Habe einen Personalfragebogen bekommen. Hier steht: Waren sie in den letzten 12 Monaten in Behandlung oder krank. Muss man das wahrheitsgemaess angeben?

7 Antworten

Kann man pauschal nicht beantworten. Sofern eine Erkrankung direkt Auswirkungen auf die Arbeitssicherheit oder sonstige Gefährdungen Dritter hat, bist du auskunftspflichtig.

Man denke nur an die Diskussionen um den Piloten der Germanwings-Maschine. Oder bei Unfällen von alkoholkranken Kurier- oder sonstigen Kraftfahrern, Pflegehilfskräften mit ansteckenden Erkrankungen usw.

Auch bei Psychotherapeuten findet z.B. im Rahmen des Antragsverfahrens auf Approbation eine schriftliche Befragung (bzw. verpflichtende Erklärungsabgabe) und sogar eine ärztliche Gesundheitsprüfung hinsichtlich körperlicher und psychischer sowie Suchterkrankungen statt.   

Muss ich auch angeben, dass ich EM Rentner bin und schwerbehindert?

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http://www.arbeitsrecht.de/newsletter/archiv/2007/der-personalfragebogen-das-fragerecht-des-arbeitgebers-25-2007.php

Krankheiten, Vermögensverhältnisse und Vorstrafen?

Fragen
nach dem körperlichen Zustand, insbesondere nach Krankheiten, sind nur insoweit zulässig, als sie mit der vorgesehenen Tätigkeit unmittelbar zu tun haben. Daher sind allgemein gehaltene Fragen, z.B. dahin gehend
wegen welcher Krankheiten der Arbeitnehmer in der Vergangenheit
behandelt worden ist, unstatthaft.

Zusätzlich solltest Du Dich bitte mit den "Hinzuverdienstgrenzen" befassen:

http://www.einfach-teilhaben.de/DE/StdS/Alter/Rente_Ruhestand/Erwerbsminderung/erwerbsminderung_inhalt.html?nn=277130¬First=true&docId=373510

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@wilees

Ich habe mich schon befasst und möchte entweder 3/4 oder voll arbeiten, bzw. volle 40 Std. arbeiten bei einem Verdienst von 1800Euro Brutto, würde ich noch 1/4 Rente bekommen, ca. 220 Euro.

Die Frage ist, ob ich die EM Rente angeben muss. Wenn ich sie angebe, werde ich nie Arbeit bekommen, das ist das Problem an der Sache.

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@lachs4709

Nur wenn Du 40 Stunden die Woche arbeitest und einen entsprechenden Vertrag hast hast Du kein Anrecht auf eine EM Rente. 40 std. -Woche = Vollzeittätigkeit.

Was kann Dir passieren, wenn Du Deine EM-Rente nicht angibst? Mehr als entlassen werden geht nicht.

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@wilees

Die EM-Rente wird dir bei einer Tätigkeit von 3/4 der normalen Arbeitszeit komplett gestrichen. Du zeigst bei so viel Arbeitseinsatz, dass du wieder gesund bist und arbeiten kannst. 

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Wenn du länger krank warst,würde ich dir empfehlen es nicht zu erwähnen. Dann schießt du dir ein Eigentor. Den Arbeitsplatz bekämst du dann definitiv nicht. Leider ist es so! In diesem Fall ist es ratsam nicht zu ehrlich zu sein,weil es dir negativ ausgelegt wird. Den Arbeitsplatz bekäme ein anderer. Bist du an dem Job interessiert ,erwähne nichts von Erkrankungen. In dem Bereich muss man leider unehrlich sein,sonst gibt dir niemand mehr eine Chance. Wärst du Rentner ist es natürlich eine andere Geschichte,das musst du angeben,weil man es auch nachprüfen kann.

Ich bin Rentner und der Arzt hat gesagt, dass ich es nicht angeben soll.

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@lachs4709

Naja,da bin ich mir nicht so sicher. Das ist doch nachweisbar für den Arbeitgeber.Aber für einen Arbeitgeber dürfte es doch kein Problem sein einen Rentner einzustellen,welcher sich etwas dazu verdienen möchte. Es wäre eher ein Problem für ihn wenn er damit rechnen müsste,das sein Arbeitnehmer häufig krank wäre. Somit die anstehenden Arbeiten nicht verrichten könnte und er dadurch Unkosten hätte.

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@schellsche

Wie der Begriff EM-Rente schon sagt - ist man "erwerbsgemindert" also kann man in einem Teilzeitjob arbeiten, heißt praktisch - wenn Deine gesundheitliche Einschränkung für diese Tätigkeit nicht relevant ist, sollte es möglich sein Deine Rente nicht anzugeben.

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@wilees

ich habe volle EM Rente und möchte auch wieder voll verdienen.

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Das geht deinen neuen Arbeitgeber gar nichts an! Einfach frei lassen...

Wenn ich frei lasse wird er Morgenluft wittern. Darf ich das Kreuz auch an falscher Stelle setzen?

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