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Habe eine Fragwürdige Abmahnung bekommen wegen Lärmbelästung, Hämmern und Bohren

gefragt von kokel am 19.09.2009 um 19:04 Uhr

Ich bin gerade mit meinem Mann umgezogen. Bei so einem Umzug ist es leider nicht zu vermeiden, dass man Bohrt und Hämmert. Dies wurde von uns ausschließlich in den vorgegebenen Zeiten durchgeführt. Nicht zu den Ruhezeiten. Es wurde auch nicht jeden TAg und jeden Sonnabend gebohrt und gehämmert. Jetzt bekommen wir eine Abmahnung, in der steht, dass sich mehrere Mieter (keine Ahnung wer) sich beschwert hätten, wir wären zu laut, durch unsere "Heimwerkerarbeiten". Jetzt meine Frage: Ist dies rechtens ohne uns anzuhören gleich eine Mahnung oder jeglichen Hinweis auszusprechen und gleich mit Kündigung zu drohen. Kann man dagegen etwas unternehmen? Es sei noch gesagt, dass ich mich mit der "treibenden Kraft" unterhalten habe und wir ein Kompromis gefunden haben. Mich stört nur die Frechheit der Verwaltung. Danke


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tabeah
beantwortet von tabeah am 19. September 2009 19:05
4x
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WIDERSPRECHEN und zwar schriftlich !!


Angelflight
beantwortet von Angelflight am 19. September 2009 19:06
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Du kannst gegen diese Abmahnung protestieren und verlangen das sie für unwirksam erklärt wird.

Kommentar von Obelhicks am 19. September 2009 19:29

aber wer geht dafür schon mit einem schild in der hand auf die strasse...

Kommentar von 4617dba291005fd368c712197b86352bsmallAngelflight am 19. September 2009 19:33

Hammerwitz (gähn)


anonym
beantwortet von Obelhicks am 19. September 2009 19:27
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du hast die verwaltung erwähnt. in einer eigentumsanlage z.b. ist der verwalter verpflichtet, solche abmahnungen zu schreiben, wenn entsprechende hinweise vorliegen.

du musst schriftlich stellung nehmen. schreib, daß zu üblichen arbeitszeiten für den umzug notwendige arbeiten in der wohnung durchgeführt wurden. eine abmahnung sei weder gerechtfertigt noch von der rechtsprechung getragen. dabei sei völlig unerheblich, ob ihr handwerker beauftragt oder selbst in der lage seid, die arbeiten zu erledigen.

solche dinge, die den kern des mietvertrages betreffen, musst du immer "beweisbar zustellen."

Kommentar von 12d0fcb612f5011878ec28b016498a31smallaschaub am 20. September 2009 10:06

So ist es. DH!


albatros
beantwortet von albatros am 20. September 2009 08:45
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Und schon wieder so viele Antworten die ins Leere zielen. Gerade in diesem Fall hätten sich fast alle Antwortgeber zunächst mal die Rechtsprechung des BGH anschauen sollen (VIII ZR 139/07 vom 20.02.2008). Dort wurde eindeutig klargestellt, dass Abmahnungen wegen Ruhestörung ohne rechtliche Bedeutung sind und Vermieter deshalb nicht wirksam mit fristloser Kündigung drohen können. Die Anfechtung einer ungerechtfertigten Abmahnung ist nicht möglich. Anders als im Arbeitsrecht hat der Mieter keinen Beseitigungsanspruch. In einem möglichen Kündigungsprozess hat der Vermieter dadurch keinen Vorteil, er muss Vertragsverletzungen nachweisen. Fazit: Alle die hier zum Anwalt raten, liegen falsch, es wäre weggeworfenes Geld, auch der Mieterverein kann da nicht weiterhelfen. Teile dem Vermieter (einfacher Brief) mit, dass du /ihr euch keiner Vertragsverletzung schuldig gemacht habt und alles Gegenteiliges bestreitet und deshalb die Abmahnung ungerechtfertigt sei. Das reicht. Eine Zurücknahme der Abmahnung ist nicht durchsetzbar. Die Durchführung der notwendigen Arbeiten außerhalb der Ruhezeiten ist vertragsgerecht und entspricht euren Rechten als Besitzer der Wohnung und ist deshalb zu dulden.


Marlonn
beantwortet von Marlonn am 19. September 2009 19:05
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Anwalt einschalten


Kommentar von parisien am 19. September 2009 19:09

ist das alles was ihr auf der reihe habt. anwalt und mietverein einschalten.

Kommentar von Simple_avatar6smallMarlonn am 19. September 2009 19:10

ja ich würde lieber auf nummer sicher gehen.

Kommentar von Simple_avatar5smallTabaluga1961 am 19. September 2009 19:11

DH - wie wärs mit einfach mal die Klappe halten, wenn man keine Ahnung hat.

Kommentar von parisien am 19. September 2009 19:14

wenn ich eine nummer sichern will gehe ich nicht zum anwalt.

Kommentar von Eb6517fad7cf776ec9aeb960bf2b03bbsmallHaesilein1951 am 20. September 2009 09:59

Tabaluga, Du sprichst mir aus der Seele.


anonym
beantwortet von chicaBlue am 19. September 2009 19:06
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Dann schreibe der Verwaltung einen "lieben" Brief zurück und stelle klar, das Heimwerkerarbeiten nur im Rahmen des Umzugs durchgeführt wurden. Du kannst z.B. die Bilder nicht mit Siemens Lufthaken aufhängen.


anonym
beantwortet von liebesfrauchen am 19. September 2009 19:07
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lest zur sicherheit nochmal euren mietvertrag..manche haben eigene gesetze ..oder fragt beim anwalt nach dann seid ihr auf der sicheren seite..laßt euch nicht gleich verwirren....

Kommentar von Obelhicks am 19. September 2009 19:27

mietverträge können sich weder über gesetz noch über rechtsprechung hinwegsetzen. solche klauseln sind schlicht ungültig.


Tabaluga1961
beantwortet von Tabaluga1961 am 19. September 2009 19:10
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die sollen mal schön aufm Teppich bleiben. Bei Einzug ist das nicht zu vermeiden.

Was für eine Verwaltung. Widerspruch!!


kochstuebchen
beantwortet von kochstuebchen am 19. September 2009 19:12
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wenn ihr nur in den vorgegebenen zeiten gearbeitet habt, ist nicht zu befürchten. warum machst du dir da einen kopf? wenn deine seltsame nachbarin jetzt auch einverstanden ist, und ihr alles geregelt habt ist doch alles ok. nehme mir diese alte hexe mit zum anwalt


anonym
beantwortet von parisien am 19. September 2009 19:13
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schriftlich und energisch gegen die abmahnung schreiben und verlangen das die abmahnung schriftlich zurück genommen wird. dabei natürlich hinweisen das ihr die ruhezeiten eingehalten habt. das per einschreiben mit rückschein.


anonym
beantwortet von schleudermaxe am 21. September 2009 11:12
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Prüfe, ob die Abmahnung überhaupt ordnungsgemäß ist und rüge sie ggf.. Alle Mieter müssen angeschrieben werden, alle Vermieter müssen unterschreiben. Schreibt die Verwaltung, ist zwingend eine Vollmacht der Vermieter beizulegen. Die Vorwürfe müssen zudem mit Angaben von Zeiten und Tag genannt werden. Halte die Frist von einer Woche für die Rüge ein.

Viel Glück.


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