Angelfire am 28.05.2008 um 5:32 Uhr
Mir ging gestern der Fernseher kaputt, Garantie noch ein Jahr. Also kein Problem, wird erstattet. Nun zu meiner Frage: Wenn ich mir dort am gleichen Tag, statt dem Geldbetrag einen gleichwertigen wieder mitnehme, ist dann auf dieses Gerät die volle Garantiezeit, oder nur die restliche Zeit von dem alten Gerät?
Du musst die rechtlichen Abläufe, die zu einer Garantie des Neugerätes führen, differenzieren.
Rechtlich handelt es sich bei der Garantiezusage um ein selbständiges "Versprechen" des Garantiegebers für das erste Gerät.
Erhältst du ein Ersatzgerät, das auch ein Neugerät sein kann, als Garantieleistung für das defekt gewordene, vorherige Gerät, läuft das bisherige Garantieversprechen zeitanteilig weiter.
Es sei denn es wird ein eigenes Garantieversprechen für einen bestimmten Zeitraum für das Austauschgerät abgegeben.
Das entspräche jedoch nicht allgemeiner, geschäftlicher Praxis.
Davon rechtlich zu trennen ist die gesetzlcihe Gewährleistung, die aber nicht Gegenstand deiner Frage war.
Fazit: Garantieversprechen ist eine selbständige Eigenleistung des Garantierenden, die er in den Grenzen des rechtlich Erlaubten ausgestalten darf, wie es ihm gefällt.

sollte der Hersteller das Gerät austauschen ist dies eine Leistung der Garantie/Gewährleistung und verändert die Zeiten nicht Ausschlaggeben ist das Kaufdatum des ersten Gerätes.
Davon abgesehen, ich glaube kaum, dass ein TV-Gerät ausgetauscht, denn der Hersteller hat die Pflicht den Mangel zu beseitigen und das passiert im Normalfall bei TV-Geräte durch Reparatur.
Wenn du einen neuen Beleg bekommst mit dem aktuellen Datum von heute.....
Leider falsch, die Kandidatin erhält Zero Points.

ich würd sagen dann gilt nur noch die Restgarantie, auch wenn das Gerät neu ist..