ich meinte,habe meine frau vor kurzem geheiratet.wie lang muß man verheiratet sein, das meine frau nach meinem ableben rente bekommt?

Um nicht als Versorgungsehe zu gelten muss mind. 1 Jahr bis zum Ableben dazwischen liegen.Wenn vorher eine Lebensgemeinschaft vorgelegen hat sieht die Sache vor Gericht besser aus. Helmut Kohl hat gerade so eine Ehe vor.

Neuregelung der Witwenrente ab 01.01.2002 Für Ehepaare, die nach dem 31.12.2001 geheiratet haben oder bei denen beide Partner nach dem 01.01.1962 geboren sind, gibt es ein neues Hinterbliebenenrecht. Ehefrauen müssen demzufolge neben den bereits genannten auch folgende Voraussetzung erfüllen, um einen Anspruch auf Witwenrente zu haben:
* Die Ehe hat mindestens ein Jahr gedauert. Andernfalls wird von der Vermutung ausgegangen, dass die Ehe nur geschlossen wurde, um den Hinterbliebenen finanziell zu versorgen. Diese Vermutung kann widerlegt werden, etwa wenn der Partner durch einen Unfall, ein Verbrechen oder eine nach der Heirat aufgetretene Infektionskrankheit gestorben ist.
1hoss43 am 4. Mai 2008 12:10 Nanu?? Was ist denn hier passiert?? :-(
...du hast eine Liste kreiert...
1hoss43 am 4. Mai 2008 12:11 Neuregelung der Witwenrente ab 01.01.2002 Für Ehepaare, die nach dem 31.12.2001 geheiratet haben oder bei denen beide Partner nach dem 01.01.1962 geboren sind, gibt es ein neues Hinterbliebenenrecht. Ehefrauen müssen demzufolge neben den bereits genannten auch folgende Voraussetzung erfüllen, um einen Anspruch auf Witwenrente zu haben:
* Die Ehe hat mindestens ein Jahr gedauert. Andernfalls wird von der Vermutung ausgegangen, dass die Ehe nur geschlossen wurde, um den Hinterbliebenen finanziell zu versorgen. Diese Vermutung kann widerlegt werden, etwa wenn der Partner durch einen Unfall, ein Verbrechen oder eine nach der Heirat aufgetretene Infektionskrankheit gestorben ist.
Ich bring deinen Text mal lesbar rein:
Die Ehe hat mindestens ein Jahr gedauert. Andernfalls wird von der Vermutung ausgegangen, dass die Ehe nur geschlossen wurde, um den Hinterbliebenen finanziell zu versorgen. Diese Vermutung kann widerlegt werden, etwa wenn der Partner durch einen Unfall, ein Verbrechen oder eine nach der Heirat aufgetretene Infektionskrankheit gestorben ist.
++DH++