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Habe einen Bußgeldbescheid bekommen. Gehe ich in Einspruch?

gefragt von Lindablumen am 21.09.2007 um 1:06 Uhr

Hallo In einer 30 km/h Zone bin 51 km/h gefahren. -habe Bußgeldbescheid bekommen (1 Pkt.und 73,45 EUR) -in dieser Zone befidet sich eine Wertstoffverwertung -auf dem Gelände habe ich mich ungefähr 10 min aufgehalten -dann bin ich wieder auf die 30 km/h Zone gefahren - als nicht Ortskundiger habe ich nicht an die 30 km/h gedacht. -habe ich eine Chance, wenn ich in den Einspruch gehe? -ist die Wertstoffverwertung nicht eine öffentliche Einrichtung der Stadt, müßte an der Ausfahrt(Tor) nicht ein Hinweisschild 30 km/h Zone stehen? Was mach ich nur? Vielen Dank


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Reussi
beantwortet von Reussi am 21. September 2007 01:12
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Soweit ich mich erinnern kann müssen Schilder nur an Kreuzungen wiederholt werden und nicht an Einfahrten. Deshalb... die bittere Pille schlucken und zahlen. Davon ab sind knapp 75 Euro und 1 Punkt echt harmlos für 21 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung, da kommts dich teurer über ne rote Ampel zu fahren...

Kommentar von 49d1bda04f2544431776195aa09e5c27smallHelmutRn am 21. September 2007 10:33

Also, fahr über eine rote Ampel, wenn Dich keiner erwischt, hast Du mehr gespart, als Du jetzt ausgibst!


pooky
beantwortet von pooky am 21. September 2007 05:18
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Wenn es sich um eine Tempo 30-Zone handelt, dann muss das Schild nicht wiederholt werden. Der Hinweis muss nur an den Einfahrten zur Zone stehen. Davon abgesehen ist die Frage überflüssig, ob sich auf einem Grundstück eine städtische Einrichtung handelt oder nicht, solche "Erinnerungen" müssen nicht angebracht werden.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 21. September 2007 05:54
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Du kannst innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides Einspruch einlegen. Wenn Du selbst gefahren bist, hast Du allerdings keine Chance, zu obsiegen. Das Verhalten der Behörde ist korrekt und das Bußgeld (plus Verwaltungsgebühr) entspricht dem Bußgeldkatalog.

Wie lange Du Dich auf dem Gelände aufgehalten hast, ist ohne Bedeutung. Es gibt auch keine Regelung, wonach an jeder Grundstücksausfahrt ein Hinweis auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung angebracht werden müßte.


anonym
beantwortet von Vinc1 am 21. September 2007 07:40
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Das ist sehr ärgerlich. Aber das Beste in dem Fall ist überweisen und abhaken.

Bin selbst vor ein paar Wochen geblitzt worden, 41 statt 30km/h. Und das von einer stationären, die ich normalerweise kenne. Da kommen Gefühle hoch, die ich hier nicht beschreiben werde ;-)


Bedburdyck
beantwortet von Bedburdyck am 21. September 2007 04:37
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Warum fährst du in einer 30er Zone mit 51 km/h?



chieren
beantwortet von chieren am 21. September 2007 05:59
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??...keine chance !!!...du kannst natürlich einspruch einlegen innerhalb der frist ...aber....es hilft dir nichts du mußt zahlen ob ortskundig oder nicht!!!


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 21. September 2007 07:26
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Ich zitiere als nicht Ortskundiger habe ich nicht an die 30 km/h gedacht

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Du bist definitiv zu schnell gefahren. Wo ist das Problem?

Kommentar von 95c4a024bd262f242db42665ed8842dcsmallbommel65 am 21. September 2007 09:56

Das Problem ist der Punkt und die Geldstrafe - er möchte sie nicht akzeptieren/zahlen... :-)


comarel
beantwortet von comarel am 21. September 2007 08:18
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Hör mal, du bist 21 km/h zu schnell gewesen, übertrieben gesagt fast doppelt so schnell, wie erlaubt!!!!! Wie lange du dich dort aufgehalten hast spielt keine Rolle, selbst wenn es nur eine Durchgangsstraße wäre, die du nie wieder befahren würdest und es interessiert auch nicht ob du ortskundig bist oder nicht. Tatsache ist die überhöhte Geschwindigkeit und die ist ja erheblich. Da kennen die Behörden kein Pardon.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 21. September 2007 07:04
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ohne Verkehrssrechtschutz und einem sehr cleveren Anwalt ist da nichts zu machen und selbst dann würde wahrscheinlich wegen Belanglosigkeit bzw. mangelnde Aussicht auf Erfolg keine Deckungszusage erfolgen. Bezahle sofort, dies ist die billigste Variante.


thebrain
beantwortet von thebrain am 21. September 2007 10:10
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ja da sehe ich auch schwarz. dreißiger zone heißt dass nur am beginn und ende ein schild steht. nicht mittendrin.

ich gebe dir ein gutes beispiel. wenn du auf einer autobahn fährst und das schild 120 kommt und du auf eine raststätte fährst, steht am ausgang auch nicht 120. soviel "erinnerungsvermögen" traut man dem autofahrer halt zu.


justii
beantwortet von justii am 24. September 2007 17:17
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...zufällig ist Dir kein Kind vors Auto gelaufen!

Eine 30er-Zone hat an dieser Stelle sicherlich ihren Grund. Entweder besteht eine erhöhte Gefahr für die Kfz-Nutzer auf der Strasse oder eine erhöhte Gefährdung für die anderen Verkehrsteilnehmer dort. Was willst Du also wegdiskutieren? Vermutlich hast Du Glück gehabt, daß es nur ein Punkt und eine Geldstrafe ist. Warum ist es eigentlich so schwer, eigene Verfehlungen einzugestehen und zu den Folgen zu stehen?

Gruß

justii


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