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Habe gehört, dass Gutscheine garnicht ablaufen können, stimmt das?

gefragt von Thueringer7 am 09.10.2008 um 21:21 Uhr

Einer meiner vielen Gutscheine ist nun dummerweise schon abgelaufen. Können diese Gutscheine überhaupt ablaufen, denn irgendwann glaube ich mal gehört zu haben, dass Gutscheine rechtlich garnicht ablaufen dürfen.


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Zander1961
beantwortet von Zander1961 am 9. Oktober 2008 21:23
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Ein Gutschein ist drei Jahre lang ab Ausstellungsdatum gültig.

Siehe mal unter anderen hier nach.

http://www.mdr.de/mdr-info/verbrauchertipps/5059243.html


griechesucht
beantwortet von griechesucht am 9. Oktober 2008 21:22
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Japs.Stimmt.

Kommentar von 8f2d47556d427ac4f21e13ef381e6aedsmallZander1961 am 9. Oktober 2008 21:26

Nein. Stimmt nicht.

Kommentar von 32235e8dd09cd5392a365dc2394abc09smallgriechesucht am 10. Oktober 2008 23:04

Gekaufte können nicht ablaufen.


hajottka
beantwortet von hajottka am 9. Oktober 2008 21:22
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Kann Deine Frage nicht ernst nehmen!

Kommentar von FridaGT am 9. Oktober 2008 21:24

Wieso kann man das nicht ernst nehmen? Auf manchen Gutscheinen steht drauf, bis wann man sie einlösen muss, es ist aber auch schon mal durch die Presse gegeistert, dass das nicht gültig ist.


Gluecksfee
beantwortet von Gluecksfee am 9. Oktober 2008 21:22
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Ja das stimmt, das wäre gesetzeswidrig , da das Unternehmen ja auch das geld erhalten hat.

Kommentar von B10143acf2f84179e56f8734aeb570efsmallWilliWinzig am 9. Oktober 2008 21:24

Wenn die Firma Geld bekommen hat......Manchmal werden Gutscheine ja auch kostenlos verteilt, bei denen ist es rechtens

Kommentar von C488d3279fc6ae072ef466496b14d24bsmallGluecksfee am 9. Oktober 2008 21:50

Da hast du völlig recht, aus dieser Perspektive hab ich das ja noch gar nicht gesehen. Aber wenn ein Kunde für den gutschein bezahlt , so darf er nicht verfallen, das ist doch richtig, gell?

Kommentar von B10143acf2f84179e56f8734aeb570efsmallWilliWinzig am 9. Oktober 2008 22:08

dazu weiß ich leider nichts


anonym
beantwortet von Wasserball am 9. Oktober 2008 21:22
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ja die können nicht ablaufen, da der Händler dafür einen Gegenwert in Euro beommne hat.


Qetan
beantwortet von Qetan am 9. Oktober 2008 21:23
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Das stimmt.


anonym
beantwortet von Thueringer7 am 9. Oktober 2008 21:24
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Also zählen die Ablauffristen auf den Gutscheinen garnicht...


anonym
beantwortet von ManfredP am 9. Oktober 2008 21:30
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Bei Tante 'Wickie' gefunden:

Beim Thema Gültigkeit eines Gutscheins handelt es sich rein rechtlich um die Verjährung des Anspruchs aus dem Gutschein. Ansprüche aus Gutscheinen verjähren grundsätzlich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch innerhalb der regelmäßigen Frist von drei Jahren nach Ausstellung.


Sterzel
beantwortet von Sterzel am 21. Juli 2009 17:15
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Das BGB ist die richtige Rechtsgrundlage, da hat Wiki Recht. Der Rest ist halbrichtig. Also halb falsch :-)

Es sind nämlich zwei Arten von Gutscheinen zu unterscheiden:

a) Nicht inhaberbezogene Gutscheine, sog. Inhaberschuldverschreibungen (§ 793 BGB)

b) Inhaberbezogene Gutscheine, wo der Name draufsteht (§ 808 BGB) sind sog. qualifizierte beziehungsweise hinkende Inhaberpapiere.

Jetzt zu deren Gültigkeit:

bei a) nicht inhaberbezogenen Gutscheinen sind wieder zwei Fälle zu unterscheiden: Steht kein Gültigkeitsablauf drauf, verfällt er nach drei Jahren (§ 195 BGB). Wichtig: Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde. Also im Mai 2009 gekauft, dann ist er nicht im Mai 2012, sondern erst am 31.12.2112 futschi.

Wenn aber eine Gültigkeitsdauer festgelegt ist, gilt AGB-Recht. Ein Gericht müsste prüfen, ob der Gutscheinbesitzer durch die Frist unangemessen benachteiligt wird. Nur wenn der Aussteller es verdammt gut begründen kann, sollte ein Jahr die kürzestmögliche Haltbarkeit sein.

So, jetzt b, die inhaberbezogenen und namentlich ausgestellten Gutscheine. Da gilt § 801 BGB: dreißig Jahre. Aber nur, wenn nichts draufsteht und auch nichts in den Kaufunterlagen. Es sei denn, der Aussteller legt eine kürzere Frist fest, sagt § 801 (3). Dann gilt wieder die Frage der unangemessenen Benachteiligung.

Beispiel: Ein Hotel plant die Schliessung zum 31.12. und verkauft im September Restzimmerkontingente für den Zeitraum bis zur Schliessung. Dann verfällt der Gutschein schon am 31.12.

Uff! Meine längste Antwort bisher... Gebt mir bloß nen Daumen hoch...

Elke


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