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Habe eine Geldschrafe wegen illigales runterladen von musik bekommen. Muß ich das bezahlen ?

gefragt von hugomen am 08.12.2007 um 19:13 Uhr

Habe eine Geldschrafe wegen illigales runterladen von musik bekommen. Muß ich das bezahlen ?


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HerrLich
beantwortet von HerrLich am 8. Dezember 2007 19:16
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Wenn Du überführt wurdest, bleibt Dir nichts anderes übrig. Wer soll es sonst für Dich bezahlen? Ist es denn eine hohe Geldstrafe?


anonym
beantwortet von Regenmacher am 8. Dezember 2007 19:21
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Du wirst wohl eher Post eines Anwalts bekommen haben, der die Musikindustrie vertritt. Gegen Zahlung einer beträchtlichen Summe wird kein Strafverfahren eingeleitet.

Geh zu einem Anwalt für Medienrecht und lass dich dort ordentlich beraten. Wenn du Glück hast handelt dein Anwalt die Summe beträchtlich runter.

Mehr Informationen bekommst du garantiert, wenn du den Namen des Anwalts bei Google eingibst. Da du mit Sicherheit nicht der einzige Erwischte bist, dürfte das Vorgehen des Anwalts bei Google bekannt sein.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 8. Dezember 2007 19:31
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Nein. Du kannst auch die Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Pro Tagessatz ein Tag in der JVA.

Kommentar von Simple_avatar4smallMathiasMuench am 8. Dezember 2007 20:21

...wenn es denn wirklich eine Geldstrafe wäre. Aber das Herunterladen ist ja bekanntlich nicht strafbar.


kleineLP
beantwortet von kleineLP am 8. Dezember 2007 19:16
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natürlich ...sonst machst du dich wieder strafbar ..

Kommentar von pjakobs am 8. Dezember 2007 19:43

wenn er eine ungerechtfertigte Abmahnung bekommen hat, macht er sich nicht strafbar, wenn er der Zahlungsaufforderung nicht nachkommt. Das muß er allerdings überprüfen (lassen)


anonym
beantwortet von Rolfe am 8. Dezember 2007 19:41
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Wenn es sich wirklich um eine Geldstrafe handelt, die ja von einem Gericht ausgesprochen worden sein muss, gibt es neben der bereits genannten Ersatzfreiheitsstrafe in vielen Bundesländern auch die Möglichkeit der Umwandlung in gemeinnützige Arbeit. Dieser Antrag muss dann bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gestellt werden, weil die für die Vollstreckung zuständig ist.



anonym
beantwortet von pjakobs am 8. Dezember 2007 19:20
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wenn es schon eine Geldstrafe ist - ja

aber dann hast Du ja auch schon vor Gericht gestanden.

Vermutlich sprichst Du aber von einem Abmahnbescheid, da kann die Sache ganz anders aussehen.

  1. kannst Du meines Wissens nach für das Herunterladen in D immer noch nicht bestraft werden, sondern lediglich für das Anbieten von Musik zum Herunterladen (was aber bei den meisten p2p Clients gleichzeitg und automatisch passiert)

  2. wer mahnt denn da in wessen Auftrag ab? Wenn Du Dich schuldig fühlst, sind denn dort Dinge aufgelistet, die tatächlich zutreffend sein könnten? Das ist ein Bereich, in dem sich leicht schwarze Schafe ein Zubrot verdienen könnten

Du solltest in jedem Fall mit einem Rechtsanwalt gehen.

pj


sylviariedel
beantwortet von sylviariedel am 8. Dezember 2007 21:18
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Du solltest Dir da schleunigst richtige Hilfe holen und nicht hier !Das kann ganz schnell in die Hose gehen! Rechtsanwälte können das deutlich besser!


anonym
beantwortet von frostpaeulerich am 8. Dezember 2007 21:56
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da wird in der tat viel erzählt und spekuliert. ohner fachmann kannst du da nur verlieren! Also: Anwalt!


anonym
beantwortet von heckelbone am 9. Dezember 2007 09:39
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Zuerst Deutsch lernen, dann bezahlen...


anonym
beantwortet von osterhase am 9. Dezember 2007 10:29
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Ist diese Geldstrafe von einem Gericht oder Statsanwalt verhängt worden?Wenn ja wirst du wohl bezahlen müssen,oder zu einem Anwalt gehen,aber schnell.

Kommentar von ChrisMa am 22. Juli 2008 22:22

Staatsanwälte verhängen keine Geldstrafen.


steve1234
beantwortet von steve1234 am 9. Dezember 2007 11:40
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In der Regel muss du zahlen. Versuche aber dich zu entschuldigen, und versichere dass es nie wieder vorkommt. Sage, dass du es schlicht nicht wusstest. Vielleicht bleibt es dann bei der Anmahnung, Gruß Steve


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