Juli 2008.

Am Ende Juni/Anfang Juli gab ich ihn meine Rechnung für die Park kosten und Fahrgeld für Juni. Da gabs nicht besonders, es war genau so wie die Monate vorher. Der hat mir gesagt, dass es alles falsch war, und dass er mir das Geld überhaupt nicht bezahlen werde. Ich habe ihn den eine Email geschrieben, indem ich ihm die Rechnung genau erklärt habe, und dass ich das Geld auf meinem Schreibtisch am Montag erwartete, aber am Montag fand ich nur das selbe scheiße. Danach bin ich einfach nach Hause gefahren, und habe sofort aufgehört, für ihn zu arbeiten, also ich würde denn sagen, dass ich gekündigt habe. Soll ich das Fahrgeld, Park kosten, übrige Urlaubstage (5), und das Lohn für eine Woche Arbeit von ihm noch bekomme?

Kommentar von 67e51340d1cfc27406f73fa919788b67smallspeedy72 am 17. Juli 2008 21:22

Wenn du einfach so gegangen bist, dann ist das unerlaubtes entfernen vom Arbeitsplatz, da hast du keine Ansprüche mehr, aber erst ab Dato!

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 17. Juli 2008 21:25

Was heißt für dich ''ab dato''?

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 17. Juli 2008 21:23

''Soll ich das Fahrgeld, Park kosten, übrige Urlaubstage (5), und das Lohn für eine Woche Arbeit von ihm noch bekomme?''

Dir steht zu, was vereinbart ist. Bis zu dem Zeitpunkt, wo du unentschuldigt die Arbeit eingestellt hast. Kann allerdings sein, dass dein Arbeitgeber Schadenersatz geltend macht, wenn ihm durch dein plötzliches nicht-mehr-arbeiten ein Schaden entstanden ist.

Kommentar von 67e51340d1cfc27406f73fa919788b67smallspeedy72 am 17. Juli 2008 21:25

DH


anonym
beantwortet von farkeld am 17. Juli 2008 21:29
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Also die Fahr und Park kosten von Juni muss er mich zurück bezahlen, die Urlaubstage (ohne Juli mit zu rechnen), und das Geld für die erste Woche im Juli steht mir zu?

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 17. Juli 2008 21:44

Das wurde dir doch schon beantwortet.


anonym
beantwortet von farkeld am 17. Juli 2008 22:14
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Ja, ich wollte es nur bestätigen. Danke schön.


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