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habe falsch gefragt.

gefragt von Wilfrank am 04.05.2008 um 12:02 Uhr

ich meinte,habe meine frau vor kurzem geheiratet.wie lang muß man verheiratet sein, das meine frau nach meinem ableben rente bekommt?


Reply


Samml
beantwortet von Samml am 4. Mai 2008 12:05
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Um nicht als Versorgungsehe zu gelten muss mind. 1 Jahr bis zum Ableben dazwischen liegen.Wenn vorher eine Lebensgemeinschaft vorgelegen hat sieht die Sache vor Gericht besser aus. Helmut Kohl hat gerade so eine Ehe vor.

Kommentar von 2e84580079672d168b467a85fa165a4csmallKaiser von China am 4. Mai 2008 12:07

++DH++


1hoss43
beantwortet von 1hoss43 am 4. Mai 2008 12:09
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Thumb_up

Neuregelung der Witwenrente ab 01.01.2002 Für Ehepaare, die nach dem 31.12.2001 geheiratet haben oder bei denen beide Partner nach dem 01.01.1962 geboren sind, gibt es ein neues Hinterbliebenenrecht. Ehefrauen müssen demzufolge neben den bereits genannten auch folgende Voraussetzung erfüllen, um einen Anspruch auf Witwenrente zu haben:

* Die Ehe hat mindestens ein Jahr gedauert. Andernfalls wird von der Vermutung ausgegangen, dass die Ehe nur geschlossen wurde, um den Hinterbliebenen finanziell zu versorgen. Diese Vermutung kann widerlegt werden, etwa wenn der Partner durch einen Unfall, ein Verbrechen oder eine nach der Heirat aufgetretene Infektionskrankheit gestorben ist.
Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 4. Mai 2008 12:10

Nanu?? Was ist denn hier passiert?? :-(

Kommentar von Simple_avatar1smallAquavit am 4. Mai 2008 12:15

...du hast eine Liste kreiert...

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 4. Mai 2008 12:11

Neuregelung der Witwenrente ab 01.01.2002 Für Ehepaare, die nach dem 31.12.2001 geheiratet haben oder bei denen beide Partner nach dem 01.01.1962 geboren sind, gibt es ein neues Hinterbliebenenrecht. Ehefrauen müssen demzufolge neben den bereits genannten auch folgende Voraussetzung erfüllen, um einen Anspruch auf Witwenrente zu haben:

* Die Ehe hat mindestens ein Jahr gedauert. Andernfalls wird von der Vermutung ausgegangen, dass die Ehe nur geschlossen wurde, um den Hinterbliebenen finanziell zu versorgen. Diese Vermutung kann widerlegt werden, etwa wenn der Partner durch einen Unfall, ein Verbrechen oder eine nach der Heirat aufgetretene Infektionskrankheit gestorben ist.
Kommentar von Simple_avatar1smallAquavit am 4. Mai 2008 12:18

Ich bring deinen Text mal lesbar rein:
Die Ehe hat mindestens ein Jahr gedauert. Andernfalls wird von der Vermutung ausgegangen, dass die Ehe nur geschlossen wurde, um den Hinterbliebenen finanziell zu versorgen. Diese Vermutung kann widerlegt werden, etwa wenn der Partner durch einen Unfall, ein Verbrechen oder eine nach der Heirat aufgetretene Infektionskrankheit gestorben ist.




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