Habe eine polizeiliche Vorladung wg "falscher Verdächtigung" bekommen - was ist zu tun?
Bin im Clinch mit den hiesigen Behörden, weil ich mir nichts gefallen lasse und Petitionen an den Landtag B-W aber auch Strafanzeigen gegen Staatsanwälte und Polizei am Laufen. Schätze hier kommt die Retourkutsche- habe eine Vorladung wg. Falscher Verdächtigung bekommen. Wie soll ich mich verhalten?
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1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
tja, du held!
nimm dir einen anwalt und gewinne im lotto...
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Garnichts, denn du bist rechtlich nicht verpflichtet, der "Ladung" nachzukommen. Rufe dort an und sage höflich, dass du nicht kommen möchtest. Ohne weitere Gründe zu nennen. Denn, die Polizei sucht nach Inhalten, die noch mehr aufzuprügeln.
Ich an deiner Stelle würde mich bei allen, die du attakiert hast, schriftlich entschuldigen. Zwar sähest du dich im Recht, aber die Art der Konfrontation sei die Falsche gewesen. Und ziehe etwaigige Anzeigen sofort zurück. Dann hast du die besten Chancen, mit einem blauem Auge davon zu kommen.
Wenn nicht, drohen die ganz sicher empfindliche Strafen.
Ich erfahre ziemlich häifig massiven Antisemitismus und böse beleidigende Anschuldigungen in Ämtern. Aber renne ich deswegen gleich zum Gericht? Warum also dieser zusätzliche Stress?
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geh hin :)Sag denen das du ein recht ua f freie Meinungsäußerung hats :)Die wollen dich nur ein bisschen einschüchtern ;)Pass aber auf deine Wortwahl auf ;)Es gitb Rufmord,Beleidigung,Verleumdung etc.p.p
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mach dir Gedanken um deine Lebensprioritäten! Da dir ja offensichtlich langweilig ist, wirst du in Zukunft halt etwas mehr beschäftigt sein. Bevor du irgendwelche nutzlosen Dinge in Bewegung setzt die andere belästigen solltest du dir erstmal über die Folgen im Klaren sein. Wahrscheinlich fehlt dir im Leben so einiges und du bist mit dir selbst unzufrieden. Ich würde an deiner Stelle es mal mit einer Therapie versuchen
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Selbstverständlich solltest Du der Vorladung Folge leisten, sonst kann es passieren, dass Du zwangsvorgeführt wirst.
Vor Ort kannst, musst Du jedoch nicht aussagen. Wenn Du nichts getan hast, musst Du nichts befürchten. Gut ist es daher, wenn Du ganz einfach kooperierst.
ein Recht auf freie Meinungsäußerung gibt es nicht! Und wenn man gegen andere Personen unberechtigte Anzeigen erstattet ist dies auch keine Meinungsäußerung mehr.