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+.habe eine rechnung erhalten von ein servic "nie in ansruch genno."&jetzt 1 erinner.+drohung in

gefragt von sunnygirlsunnygirl am 12.06.2007 um 17:55 Uhr

Was kann passieren wenn man eine rechnung als solche einfach ignoriere? weil ich hab kein vertrag mit diesenleuten von "lebenscheck.com" vereinbart und duch eine blose Anmeldung ohne offensichtliche kosten forderung soll mann belangt werden können?weil die drohung ist es für mich alssolche ;kommen sie der forderung nicht nach rechnen sie mit ein inkasso-o.gerichtlichen verfahren.hoffe sehr das jemand rat weiß weil bin sehr zeit gebunden um zur verbr.zent.zu gehen,ich danke allen im Vorraus die mir ein rat erteilen können


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5 (39)
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Mimi081
beantwortet von Mimi081 am 12. Juni 2007 19:03
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Ignorieren ist schlecht, dann kommt immer wieder was. Zurückschreiben per Einschreiben + Rückschein und selber drohen mit Rechtsanwalt, daß funktioniert. Hab ich auch so gemacht bei etwas ähnlichem, hat funktioniert! Zahlungsforderungen wurden sofort eingestellt.


pueppiweissalles
beantwortet von pueppiweissalles am 12. Juni 2007 18:01
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ich hab selbes problem gehabt, sollte 60 € für einen intelligenztest zahlen...lange rede kurzer sinn, nicht drohen lassen, damit versuchen die die leute einzuschüchtern, damit sie am ende bezahelen und wenn du dann bezahlt hast, geht die scheiße weiter, dann haben die plötzlich keinen zahlungseingang und drohen weiter. auch wenn solche briefe belastend sind, ignorieren nicht zahlen. die firma, mit der ich probleme habe, ändert laufend ihren namen, weil in deutschland ettliche verfahren gegen die laufen. nochmal:IGNORIEREN, die können dir gar nichts und wenn du dir unsicher bist, dann frag einen anwalt, verklag aber niemand das geht erstmal ins geld, denn die meisten firmen sind briefkastenfirmen und verstecken sich im ausland!

Kommentar von 0d4550e9ca310f36c442f19c90c63308smallHunley am 16. August 2007 17:55

Das heißt also wer zahlt ist beim IQ-Test durchgefallen?

Kommentar von 9cd1e879c99390783b5ed0dabbb671b9smallpueppiweissalles am 17. August 2007 11:38

Richtig!


vierplus
beantwortet von vierplus am 12. Juni 2007 19:07
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Zitat aus dem BGB:

§ 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums

(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.


Moonwalker
beantwortet von Moonwalker am 12. Juni 2007 18:01
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Über diese Seite wurde auch schon im TV berichtet, das ist reine Abzocke ich würde mich an deiner stelle mal an eine Verbraucherschutzzentrale wenden. Die können dir da vieleicht Ratschläge geben. Die Kosten stehen im Kleingedruckten oder in den AGB`s.


ALIHEL
beantwortet von ALIHEL am 12. Juni 2007 19:29
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ich habe auch bei lebenssckeck mitgemacht und auch nicht gelesen das man dafü 99 euro bezahlen muß. Habe schon mal eine Mahnung bekommen, und heute die zweite Mahnung, wenn ich innerhalb 10 tage nicht bezahle gehen sie gerichtlich vor. weis auch nicht was ich machen soll, zumal ich immoment nur sozialhilfe bekomme und das reicht gerade mal zum leben.



anonym
beantwortet von olbi10987 am 12. Juni 2007 19:39
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Also ich hab 6 Fragen weiter oben auch so eine ähnliche Frage gestellt.....habs jetzt erst gesehen

Ich hab eine schöne e-mail an die grad verfasst, durch Vorlagen von der Verbraucherschutzzenrale. Schick sie morgen auch noch als Brief weg.

Kommentar von Simple_avatar3smallsunnygirl am 10. Juli 2007 17:05

hallo olbi10987,mich würde es sehr interessieren , was dabei rum kommt mit den briefen die du an diese leute schickst wäre sehr lieb von dir darüber info zu geben. danke dir

Kommentar von olbi10987 am 21. November 2007 12:14

nach dem ich ihnen den Brief zugeschickt habe, kam nie mehr eine Reaktion.


anonym
beantwortet von emjayBMG am 12. Juni 2007 17:59
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Das ist eine von diesen Abzockerseiten, gegen die man kaum etwas machen kann. Auf der Seite, wo man sich anmeldet steht unten deutlich, dass es 99 Euro kostet, wenn man sich anmeldet. Ich glaube leider nicht, dass man was dagegen tun kann.

Kommentar von 9cd1e879c99390783b5ed0dabbb671b9smallpueppiweissalles am 12. Juni 2007 18:06

dagegen kann man viel tun, der preis muss deutlich erkennbar sein und "unten" ist der preis nicht deutlich erkennbar auch ist es nicht zulässig, den preis in die agb´s aufzunehmen, da gibt es gerichtsurteile darüber

Kommentar von emjayBMG am 13. Juni 2007 07:01

Der Preis steht da sogar in Fettschrift. Man kann zwar versuchen mit dem Verbraucherschutz/Anwalt dagegen vorzugehen, aber meiner Meinung nach wird das keinen Erfolg haben, da der Preis sehr wohl deutlich erkennbar ist.

Kommentar von Simple_avatar3smallsunnygirl am 10. Juli 2007 17:08

hallo ,in meinem fall wra es leider nicht so, daß man es FETT gedruckt lesen konnte.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 12. Juni 2007 18:00
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