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Habe eine wichtige Frage, die Lebensexistent ist, bitte Beschreibung lesen, danke!

gefragt von zitscherle am 07.11.2009 um 14:52 Uhr

Habe jetzt endlich eine neue Arbeit gefunden. Geld bekomme ich aber für den Anfang nicht so viel, 7,00€ mal 30 Std.-Woche. Zahlt das Arbeitsamt noch Geld weiterhin zur Überbrückung? Mein Lohn ist nicht gerade hoch!


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anonym09
beantwortet von anonym09 am 7. November 2009 14:53
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Hilfreichste Antwort

Ich weiß von einer Bekannten, dass das Arbeitsamt den Restbetrag, der dir zum Mindestbehalt fehlt, bezahlt.

Hol Dir einen Termin und lass Dich beraten.

Kommentar von zitscherle am 7. November 2009 15:01

Danke, aber ich glaube, dass ich kein Anspruch habe. Eben nochmals hochgerechnet!

Kommentar von 4b71eef759bed37ac75d761d38dfbfb8smallanonym09 am 7. November 2009 15:40

Versuchen kannst Du es doch, kostet doch nichts! Viel Glück!


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wim50
beantwortet von wim50 am 7. November 2009 14:53
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Da wird es kaum noch was dazu geben. 355 + Miete (festgelegter Höchstsatz) ist der Bedarf. Da liegst du sicher drüber.

Kommentar von zitscherle am 7. November 2009 15:00

Hast doch Recht, gibt leider nix. Dann gehe ich also hart arbeiten und erhalte so wenig Geld dafür!!! Und unsere deutschen Manager kriegen den Hals net voll!

Kommentar von 64da7f639533ab2107528c09977b7d90smallwim50 am 7. November 2009 15:28

Da stimmt was nicht. Das ist bekannt.

Kommentar von Simple_avatar4smallKW1980 am 7. November 2009 17:01

du bekommst sicher noch ein bisschen Alg II dazu, weil der Lohn gar nicht voll angerechnet wird. Sind die 7 Euro brutto oder netto ? Wenn es brutto ist, bekommst du definitiv Arbeitslosengeld II nebenher. Ist es Netto, dann wird es knapp


erweh
beantwortet von erweh am 8. November 2009 12:27
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Wie ist es denn mit Wohngeld, das sollte Dir vermutlich zustehen.


VirtualSelf
beantwortet von VirtualSelf am 8. November 2009 22:34
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Bei 7 EUR/h brutto und 30 h/Woche hast du pi mal Daumen ein Einkommen von 850 EUR/Monat.
Darauf gibt es einen Freibetrag von:
100 + 140 + 5 = 245 EUR

Dieser Freibetrag wird von deinem Nettoeinkommen abgezogen.
Gehen wir mal von 700 EUR/Monat netto aus:
700 ./. 245 = 455 EUR
Diese 455 EUR werden auf die Regelleistung + KdU (Kosten der Unterkunft) angerechnet.

Da die KdU höher als 100 EUR sein dürften, hast du in der Tat einen Anspruch entweder auf Wohngeld (als vorangige Leistung) oder ergänzend ALG2.

Also auf jeden Fall Antrag stellen und zwar sowohl auf Wohngeld, als auch auf ALG2, da ALG2 ab Antragstellung gezahlt wird.


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