Wenn du nur Verlust machst gar keine, wenn du Gewinn machst Gewerbesteuer, Einkommensteuer, IHK(keine Steuer sondern Beitrag). Gilt nur für Kleingewerbe (Mehrwertsteuer befreit)

Warum kann der Staat die Einkommenssteuer nicht ein jahr weglassen bei Neugründungen. Es wäre eine grosse Hilfe und gäbe weniger Arbeitslose.
Ganz meine Meinung! Der Staat macht es einem NICHT einfach!!

Kleingewerbe bis 17.500€ kommen nur die Einkommensteuer und die Gewerbesteuer auf Dich zu im nächsten Jahr.
Zur Ermittlung des Gewinns musst Du eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung machen, d.h. alle Ausgaben und einnahmen tabellarisch geordnet gegenüber stellen und so den Gewinn oder Verlust ermitteln.
Das ausfüllen der beiden Steuerformulare z.B. mit dem Programm ELSTER sollte keine Schwierigkeit sein. Wer das mit einem Kleingewerbe nicht gebacken kriegt und dafür einen StB braucht sollte die Finger von der Selbstständigkeit lassen. Ich geh mal davon aus, dass Du keine Investitionen hast die abgeschrieben werden müssen.

Einkommenssteuer und evtl. Mehrwertsteuer
Knabberstange am 28. Juni 2009 11:14 MWST nicht bei einem Kleinbetrieb es sei denn man kommt im Jahr über die 17.500€ was bei einem Kleinbetrieb eher unwahrscheinlich ist
WilliWinzig am 28. Juni 2009 11:14 deswegen ja "evtl."
am wichtigsten : zum Steuerberater !!! der macht ne Vorsteueranmeldung beim finanzamt und dann am Jahresende kommt noch die steuer auf deinen erwitschafteten gewinn- weiß aber nicht mehr genau wie die heist
Habe Angst vor den Kosten beim "Steuerberater". Wer kann sich den schon leisten?
wir haben 80 € im monat bezahlt und nix mit dem kram zu tun gehabt außer belege sammeln und kassenbericht machen.. du sparst dir echtz ne menge zeit und vor allem ärger ...
Das ist in meinen Augen eine "Menge Kohle"! Das will erst einaml erwirtschaftet sein. Ich rechne immer noch um: das sind 160 DM!!!
... und ne steuernachzahlung wenn du was falsch machst.. das´kann in die hunderte gehen...